Krise von Energielieferanten: Gibt es Anzeichen? Marktwächter Energie untersucht Vorgehensweise von wirtschaftlich in eine Schieflage geratenen Energielieferanten
Geschrieben am 19-02-2020 |   
 
 Berlin (ots) - Teldafax, Care Energy, BEV sind nur drei Energieunternehmen, die  
einen Antrag auf Eröffnung des Insolvenzverfahrens stellen mussten - die gesamte 
Liste betroffener Energieunternehmen ist viel länger. Für Kundinnen und Kunden  
der insolventen Anbieter kann es teuer werden, denn häufig verlieren sie in  
diesen Fällen Geld. Der Marktwächter Energie des Verbraucherzentrale  
Bundesverbands (vzbv) hat daher untersucht, ob es bestimmte Vorgehensweisen von  
Energielieferanten gibt, an denen Verbraucherinnen und Verbraucher eine  
Unternehmenskrise erkennen können. 
 
Zuletzt hat es der Fall Bayerische Energieversorgungsgesellschaft (BEV) gezeigt: 
Meldet ein Energielieferant Insolvenz an, ist es für Kunden gegebenenfalls schon 
zu spät: Guthaben und Boni werden nicht mehr oder nur noch in geringem Umfang  
ausbezahlt, die Kunden verlieren dadurch Geld. Häufig geht der Insolvenz eine  
Unternehmenskrise voraus. Für Verbraucher ist es allerdings schwierig zu  
erkennen, ob sich ein Unternehmen gerade in einer existenzgefährdenden Situation 
befindet. 
 
Jede Krise verläuft unterschiedlich. Auch die Maßnahmen, die die Unternehmen  
einleiten, um eine akute, schwierige Geschäftssituation zu bewältigen,  
unterscheiden sich. "Es gibt keine bestimmten Vorgehensweisen von  
Energielieferanten, anhand derer Verbraucher eine Unternehmenskrise eindeutig  
ausmachen können", sagt Fabian Tief, Referent beim Marktwächter Energie. "Häufen 
sich allerdings bestimmte Vorgehensweisen, könnte dies ein Anzeichen dafür sein, 
dass sich das Unternehmen in einer Schieflage befindet." 
 
Im Rahmen der Untersuchung haben die Experten des Marktwächter Energie  
verschiedene ihnen vorliegende Fälle von Kunden der zwischenzeitlich insolventen 
Unternehmen BEV und e:veen ausgewertet. Neben der verzögerten Auszahlung von  
Geldern wie Guthaben und Boni beschwerten sich betroffene Verbraucher auch über  
nicht rechtzeitig erstellte Rechnungen und einen schlecht erreichbaren  
Kundenservice. Weitere Beschwerden bezogen sich auf versteckte Preiserhöhungen  
oder eine Erhöhung der Abschlagszahlung, obwohl der Verbrauch nicht abgelesen  
wurde. Keines dieser Anzeichen ist allerdings für sich allein betrachtet ein  
eindeutiger Hinweis auf eine Krise, da beispielsweise für einzelne  
Vorgehensweisen auch technische Probleme im Unternehmensablauf ursächlich sein  
könnten. 
 
Der Verbraucherzentrale Bundesverband sieht hier auch die Bundesnetzagentur als  
Aufsichtsbehörde in der Pflicht. Denn bei der Bundesnetzagentur laufen alle  
Marktinformationen zusammen. Sie ist zudem berechtigt, Auskünfte von  
Energieunternehmen einzufordern und somit in der Lage, Krisen frühzeitig zu  
erkennen. "Im Interesse der Verbraucher sollte die Bundesnetzagentur ihre  
Aufsichtsrechte rechtzeitig und umfänglich nutzen", so Philipp von Bremen,  
Geschäftsbereichsleiter des Verbraucherzentrale Bundesverband e.V. Aus Sicht des 
vzbv könnte sie Verbraucher rechtzeitig über auffällige Energieanbieter  
informieren. 
 
Pressekontakt: 
 
Kathrin Ida Krockenberger 
Referentin Presse- und Öffentlichkeitsarbeit Marktbeobachtung 
Verbraucherzentrale Bundesverband e.V. 
Tel.: (030) 258 00-182   kathrin.krockenberger@vzbv.de 
 
Weiteres Material: https://www.presseportal.de/pm/52346/4524378 
OTS:               vzbv - Verbraucherzentrale Bundesverband e.V. 
 
Original-Content von: vzbv - Verbraucherzentrale Bundesverband e.V., übermittelt durch news aktuell
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