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Bundespatentgericht trifft Entscheidung zur Marke "Black Friday"

Geschrieben am 25-02-2020

München (ots) - Das Bundespatentgericht hat in seiner jüngsten Entscheidung die
Anordnung des Deutschen Patent- und Markenamtes zur Löschung der deutschen
Wortmarke "Black Friday" weitgehend aufgehoben.

Sie folgte damit im Wesentlichen der Argumentation der Markeninhaberin, nach der
"Black Friday" im Jahr der Markenanmeldung nicht ausreichend bekannt gewesen
sei. Für die Black Friday GmbH, die das Portal www.blackfridaysale.de betreibt
und bei der es sich um die exklusive Lizenznehmerin der Marke handelt, steht die
Rechtssicherheit ihrer Kunden im Vordergrund.

Die Ende November stattfindende Verkaufsveranstaltung "Black Friday Sale" hat
seit einigen Jahren einen regelrechten Boom erfahren und hat sich zum
Verkaufsevent des Jahres etabliert. "Milliardenumsätze locken viele Händler an,
die an diesem bekannten Event teilnehmen möchten", erklärt Konrad Kreid,
Geschäftsführer der Black Friday GmbH. "Aufgrund des Erfolgs der
Verkaufsveranstaltung wollten zahlreiche Unternehmen, wie etwa PayPal, ECE und
Shopware, die geschützte Marke Black Friday löschen lassen", so Kreid weiter.

Rechtsstreit um die Wortmarke Black Friday

2013 wurde die Wortmarke "Black Friday", der deutschen Öffentlichkeit im
Zusammenhang mit Rabatt-Aktionen noch gänzlich unbekannt, beim Deutschen Patent-
und Markenamt (DPMA) angemeldet. Die Black Friday GmbH hat sich im Jahr 2016 die
notwendigen Markennutzungsrechte der Wortmarke "Black Friday" gesichert, "um
unseren Shopping-Partnern Rechtssicherheit garantieren zu können", informiert
Geschäftsführer Kreid. Nachdem zunächst erfolgreich versucht wurde die Marke
beim Deutschen Patent- und Markenamt löschen zu lassen, hat das
Bundespatentgericht diese Entscheidung des Deutschen Patent- und Markenamts in
seinem jüngsten Urteil weitgehend aufgehoben. Lediglich für
Werbedienstleistungen sowie Handelsdienstleistungen mit Elektro- und
Elektronikwaren sah das Gericht im Anmeldezeitpunkt ein zukünftiges
Freihaltebedürfnis als gegeben an. Er ließ eine allerdings Rechtsbeschwerde zum
Bundesgerichtshof zu. Das Argument, dass jene Beschwerdegegner ins Spiel
brachten, dass bereits Apple 2006 mit Black Friday warb, war nicht richtig.

Verletzung der Markenrechte

Es ist davon auszugehen, dass die Markeninhaberin, die Super Union Holdings
Ltd., sich auch weiterhin gegen Verletzungen ihrer Markenrechte zur Wehr setzen
wird. "Das ist üblich und sogar notwendig, denn wer seine Marke nicht
entsprechend durchsetzt, dem drohen Schutzeinbußen, oder sogar der Verlust der
Markenrechte", erklärt Kreid. Zudem ist es der Markeninhaberin wichtig, die
Interessen der Händler zu schützen, die Lizenzen für die Verwendung der Marke
legal erstanden haben. Die Black Friday GmbH darf gültige Sub-Lizenzen an ihre
Partner erteilen, sodass diese die geschützte Wortmarke "Black Friday" am
deutschen Markt nutzen können. Kreid meint dazu: "Alle Black Friday Sale Partner
erhalten seitdem eine gültige Unterlizenz und sind somit bei Verwendung der
geschützten Marke auf der rechtlich sicheren Seite".

Erfolgsgeschichte in Deutschland

2013 startete die Black Friday GmbH mit ihrem Portal www.blackfridaysale.de
(http://www.blackfridaysale.de/), um die Verkaufsveranstaltung hierzulande
bekannt zu machen. Enorme Marketing-Anstrengungen und Medienkooperationen haben
über die Jahre ihre Wirkung gezeigt. So wurde der Bekanntheitsgrad bis heute
massiv auf über 90 Prozent gesteigert.

Rekordergebnis für 2020 erwartet

Das Black-Friday Wochenende ist mittlerweile das umsatzstärkste für den
Deutschen Handel und 2020 werden Umsätze von weit über 3 Mrd. Euro erwartet.
Jährlich nehmen hunderte Händler an der bekannten Verkaufsveranstaltung im
November teil und Millionen Shopper besuchen die Webseiten der Black Friday
GmbH. "Seit unserem Start gab es jährlich hohe zweistellige Zuwachsraten bei
unseren Zugriffszahlen in Österreich und Deutschland. In diesem Jahr werden wir
sicherlich wieder ein Rekordergebnis erzielen", so Kreid weiter.

Über Blackfridaysale.de

Die Black Friday GmbH betreibt die Verkaufsplattform www.blackfridaysale.de.
Mehrere hundert teilnehmende Markenshops und angesagte Labels reduzieren dabei
drastisch ihre Preise. Auf dem Shoppingportal blackfridaysale.de können Kunden
in übersichtlichen Kategorien passende Produkte und alle Angebote der
teilnehmenden Händler finden. Im Jahr 2020 startet die Verkaufsveranstaltung
bereits am 26. November um 19:00 auf www.blackfridaysale.de. Die Black Friday
GmbH verfügt über die exklusiven Nutzungsrechte der in Deutschland geschützten
Wortmarke "Black Friday".

Foto: Konrad Kreid, Geschäftsführer Blackfridaysale.de elektronisch unter:
Konrad Kreid

(300 dpi, Fotocredit: blackfridaysale.de (http://www.blackfridaysale.de/),
honorarfrei abdruckbar)

Pressekontakt:

Black Friday GmbH
Albert Haschke, Public Relations,albert.haschke@blackfridaysale.de


Weiteres Material: https://www.presseportal.de/pm/110611/4529677
OTS: Black Friday GmbH

Original-Content von: Black Friday GmbH, übermittelt durch news aktuell


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