(Registrieren)

Coronakrise - Auswirkungen auf den Unterhalt / Kurzarbeit - Kündigung: Was Unterhaltspflichtige und Unterhaltsberechtigte beachten sollten

Geschrieben am 03-04-2020

Nürnberg (ots) - Wenn aufgrund von Kurzarbeit oder Kündigungen Trennungsfamilien weniger Einkommen zur Verfügung steht, dann betrifft dies sowohl Unterhaltspflichtige als auch Unterhaltsberechtigte. Niemand kann die wirtschaftliche Entwicklung heute abschätzen, somit auch nicht die Entwicklung von Arbeitsmarkt und Einkommen im nächsten halben Jahr vorhersagen. "Daher raten wir Trennungseltern - Unterhaltspflichtigen und Unterhaltsberechtigten - zu kooperieren, freiwillige Vereinbarungen zu schließen. Pfändungen und willkürliche Unterhaltskürzungen sollten jetzt in der Krise tabu sein. Kanzleien haben auf Telefonbetrieb umgestellt, Gerichte arbeiten im Krisenmodus. Es gilt noch Anträge vor der Coronakrise abzuarbeiten, neue Anträge liegen dann auf Halde, die Bearbeitung lässt auf sich warten, Konflikte schwelen längere Zeit weiter", stellt der ISUV-Vorsitzende, Rechtsanwalt Klaus Zimmer fest.

Gegenseitige Information

Wenn ein Unterhaltspflichtiger einfach weniger zahlt, sich auch nicht dem anderen Elternteil abstimmt, riskiert er möglicherweise eine Pfändung. "Es ist erst recht jetzt eine Grundregel: Den anderen jeweils über mögliche Schritte zu informieren nicht mit Fakten zu konfrontieren. Nur dann ist eine freiwillige Vereinbarung möglich, die in der Krise jetzt unbedingt angestrebt werden sollte", stellt ISUV-Pressesprecher Josef Linsler fest.

In jedem Fall muss der Unterhaltspflichtige dem Unterhaltsberechtigten sogleich mitteilen, dass er weniger verdient auf Grund von Kurzarbeit oder Arbeitslosigkeit. Gleiches gilt für den Unterhaltsberechtigten, wenn er jetzt auf Grund der Krise Kurzarbeiter- oder Arbeitslosengeld I bezieht und er somit weniger Einkommen zur Verfügung hat. "Es verschärft die Einkommenssituation, wenn gleichzeitig Unterhaltsberechtigter und Unterhaltspflichtiger auf Arbeitslosen- oder Kurzarbeitergeld angewiesen sind." (Linsler)

Gegenseitige Transparenz ist wichtig, daher muss die erste Gehaltsabrechnung jeweils gleich nachgereicht werden. Wer Kurzarbeitergeld bezieht, hat am Monatsende im Schnitt rund 30 Prozent weniger Gehalt. Allerdings das Kurzarbeitergeld kann prozentual unterschiedlich hoch sein, wenn es vom Betrieb aufgestockt wird.

In den USA wurden innerhalb von drei Tagen 6,3 Millionen Menschen arbeitslos. Auch bei uns werden Betriebe Arbeitnehmern kündigen, wenn auch in einer erheblich geringeren Größenordnung. Diese Menschen beziehen dann Arbeitslosengeld I, das sind 60, mit Kindern 67 Prozent des vormaligen Nettogehalts.

Freiwillige Unterhaltsvereinbarung

Arbeitslosen- und Kurzarbeitergeld sind jetzt das unterhaltsrelevante Einkommen. Ein Blick in die Düsseldorfer Tabelle gibt eine erste Orientierung, wie hoch der Kindesunterhalt sein könnte. "Wir raten unseren Mitgliedern immer, mittels schriftlicher Rechtsauskunft bei unseren Kontaktanwälten sich den Unterhalt ausrechnen zu lassen. Diese Berechnung ist dann eine Grundlage für außergerichtliche Vereinbarungen, die auch zeitlich eingegrenzt sein können, was sich jetzt in der Coronakrise anbietet. Ebenso kann in einer solchen Vereinbarung als vertrauensbildende Maßnahme ein Pfändungsausschluss mit aufgenommen werden", dieses Vorgehen empfiehlt ISUV Betroffenen, es ist effektiv, kann schnell umgesetzt werden und ist kostengünstig.

Gut zu wissen für Unterhaltspflichtige : Wer Arbeitslosen- oder Kurzarbeitergeld bezieht, dem steht ein notwendiger Eigenbedarf - "Selbstbehalt" - wie einem Erwerbslosen zu, also 960 EURO. Wie auch immer, Gerichte achten besonders darauf, dass der Mindestunterhalt bezahlt wird. Es gehört zu den Maximen des Unterhaltsrechts, für Unterhaltspflichtige besteht eine "gesteigerte Erwerbsobliegenheit", d. h. ihnen wird auch zugemutet einen Nebenjob anzunehmen, um den Mindestunterhalt zahlen zu können. "Ob dies jetzt in der Krise realistisch ist, wo Arbeit und Arbeitsplätze heruntergefahren werden, ist eher unwahrscheinlich", glaubt Linsler.

Gut zu berücksichtigen von Unterhaltsberechtigten : Unterhaltsberechtigte sollten flexibel reagieren, letztendlich ist klar, wenn jemand 30 oder gar 40 Prozent weniger verdient, kann er nicht genauso viel Unterhalt zahlen wie vorher. "Eine ausgepresste Zitrone gibt auch dann nicht mehr Saft, wenn man sie noch so sehr presst. Vorsicht ist gerade jetzt geboten bei schnellen Pfändungen. Sie laufen manchmal ins Leere, tragen zur Verhärtung der Situation bei und haben schon manch einem Unterhaltspflichtigen den Job gekostet", gibt Linsler zu Bedenken.

Staatliche Hilfen

Niemand sollte sich scheuen auf staatliche Hilfen zurückzugreifen. In einer Presseerklärung des Bundesfamilienministeriums vom 1. April wird ausdrücklich auf die gegenwärtige Situation eingegangen: "Viele Familien stehen zurzeit vor existenziellen Sorgen, weil es drastische wirtschaftliche Einschnitte gibt. Familien, die wegen der Corona-Epidemie Einkommenseinbußen erleiden, und jetzt (nur noch) ein kleines Einkommen für sich und ihre Kinder erzielen, sollen in dieser Zeit besser unterstützt werden. Deshalb wurde der Kinderzuschlag angepasst und vom 1. April bis zum 30. September 2020 zu einem Notfall-KiZ umgebaut.

Der Kinderzuschlag unterstützt Familien mit kleinen Einkommen mit bis zu 185 Euro monatlich pro Kind zusätzlich zum Kindergeld. Als kleines Einkommen gilt beispielsweise für eine Paarfamilie mit 2 Kindern ein Einkommen von ca. 1.400 bis ca. 2.400 Euro netto bei mittleren Wohnkosten."

"Betroffene sollten sich nicht scheuen Hartz IV zu beantragen, gerade wenn sie als Selbständige mit keinem Einkommen und Schulden ganz plötzlich dastehen", fordert Linsler und ergänzt: "Für nicht wenige Trennungseltern ist Hartz IV zu beantragen eine absolute Hemmschwelle." Bei der Bundesagentur für Arbeit kann auf Grund der Coronakrise gegenwärtig ohne Vermögensprüfung ein Antrag auf Hartz IV gestellt werden. Ein halbes Jahr lang wird auch die Miete und Heizung weitergezahlt.

Krise als Chance für Trennungsfamilien

"Bei allen familienrechtlichen Themen gibt es eine juristische Seite und eine menschliche Seite. Die Krise ist für Trennungsfamilien eine Chance, um wieder Vertrauen aufzubauen. Dabei ist es wichtig, dass die Verunsicherung von Menschen auf Grund der Krise nicht dazu genutzt wird, sie in Unterhaltsverfahren zu verstricken. Vielmehr sollten gerade jetzt Betroffene zu solidarischen Vereinbarungen motiviert und angeleitet werden", fordert ISUV-Vorsitzender und Rechtsanwalt Klaus Zimmer.

Allerdings, bei manchen Menschen hört auch in der Krise beim Geld die Freundschaft auf, nicht in jedem Fall wird man sich einigen und lieber den langen steinigen juristischen Weg wählen. In diesem Fall rät ISUV-Kontaktanwalt Simon Heinzel: "Wenn einvernehmliche Lösungen nicht möglich sind, dann sollten Abänderungschancen genutzt werden, anderenfalls steht ein nicht abgeänderter Unterhaltstitel auch Jahre später noch in der Vollstreckung."

ISUV - Kompetenz im Familienrecht seit über 40 Jahren

Der ISUV vertritt als größte deutsche und überparteiliche Solidargemeinschaft die Interessen von Bürgern, die von Trennung, Scheidung und den damit zusammenhängenden Fragen und Problemen betroffen sind. ISUV ist unabhängig, bundesweit organisiert und als gemeinnützige Organisation anerkannt.

Pressekontakt:


ISUV-Bundesgeschäftsstelle, Postfach 210107, 90119 Nürnberg, Tel.
0911/55 04 78, - info@isuv.de
ISUV-Vorsitzender RA Klaus Zimmer, Augustinerplatz 2, 79098 Freiburg,
0761/23455, k.zimmer@isuv.de
ISUV-Pressesprecher, Josef Linsler, Moltkestraße 22a, 97318
Kitzingen, Tel. 09321/9279671 - j.linsler@isuv.de

Weiteres Material: https://www.presseportal.de/pm/126040/4563660
OTS: Interessenverband Unterhalt u. Familienrecht - ISUV

Original-Content von: Interessenverband Unterhalt u. Familienrecht - ISUV, übermittelt durch news aktuell


Kontaktinformationen:

Leider liegen uns zu diesem Artikel keine separaten Kontaktinformationen gespeichert vor.
Am Ende der Pressemitteilung finden Sie meist die Kontaktdaten des Verfassers.

Neu! Bewerten Sie unsere Artikel in der rechten Navigationsleiste und finden
Sie außerdem den meist aufgerufenen Artikel in dieser Rubrik.

Sie suche nach weiteren Pressenachrichten?
Mehr zu diesem Thema finden Sie auf folgender Übersichtsseite. Desweiteren finden Sie dort auch Nachrichten aus anderen Genres.

http://www.bankkaufmann.com/topics.html

Weitere Informationen erhalten Sie per E-Mail unter der Adresse: info@bankkaufmann.com.

@-symbol Internet Media UG (haftungsbeschränkt)
Schulstr. 18
D-91245 Simmelsdorf

E-Mail: media(at)at-symbol.de

727869

weitere Artikel:
  • Finanztip geht während Corona-Krise mit Podcast von Hermann-Josef Tenhagen auf Sendung Berlin (ots) - Was passiert mit meinen ETFs in der Krise? Wo gibt es Hilfen für Selbstständige? Wie bekomme ich Geld für meine Reise zurück? Jeden Tag erreichen die Finanztip-Redaktion viele Fragen von verunsicherten Verbrauchern. Um in dieser Ausnahmesituation schnelle Antworten zu liefern, geht Finanztip mit einem neuen Podcast auf Sendung: Chefredakteur Hermann-Josef Tenhagen erklärt mehrmals die Woche die aktuellsten Entwicklungen, ordnet diese ein und gibt praktische Tipps für das Leben in Zeiten von Corona. Seit Beginn der Corona-Krise mehr...

  • EANS-Adhoc: Wolford AG / Wolford in negotiations to sell and rent the company property in Bregenz ------------------ Strategic Management Decisions 03.04.2020 Bregenz - Wolford AG is currently in the final phase of negotiations with the Blum Group on the sale and rental of the company's property in Bregenz, Wolfordstraße 1 and 2. The purchase price offered amounts to approximately EUR 72 million. Wolford plans to rent the operational property from the buyer on a long-term basis, as the headquarters and production facilities are to remain at the location. The exclusive negotiations were preceded by a bidding process with several prospective mehr...

  • EANS-News: Wolford AG / Wolford in negotiations to sell and rent the company property in Bregenz ------------------ Strategic Management Decisions Bregenz - * Headquarters and production remain on site * Fresh capital for debt reduction and securing the company's future Wolford AG is currently in the final phase of negotiations with the Blum Group on the sale and rental of the company property in Bregenz, Wolfordstraße 1 and 2. The purchase price offered amounts to approximately EUR 72 million. The company plans to rent the space required for the headquarters, innovation and product development as well as production ("textile center") mehr...

  • Generali Deutschland richtet einen mit 30 Mio. EUR ausgestatteten Nothilfefonds zur Unterstützung ihrer von Covid-19 betroffenen Kunden und Geschäftspartner in Deutschland ein (FOTO) München (ots) - - Die Initiative ist Teil des Außerordentlichen Internationalen Fonds der Generali Group Die Generali Deutschland AG wird einen Nothilfefonds in Höhe von 30 Mio. EUR einrichten, um Kunden, Geschäftspartner und andere Stakeholder zu unterstützen, die von der Covid-19-Pandemie schwer betroffen sind. Der Fonds wird konkrete Initiativen unterstützen, die in den nächsten Wochen evaluiert werden sollen. Ein besonderer Schwerpunkt wird dabei auf kleine Unternehmen und junge Geschäftspartner gelegt. Der Fonds ist Teil des Außerordentlichen mehr...

  • Nürnberger unterstützt BSV-Lösung (FOTO) Nürnberg (ots) - Die Nürnberger Versicherung beteiligt sich an der gemeinsamen Lösung beim Thema Betriebsschließungsversicherung (BSV). Sie unterzeichnete die Vereinbarung zwischen dem Bayerischen Wirtschaftsministerium, dem Hotel- und Gaststättenverband Bayern (DEHOGA), der Vereinigung der Bayerischen Wirtschaft sowie den Versicherern. Der fränkische Konzern war von Anfang an Befürworter einer solche Einigung: Sie hilft auch den Versicherten, die sonst womöglich leer ausgegangen wären. Nürnberger-Vorstand Peter Meier: "Diese Lösung zeigt, dass mehr...

Mehr zu dem Thema Finanzen

Der meistgelesene Artikel zu dem Thema:

Century Casinos wurde in Russell 2000 Index aufgenommen

durchschnittliche Punktzahl: 0
Stimmen: 0

Bitte nehmen Sie sich einen Augenblick Zeit, diesen Artikel zu bewerten:

Exzellent
Sehr gut
gut
normal
schlecht