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Altersgerecht umbauen mit Geld vom Staat / Wohn-Riester kann für spezielle Modernisierungen genutzt werden

Geschrieben am 12-02-2020

München (ots) - Wer sich den Traum vom eigenen Haus erfüllt hat, kann sich kaum
mehr vorstellen, in einer Mietwohnung zu leben. Doch woran viele beim Bau ihrer
eigenen vier Wände nicht denken: Schon eine Stufe vor dem Hauseingang kann sich
als großes Hindernis erweisen. Schwellen entfernen, Durchgänge verbreitern,
möglicherweise den Zugang zu oberen Räumen erleichtern: Auf solche Umbauten
sollten Eigentümer sich mit einer Rücklage vorbereiten, empfiehlt die LBS
Bayern. Für eine breitere Eingangstür samt Rampe sind immerhin etwa 3000 Euro
einzukalkulieren, für eine bodengleiche Dusche mindestens ebenso viel. Für die
Modernisierung einer Durchschnittswohnung fallen schnell 20.000 Euro und mehr
an. Mit einem Wohn-Riester-Bausparvertrag lassen sich solche Umbauten
finanzieren.

Geldpolster anlegen

Wer ein Haus gebaut oder gekauft hat, ist zunächst mit dem Tilgen der Kredite
beschäftigt. Wie soll man da noch Kosten für den altersgerechten Komfort
stemmen? Riester-Bausparen kann helfen. Statt einer Instandhaltungsrücklage
zahlen Eigentümer einfach jene 4 Prozent des sozialversicherungspflichtigen
Brutto-Vorjahreseinkommens (maximal 2100 Euro inklusive Zulage) auf einen
Bausparvertrag ein, die im Rahmen des Wohn-Riester-Sparens gefördert werden.
Viele haben ihr Haus gebaut oder gekauft, als es diese staatliche Hilfe noch
nicht gab. Jetzt profitieren auch sie davon, denn seit 2014 ist es gestattet,
das Guthaben aus einem Wohn-Riester-Bausparvertrag für barrierefreie Umbauten zu
nutzen.

Der Staat spart mit

Wenn beispielsweise zwei Ehepartner je einen Wohn-Riester-Vertrag über 50.000
Euro abschließen und regelmäßig darauf einzahlen, kann sich die staatliche
Förderung (einschließlich Steuerersparnis und Zinsen) in zehn Jahren auf über
15.000 Euro summieren. Zusammen mit den eigenen Sparleistungen hätte das Ehepaar
ein stattliches Polster zur Verfügung für barriere-reduzierende Umbauten - etwa
das neue Bad mit ebenerdiger Dusche oder für breitere Türrahmen. Haus oder
Wohnung sind dann zum Eintritt in den Ruhestand optimal ausgestattet.

Restschulden tilgen mit Riester-Guthaben

Wenn die Finanzierung der eigenen Immobilie bislang ohne Riester-Bausparvertrag
erfolgte, könnte das Guthaben eines neuen riestergeförderten Bausparvertrags
auch dazu dienen, Restschulden aus der Immobilien-Finanzierung zu tilgen. Dann
wäre die Immobilie zum Eintritt in den Ruhestand schuldenfrei - mit staatlicher
Förderung.

Riester-Darlehen für Kinder oder Enkel

Wollen Sie die Riester-Förderung beim Sparen nutzen, haben aber für das Darlehen
aus dem Bausparvertrag eigentlich keine Verwendung? Dann dürfen Sie den
Darlehensanspruch (ohne Riester-Förderung) weitergeben an Kinder oder Enkel. So
hat die junge Generation die Möglichkeit, das zinsgünstige und sichere Darlehen
bei der Finanzierung ihrer eigenen Immobilie einzusetzen.

Pressekontakt:

LBS Bayern
Dominik Müller / Referat Unternehmenskommunikation
Tel.: 089 / 411 13 - 62 23
E-Mail: presse@lbs-bayern.de

Weiteres Material: https://www.presseportal.de/pm/55951/4518273
OTS: LBS Bayerische Landesbausparkasse

Original-Content von: LBS Bayerische Landesbausparkasse, übermittelt durch news aktuell


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