(Registrieren)

Neue Steuerermäßigung für energetische Gebäudesanierung

Geschrieben am 19-03-2020

München (ots) - Ältere Gebäude können wahre Energiefresser sein. Selbst bei äußerst sparsamem Heizen kann die Rechnung für die Heizkosten vergleichsweise sehr hoch sein. Schuld daran ist der Energieverlust aufgrund mangelnder Dämmung. Der lässt sich ganz leicht über eine Wärmebildkamera, wie sie Energieberater einsetzen, darstellen. Zeit, über eine Sanierung nachzudenken! Die senkt die Wohnnebenkosten, erhöht den Wohnkomfort und den Wert der Immobilie. Zusätzlich wird ein kleiner Beitrag zum Klimaschutz geleistet, wenn z.B. die alte Ölheizung gegen eine umweltfreundlichere Wärmepumpe oder Pelletheizung eingetauscht wird.

Seit 1. Januar 2020 gibt es eine neue gesetzliche Maßnahme aus dem Klimaschutzprogramm 2030, die Gebäudesanierungen fördert, mit dem Ziel, den energetischen Verbrauch zu senken. Sie betrifft Immobilienbesitzer, die ihre Immobilie selbst bewohnen und deren Wohnung oder Haus schon älter als zehn Jahre ist. "Vermietete Gebäudeteile fallen nicht darunter", erklärt Robert Dottl, Vorstandsvorsitzender der Lohnsteuerhilfe Bayern e.V. (Lohi). Förderfähig sind u.a. die Wärmedämmung von Wänden, Geschossdecken und Dachflächen, der Austausch von Fenstern und Außentüren, der Einbau einer Lüftungsanlage, die Erneuerung der Heizungsanlage sowie die Anschaffung digitaler Systeme, die den Energieverbrauch optimieren.

So viel Geld gibt es vom Staat

Die steuerliche Berücksichtigung findet erstmals in dem Jahr statt, in dem die Umbaumaßnahme beendet wurde. Für dieses Kalenderjahr können sieben Prozent der Sanierungskosten, jedoch maximal 14.000 Euro, von der Steuer abgesetzt werden. Im darauffolgenden Jahr können ebenfalls sieben Prozent bis maximal 14.000 Euro und im zweiten Folgejahr noch sechs Prozent bis maximal 12.000 Euro geltend gemacht werden. Die steuerliche Bezuschussung erstreckt sich somit über drei Jahre. Sie umfasst insgesamt 20 Prozent der Aufwendungen von maximal 200.000 Euro Sanierungskosten. Der Abzug erfolgt direkt von der Einkommensteuer und ist von Einkommenshöhe und Steuersatz unabhängig.

Der maximale Steuervorteil für ein Wohnobjekt kann in Summe 40.000 Euro betragen. Sind mehrere Personen die Eigentümer, gibt es den maximalen Steuervorteil für alle beteiligten Steuerpflichtigen zusammen nur einmal. Jedoch ist es möglich, verschiedene Einzelmaßnahmen bis zur Fördersumme nacheinander im zugelassenen Zeitfenster von zehn Jahren abzusetzen. Sämtliche förderfähige Maßnahmen dürfen erst nach dem 01.01.2020 beginnen oder beantragt werden. Sie müssen bis zum 31.12.2029 abgeschlossen sein. Der Standort des Wohneigentums ist nicht auf Deutschland beschränkt. Da die Förderung EU- bzw. EWR-weit gilt, ist z.B. auch die Zweitwohnung auf Mallorca eingeschlossen.

Die neue Alternative im Vergleich

Die neue Steuerermäßigung stellt eine Alternative zu den bisherigen Kredit- und Zuschussprogrammen der Förderbank KfW dar. Leider kann sie mit diesen Förderprogrammen nicht kombiniert werden. Ebenfalls ist der neue Steuerbonus nicht mit anderen Steuervorteilen, wie Handwerkerleistungen, haushaltsnahen Dienstleistungen oder Werbungskosten bei doppelter Haushaltsführung kombinierbar. Gleiches gilt für steuerliche Förderungen von Sanierungsgebieten oder Baudenkmälern.

Der neue Steuerbonus stellt einen größeren Anreiz als bisher dar, Sanierungsmaßnahmen zu beginnen. "Im Vergleich zu den Handwerkerkosten bei der Steuererklärung beispielsweise ist das Absetzen nicht auf die reine Arbeitsleistung beschränkt", so der Steuerexperte der Lohi. Es ist möglich, alle Kosten inklusive der Materialkosten abzusetzen. Auch die Rechnung eines vom BAFA zugelassenen Energieberaters wird zu 50 Prozent angenommen.

Wer den Steuerabzug mitnehmen möchte, muss noch ein paar Formalien berücksichtigen: Alle Sanierungsmaßnahmen müssen von einem Fachunternehmen geplant und durchgeführt werden. Dies muss neben der deutschsprachigen Rechnung noch eine Bescheinigung nach amtlichem Muster ausstellen. Darin sind u.a. die förderfähigen Maßnahmen zu erläutern und die Adresse des Wohnobjekts festzuhalten. Der Rechnungsbetrag muss von einem Konto überwiesen worden sein.

http://www.lohi.de/steuertipps

Kontakt für Rückfragen:

Nicole Janisch, Pressereferentin Tel: 09402 503147 / E-Mail: presse@lohi.de Werner-von-Siemens-Str. 5, 93128 Regenstauf http://www.lohi.de

Weiteres Material: https://www.presseportal.de/pm/60304/4551881 OTS: Lohnsteuerhilfe Bayern e.V.

Original-Content von: Lohnsteuerhilfe Bayern e.V., übermittelt durch news aktuell


Kontaktinformationen:

Leider liegen uns zu diesem Artikel keine separaten Kontaktinformationen gespeichert vor.
Am Ende der Pressemitteilung finden Sie meist die Kontaktdaten des Verfassers.

Neu! Bewerten Sie unsere Artikel in der rechten Navigationsleiste und finden
Sie außerdem den meist aufgerufenen Artikel in dieser Rubrik.

Sie suche nach weiteren Pressenachrichten?
Mehr zu diesem Thema finden Sie auf folgender Übersichtsseite. Desweiteren finden Sie dort auch Nachrichten aus anderen Genres.

http://www.bankkaufmann.com/topics.html

Weitere Informationen erhalten Sie per E-Mail unter der Adresse: info@bankkaufmann.com.

@-symbol Internet Media UG (haftungsbeschränkt)
Schulstr. 18
D-91245 Simmelsdorf

E-Mail: media(at)at-symbol.de

725579

weitere Artikel:
  • EANS-News: Wienerberger takes proactive measures to ensure sustained performance of its business and safety of all stakeholders ------------------ Company Information Vienna - March 19, 2020. In these challenging times, Wienerberger is committed to the sustained performance of our business and the health and safety of all our employees, customers, partners and all other stakeholders. To ensure that our objectives are met and to continue to supply all our customers with our products and solutions to the best of our abilities, we wish to notify investors of the following proactive measures which we firmly believe will support Wienerberger's continued success: mehr...

  • BVR: Neues EZB-Anleihekaufprogramm wichtiger Baustein bei der Bekämpfung der Coronakrise; Zuschussprogramm erforderlich Berlin (ots) - Das gestern Nacht von der Europäischen Zentralbank (EZB) verabschiedete temporäre Anleihekaufprogramm ist aus Sicht des Bundesverbandes der Deutschen Volksbanken und Raiffeisenbanken (BVR) ein weiterer wichtiger Baustein zur Bekämpfung der wirtschaftlichen Folgen der Coronavirus-Pandemie. BVR-Präsidentin Marija Kolak: "Alle Politikbereiche sowohl auf europäischer Ebene als auch in den Mitgliedsstaaten müssen eng zusammenarbeiten, um möglichst viele Arbeitsplätze und Unternehmen vor den Folgen der Coronakrise zu schützen." Das neue mehr...

  • EANS-News: ams AG / ams confirms Public Offer for OSRAM expected to close in the second quarter 2020 and Rights Issue proceeding on terms announced ------------------ Mergers - Acquisitions - Takeovers Premstaetten - NOT FOR PUBLICATION OR DISTRIBUTION IN THE UNITED STATES OF AMERICA ams confirms Public Offer for OSRAM expected to close in the second quarter 2020 and Rights Issue proceeding on terms announced * Public Offer for OSRAM expected to close in the second quarter 2020 subject to receipt of the required remaining regulatory clearances * Rights Issue proceeding pursuant to the terms set out in the prospectus published on 13 March 2020 * Reconfirmed expectations for mehr...

  • EANS-News: Semperit AG Holding / Semperit trotzt Konjunktureintrübung mit deutlicher Profitabilitätsverbesserung auf EBITDA und EBIT-Ebene im Geschäftsjahr 2019 ------------------ - ordentliche Hauptversammlung wird wegen Corona-Krise voraussichtlich auf Juli 2020 verschoben Geschäftszahlen/Bilanz/Hauptversammlungen/Vorstandssitzungen/Jahresergebnis/Jahr esgeschäftsbericht Wien / Österreich, 20. März 2020 - * Konzernumsatzrückgang von 4,3% auf 840,6 Mio. EUR * Sektor Industrie verzeichnete Umsatzrückgang von 3,5%, Sektor Medizin fiel noch deutlicher um 5,8% zurück * EBITDA der Gruppe (nach Sondereffekten) stieg um 26,8% auf 63,8 Mio. EUR, die EBITDA-Marge (bereinigt) von 5,7% auf 7,6% * mehr...

  • EANS-News: Lenzing AG / Lenzing Group's Sustainability Report for 2019 published ------------------ Company Information - * First fiber producer to have an approved science-based target - CO2 neutrality by 2050 * Breakthrough in REFIBRA(TM) technology - worn textiles can also be used as fiber raw material * Pioneer in the introduction of blockchain technology for fiber recognition * On track to meet all sustainability targets Lenzing - Just ahead of the "Day of Forests" on March 21, which the FAO (Food and Agricultural Organization of the United Nations) introduced in the 1970s in response to global deforestation, mehr...

Mehr zu dem Thema Finanzen

Der meistgelesene Artikel zu dem Thema:

Century Casinos wurde in Russell 2000 Index aufgenommen

durchschnittliche Punktzahl: 0
Stimmen: 0

Bitte nehmen Sie sich einen Augenblick Zeit, diesen Artikel zu bewerten:

Exzellent
Sehr gut
gut
normal
schlecht