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Landgericht Hof: Fehler im Finanzierungsvertrag der Mercedes-Benz Bank AG ermöglicht Zahlungseinstellung

Geschrieben am 25-03-2020

Hamburg (ots) - Das Landgericht Hof hat in seinem aktuellen Urteil vom 18.03.2020 - 17 O 10/19 - entschieden, dass ein Kunde der Mercedes-Benz Bank AG die Zahlungen auf seinen Finanzierungsvertrag einstellen kann. Der von HAHN Rechtsanwälte vertretene Kläger hatte im August 2016 eine C-Klasse mit dem 220 T BlueTec-Dieselmotor über die Mercedes-Benz Bank AG finanziert. Ende des Jahres 2018 erfuhr er von möglichen Fehlern in Darlehensverträgen der Mercedes-Benz Bank AG. Nach Überprüfung durch HAHN Rechtsanwälte übte er sein aus diesem Grund fortbestehendes Widerrufsrecht aus. Nachdem die Bank die Widerrufsmöglichkeit schriftlich zurückgewiesen hatte, ließ der nunmehr erfolgreiche Kunde eine Klage beim Landgericht Hof einreichen. Zur Begründung der Fehlerhaftigkeit führte das Landgericht aus, dass die Widerrufsbelehrung nicht ordnungsgemäß sei. Aus diesem Grund müsse der Kläger auf den Finanzierungsvertrag keine weiteren Ratenzahlungen mehr leisten.

"Wir wissen aus unserer Tätigkeit, dass die vom Landgericht Hof zutreffend aufgestellten Rechtsgrundsätze auf sämtliche Finanzierungsverträge der Mercedes-Benz Bank AG übertragbar sind, die in den Jahren 2016 und 2017 abgeschlossen wurden", erläutert der Hamburger Rechtsanwalt Christian Rugen. "Ergebnis unserer juristischen Prüfung ist, dass zahlreiche Fehler in den Vertragsunterlagen gegeben sind. Für einen wirksamen Widerruf auch nach vielen Jahren wird lediglich ein einziger Fehler benötigt. Sollte die Gegenseite Rechtsmittel einlegen, sind die Erfolgsaussichten für weitere Instanzen in diesem Rechtsstreit sehr gut", sagt Anwalt Rugen weiter.

Derzeit bietet HAHN Rechtsanwälte betroffenen Verbrauchern eine erste Überprüfung von Finanzierungsverträgen der Auto-Banken kostenfrei an. "Fehler haben wir ebenfalls in den Verträgen aus dem Zeitraum 2010 bis 2019 der Volkswagen Bank GmbH, der BMW Bank GmbH oder auch der Santander Consumer Bank AG - um nur einige Auto-Banken zu nennen - gefunden", verrät Rugen. "Verbraucher sollten ihre Chancen auf eine Rückabwicklung nach Ausübung des Widerrufsrechts jetzt nutzen und nicht unnötig warten. Wenn die "Corona-Krise" bewältigt ist, wird das Thema Fahrverbote für Diesel-Pkws wieder auf die Tagesordnung kommen", weiß Rugen. "Das Urteil des Landgerichts Hof zeigt, dass der Widerrufs-Joker weiter sticht." HAHN Rechtsanwälte vertritt Verbraucher bei der Rückabwicklung von Autokrediten nach Widerruf in einer vierstelligen Fallzahl.

Pressekontakt:

Hahn Rechtsanwälte PartG mbB
RA Christian Rugen
Alter Steinweg 1
20459 Hamburg
Fon: +49-40-3615720
Fax: +49-40-361572361
E-Mail: rugen@hahn-rechtsanwaelte.de

Weiteres Material: https://www.presseportal.de/pm/61631/4556393
OTS: Hahn Rechtsanwälte PartG mbB

Original-Content von: Hahn Rechtsanwälte PartG mbB, übermittelt durch news aktuell


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