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Gemeinsame Erklärung der Vorsitzenden der Evangelischen Kirche in Deutschland und der Deutschen Bischofskonferenz zum Verbot der geschäftsmäßigen Förderung der Selbsttötung

Geschrieben am 26-02-2020

Hannover (ots) - Anlässlich des heute (26. Februar 2020) ergangenen Urteils des
Bundesverfassungsgerichts zum § 217 StGB und der Aufhebung des Verbots der
geschäftsmäßigen Förderung der Selbsttötung, erklären der Vorsitzende der
Deutschen Bischofskonferenz, Kardinal Reinhard Marx, und der Ratsvorsitzende der
Evangelischen Kirche in Deutschland (EKD), Landesbischof Heinrich
Bedford-Strohm:

"Mit großer Sorge haben wir zur Kenntnis genommen, dass das
Bundesverfassungsgericht am heutigen Tag (26. Februar 2020) das Verbot der
geschäftsmäßigen Förderung der Selbsttötung (§ 217 StGB) aufgehoben hat. Dieses
Urteil stellt einen Einschnitt in unsere auf Bejahung und Förderung des Lebens
ausgerichtete Kultur dar. Wir befürchten, dass die Zulassung organisierter
Angebote der Selbsttötung alte oder kranke Menschen auf subtile Weise unter
Druck setzen kann, von derartigen Angeboten Gebrauch zu machen. Je
selbstverständlicher und zugänglicher Optionen der Hilfe zur Selbsttötung
nämlich werden, desto größer ist die Gefahr, dass sich Menschen in einer extrem
belastenden Lebenssituation innerlich oder äußerlich unter Druck gesetzt sehen,
von einer derartigen Option Gebrauch zu machen und ihrem Leben selbst ein Ende
zu bereiten.

Wir haben die sehr verantwortliche gesellschaftliche und politische Debatte zum
assistierten Suizid, die über mehrere Jahre und auf vielen Ebenen geführt wurde,
aktiv begleitet. Den Kompromiss, den schließlich eine breite politische Mehrheit
über alle Fraktionen des Deutschen Bundestages hinweg gefunden hat, haben wir
als maßvolle Regelung empfunden, die die Selbstbestimmung besonders
verletzlicher Menschen in ihrer letzten Lebensphase schützen sollte. Die
Einbettung dieser gesetzlichen Maßnahme in den Kontext einer deutlichen
Verbesserung der palliativen und hospizlichen Versorgung überzeugt uns nach wie
vor.

An der Weise des Umgangs mit Krankheit und Tod entscheiden sich grundlegende
Fragen unseres Menschseins und des ethischen Fundaments unserer Gesellschaft.
Die Würde und der Wert eines Menschen dürfen sich nicht nach seiner
Leistungsfähigkeit, seinem Nutzen für andere, seiner Gesundheit oder seinem
Alter bemessen. Sie sind - davon sind wir überzeugt - Ausdruck davon, dass Gott
den Menschen nach seinem Bild geschaffen hat und ihn bejaht und dass der Mensch
sein Leben vor Gott verantwortet. Die Qualität einer Gesellschaft zeigt sich
gerade in der Art und Weise, wie wir einander Hilfe und Unterstützung sind.
Daher setzen wir unsere Bemühungen fort, Menschen in besonders vulnerablen
Situationen Fürsorge und Begleitung anzubieten. Neben den bereits bestehenden
und weiter auszubauenden Angeboten palliativer und hospizlicher Versorgung
gehört dazu auch zunehmend die Frage, wie wir Menschen, die einsam sind, Hilfe
anbieten und sie seelsorglich begleiten können. So wollen und werden wir uns
weiterhin dafür einsetzen, dass organisierte Angebote der Selbsttötung in
unserem Land nicht zur akzeptierten Normalität werden."

Hannover, 23. Februar 2020

Pressestelle der EKD

Carsten Splitt

Diese Erklärung wird von den Pressestellen der EKD und der Deutschen
Bischofskonferenz zeitgleich verschickt. Mehrfachsendungen bitten wir zu
entschuldigen.

Pressekontakt:

Carsten Splitt
Evangelische Kirche in Deutschland
Pressestelle
Stabsstelle Kommunikation
Herrenhäuser Strasse 12
D-30419 Hannover
Telefon: 0511 - 2796 - 269
E-Mail: presse@ekd.de

Weiteres Material: https://www.presseportal.de/pm/55310/4530935
OTS: EKD Evangelische Kirche in Deutschland

Original-Content von: EKD Evangelische Kirche in Deutschland, übermittelt durch news aktuell


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