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Coronavirus: Das sollten Expats, Geschäftsreisende und deutsche Unternehmen in China wissen

Geschrieben am 06-02-2020

Hamburg (ots) - Viele nach China entsandte Mitarbeiter fragen sich derzeit, ob
sie angesichts der Ausbreitung des Coronavirus von ihrem Arbeitgeber zurück nach
Deutschland geholt werden müssen. Gleichzeitig ist unklar, inwieweit
Dienstreisen in an das Seuchengebiet angrenzende Regionen sowie nach Shanghai
oder Hongkong noch durchführbar sind. Die auf Auslandsentsendungen und
Auslandsversicherungen spezialisierte BDAE Gruppe gibt betroffenen Expats und
Geschäftsreisenden sowie Personalern und Travel-Managern wichtige Hinwiese, wie
sie mit der derzeitigen Situation umgehen können.

Gemäß ihrer Fürsorgepflicht sind Arbeitgeber dazu verpflichtet, die Lage in
China weiterhin zu beobachten und dann aktiv zu werden, wenn die Mitarbeiter
geschützt werden müssen. Wenn dies bedeutet, China zu verlassen, müssen
Arbeitgeber dafür Sorge tragen, dass die Mitarbeiter nach Hause gebracht werden.
Zum jetzigen Zeitpunkt scheint dies für die gesamte Volksrepublik China der Fall
zu sein, weil das Auswärtige Amt seine Teil-Reisewarnung ausgeweitet hat. Da es
aktuell jedoch keine Linienflugzeuge gibt, sollten sich Unternehmen an die
örtlichen Botschaften wenden, um einen Rücktransport zu organisieren.

Medizinische Assistance kommt nicht für Kosten der Evakuierung auf

Wer eine spezielle Assistance-Versicherung für Krisenfälle abgeschlossen hat,
sollte mit dieser die Evakuierungsmöglichkeiten klären. Aber Achtung: Diese Art
der Absicherung ist nicht zu verwechseln mit der medizinischen Assistance, die
viele Auslandsreise-Krankenversicherungen anbieten. "Die klassischen
Assistance-Dienstleister organisieren Transporte lediglich in medizinisch
notwendigen Fällen, etwa wenn eine wichtige Behandlung im Krankenhaus vor Ort
nicht gewährleistet werden kann. Dann werden Betroffene in die nächstgelegene
Klinik geflogen, welche die erforderliche Gesundheitsversorgung gewährleistet",
weiß Michael Bullerjahn, Leiter des medizinischen Abrechnungsservice bei der
BDAE Gruppe. "Die Tatsache, dass eine Seuchengefahr besteht, ist keine
Leistungsvoraussetzung für eine medizinisch notwendige Evakuierung."

Generell seien Rückholungen ins Heimatland keine klassischen
Versicherungsleistungen und müssten gesondert abgesichert werden. Medizinische
Assisteure würden jedoch nicht im Falle einer drohenden Seuche, wie aktuell beim
Coronavirus, für die Evakuierung potenziell gefährdeter Expats und deren
Angehörige sowie Geschäftsreisender sorgen. In den meisten Fällen würden sie
diese mit ihrem Netzwerk dabei unterstützen, einen Heimatrückflug zu
organisieren.

Auslandskrankenversicherung zahlt Coronavirus-Test

Wer sich mit einer Auslandskrankenversicherung der BDAE Gruppe im Raum China
aufhält, kann sicher sein, dass diese im Krankheitsfall leistet. Auch Tests zum
Nachweis oder Ausschluss des Coronavirus werden selbstverständlich bezahlt. Die
in den Versicherungsschutz integrierte Assistance-Dienstleistung hilft bei der
Organisation von Rücktransporten, kommt allerdings nicht für die Kosten einer
möglichen Evakuierung auf.

Viele Arbeitnehmer, die für Dienstreisen oder langfristige Projekte in China,
Shanghai oder Hongkong vorgesehen sind, reagieren verunsichert und fragen sich,
ob sie die Reise antreten müssen. "Sofern eine erhebliche gesundheitliche
Gefährdung eines Arbeitnehmers bei einer Dienstreise zu erwarten ist, dürfen
Arbeitnehmer sich laut Paragraf 106 der Gewerbeordnung weigern, eine Dienstreise
in betroffene Gebiete anzutreten, ohne dass sie arbeitsrechtliche Sanktionen zu
befürchten haben", weiß Omer Dotou, Leiter der Abteilung Global Mobility
Services beim BDAE. Aktuell hat das Auswärtige Amt für die Provinz Hubei und das
gesamte Staatsgebiet der Volksrepublik China (also auch Shanghai) eine
Teil-Reisewarnung ausgesprochen, auf die man sich berufen könne. Hongkong und
Macao sind davon ausgenommen.

Unternehmen sollten Rücktritt von vertraglichen Verpflichtungen prüfen

Schwieriger gestaltet es sich bei Mitarbeitereinsätzen in angrenzende Länder
oder in Hongkong und Macao. Hier besteht zumindest für den Moment keine Gefahr
für die Gesundheit im Sinne der deutschen Rechtsprechung und auch das Auswärtige
Amt hat für diese Orte keine Reisewarnung ausgesprochen.

Viele deutsche Firmen streichen allerdings ihre Geschäftsreisen nach China und
Co. Dabei sollten sie jedoch bedenken: "Unternehmen haben gegenüber Geschäfts-
und Kooperationspartnern in China und Shanghai vertragliche Verpflichtungen zu
erfüllen. Das macht es in der Praxis nicht leicht, Dienstreisen einfach
abzusagen. Wir empfehlen, Geschäftsreisen dahingehend zu prüfen, inwieweit man
von der vertraglichen Erfüllungspflicht bei Seuchengefahren zurücktreten kann",
so Experte Dotou weiter.

Betriebsschließungen in China und Shanghai

Derzeit herrscht in Sachen Produktion und Geschäftstätigkeit ohnehin ein
Ausnahmezustand in China und Shanghai, denn ein Großteil der Betriebe hat seit
den chinesischen Neujahrsferien geschlossen. Die Regierung hat die Schließung
auf den 9. Februar verlängert.

Die örtlichen Behörden sind gemäß Artikel 42 des Gesetzes zur Prävention und
Behandlung von Infektionskrankheiten der Volksrepublik China dazu berechtigt,
derartige Schließungen anzuordnen. Unternehmen wiederum sind gezwungen, die
behördlichen Anforderungen zu erfüllen. Falls ein Arbeitgeber sich nicht daran
hält und Mitarbeiter in irgendeiner Form zu Schaden kommen, haftet er
zivilrechtlich und es drohen empfindliche Strafzahlungen.

Die zuständigen Behörden sind außerdem befugt, einem Unternehmen die
Geschäftslizenz zu entziehen, sollte es sich weigern, Maßnahmen zur
Viruskontrolle und Virusprävention umzusetzen. Verantwortliche im Unternehmen
können gemäß dem Strafrecht der Volksrepublik China sogar strafrechtlich belangt
werden und ins Gefängnis kommen.

Pressekontakt:

Anne-Katrin Schwanitz
Presse & Marketing
Tel.: +49-40-30 68 74-14
E-Mail: akschwanitz@bdae.com
www.bdae.com

Weiteres Material: https://www.presseportal.de/pm/81896/4512590
OTS: Bund der Auslands-Erwerbstätigen (BDAE) e.V.

Original-Content von: Bund der Auslands-Erwerbstätigen (BDAE) e.V., übermittelt durch news aktuell


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