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Paukenschlag des BGH im Daimler-Dieselskandal: Klägern ist Gehör zu gewähren

Geschrieben am 27-02-2020

Bremen (ots) - Der Bundesgerichtshof (BGH) hat mit Beschluss vom 28.01.2020 -
VIII ZR 57/19 - Stellung zu Gunsten der vom Daimler-Dieselskandal betroffenen
Kläger in einem entscheidenden Punkt bezogen. Der Beschluss ist deswegen
wegweisend, weil er die Beweisführung für alle vom Abgasskandal betroffenen
Kunden erleichtert. Es kommt laut BGH nicht darauf an, ob das
Kraftfahrt-Bundesamt (KBA) das Fahrzeugmodell des Klägers bereits zurückgerufen
habe. Die Gerichte hätten den Beweisangeboten des Klägers nachgehen und den
Sachverhalt aufklären müssen.

Im Streitfall ging es um einen Kläger, der einen Pkw Marke Mercedes erworben
hatte. Dieser war mit einem Standard-Dieselaggregat des Daimler-Konzerns mit der
internen Kennung OM651 ausgestattet, der in diversen Modellen des Konzerns
verbaut wurde. Das KBA rief bestimmte Modelle mit diesem Motor wegen Verwendung
unzulässiger Abschalteinrichtungen zurück und die Staatsanwaltschaft Stuttgart
nahm gegen verschiedene Mitarbeiter der Daimler AG u.a. wegen des Verdachts der
Manipulation an der Motorsteuerungssoftware des Motors OM651 Ermittlungen auf.
Auf diese Rückrufe und Ermittlungen berief sich der Kläger und behauptete in den
Vorinstanzen, dass auch sein Fahrzeug mit einer unzulässigen Abschalteinrichtung
ausgestattet sei - auch wenn es noch nicht durch das KBA zurückgerufen worden
war. Er bot Beweise für seine Behauptungen u.a. durch Einholung eines
Sachverständigengutachtens an. Sowohl das Landgericht Verden als auch das
Oberlandesgericht Celle wollten den Kläger mit diesem Vortrag nicht hören und
vertraten die Auffassung, der Kläger habe unzureichend vorgetragen. Für eine
Beweisaufnahme bestünde deshalb kein Anlass. Die Klage hatte deshalb in beiden
Instanzen keinen Erfolg.

Obschon der BGH mit seinem Beschluss die Beschwerde des Klägers hiergegen wegen
eines formalen Fehlers zurückweisen musste, ließ er sich nicht die Gelegenheit
nehmen, die Vorinstanzen in deutlichen Worten zu rügen. Der verfassungsrechtlich
garantierte Anspruch des Klägers auf rechtliches Gehör sei verletzt worden, so
der BGH. Der Vortrag des Klägers zu unzulässigen Abschalteinrichtungen sei zwar
sehr allgemein gehalten gewesen. Dies habe aber keinesfalls die Zurückweisung
dieses Vorbringens gerechtfertigt. Denn der Kläger habe gar keine
Erkenntnismöglichkeiten hinsichtlich einer von der Daimler AG entwickelten
Manipulationssoftware. Es reiche deshalb, wenn er Bezug auf Ermittlungen des KBA
und der Staatsanwaltschaft Stuttgart nehme.

"Dieser Beschluss ist ein Paukenschlag im Daimler-Abgasskandal" sagt
Rechtsanwalt Lars Murken-Flato von HAHN Rechtsanwälte, die über tausend
Daimler-Kläger vor Gericht vertreten. "Der rechtswidrigen Praxis einiger
Gerichte, Klagen wegen eines angeblich unzureichenden Vortrags abzuweisen, wurde
endgültig ein Riegel vorgeschoben. Mit dem Beschluss erhalten all die Gerichte
und Richter Aufwind, die Daimler entweder bereits zum Schadensersatz verurteilt
oder die Aufklärung des Skandals durch Beweisaufnahme angestoßen haben", so
Anwalt Murken-Flato weiter. "Die Erfolgsaussichten der betroffenen Kunden haben
sich entscheidend verbessert", weiß Murken-Flato. HAHN Rechtsanwälte rät deshalb
insbesondere allen Mercedes-Käufern zu prüfen, ob auch in ihrem Fall
Schadensersatzansprüche gegen die Daimler AG bestehen.

Pressekontakt:

Hahn Rechtsanwälte PartG mbB
RA Lars Murken-Flato
Marcusallee 38
28359 Bremen
Fon: +49-421-246850
Fax: +49-421-2468511
E-Mail: murken@hahn-rechtsanwaelte.de

Weiteres Material: https://www.presseportal.de/pm/61631/4532754
OTS: Hahn Rechtsanwälte PartG mbB

Original-Content von: Hahn Rechtsanwälte PartG mbB, übermittelt durch news aktuell


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