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LG Ravensburg verurteilt Opel Bank bei Autokredit Widerruf

Geschrieben am 21-02-2020

Hamburg (ots) - Das Landgericht Ravensburg hat mit Urteil vom 18. Februar 2020 -
2 O 299/19 - entschieden, dass der Kläger einen Autokredit zur Finanzierung
eines Opel Insignia Sports Tourer nicht mehr bedienen muss. Die vertragliche
Widerrufsinformation sei im Hinblick auf den Beginn der Widerrufsfrist unklar.
Undeutlich werde diese Belehrung durch das Hinzutreten der Regelung unter Punkt
X.1.1. des Vertrages, wo zum Vertragsschluss geregelt ist, dass der Kläger auf
den Zugang der Annahmeerklärung verzichtet, und auf § 151 BGB verwiesen wird.
Nach dieser Regelung kommt der Vertrag somit durch die Annahme des Antrags durch
die Beklagte zustande, ohne dass dies dem Kläger gegenüber erklärt werden muss.
Das habe - so das Landgericht - zur Konsequenz, dass für den Kläger unklar sei,
wann die Annahme durch die Bank erfolgt sei und wann seine Widerrufsfrist
beginne.

Der Kläger aus Friedrichshafen wird von HAHN Rechtsanwälte vertreten. Er schloss
als Verbraucher am 06. März 2017 mit der Opel Bank GmbH einen Darlehensvertrag
über die Finanzierung eines Opel Insignia. Mit Schreiben vom 15. Oktober 2018
widerrief er sodann seine Willenserklärung zum Abschluss des Darlehensvertrages.
Die 14-tägige Frist zur Ausübung des Widerrufsrechts beginnt nur dann zu laufen,
wenn die Angaben im Darlehensvertrag die gesetzlichen Anforderungen erfüllen.
HAHN Rechtsanwälte hatte mehrere Fehler in den Vertragsunterlagen der Opel Bank
GmbH festgestellt und diese im Wege einer Feststellungsklage für den Kläger
geltend gemacht.

"Das zugunsten eines Verbrauchers ergangene Urteil macht deutlich, dass auch
weiterhin gute Erfolgschancen gegen die Autokreditbanken auf Rückabwicklung
eines Autokredits gegeben sind", sagt der Hamburger Fachanwalt Peter Hahn von
HAHN Rechtsanwälte. Die Ausübung des Widerrufsrechts unter Berufung auf die
Fehler im Vertrag führt zur Rückabwicklung des Darlehensvertrags und auch des
Kaufvertrages. Es handelt sich um verbundene Geschäfte. Daher erhält der
Verbraucher bei einer Rückabwicklung eines Autokredits nicht nur sämtliche
Raten, sondern auch die geleistete Anzahlung von der Bank zurück. "Der Widerruf
eines Autokredits bietet insbesondere Inhabern von Benzinern oder solchen
Dieselfahrzeugen die Möglichkeit zur Rückabwicklung, bei denen keine
Abgasmanipulation nachgewiesen wurde", sagt Hahn abschließend.

HAHN Rechtsanwälte bietet betroffenen Verbrauchern eine kostenfreie Überprüfung
hinsichtlich der Widerrufsmöglichkeit ihres Autokredits an. Die Kanzlei ist
schon seit mehreren Jahren auf den Darlehenswiderruf spezialisiert und hat
bereits tausende Verbraucher im Bereich des Widerrufs von Autokrediten
vertreten.

Pressekontakt:

Hahn Rechtsanwälte PartG mbB
RA Peter Hahn
Alter Steinweg 1
20459 Hamburg
Fon: +49-40-3615720
Fax: +49-40-361572361
E-Mail: hahn@hahn-rechtsanwaelte.de

Weiteres Material: https://www.presseportal.de/pm/61631/4526802
OTS: Hahn Rechtsanwälte PartG mbB

Original-Content von: Hahn Rechtsanwälte PartG mbB, übermittelt durch news aktuell


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