Verbraucherfreundliche Entscheidung im Abgasskandal: Landgericht Wuppertal verurteilt Daimler zu Schadenersatz
Geschrieben am 03-02-2020 |   
 
 Köln (ots) - Der Trend zu verbraucherfreundlichen Urteilen im  
Diesel-Abgasskandal setzt sich fort. Das Landgericht Wuppertal hat entschieden,  
dass der die Daimler AG einem Fahrzeugkäufer den Kaufpreis abzüglich einer  
Nutzungsentschädigung erstatten muss. Mittlerweile tendieren also immer mehr  
Gerichte dazu Klagen gegen den Daimler-Konzern aufgrund einer vorsätzlich  
sittenwidrigen Schädigung stattzugeben. Zur Begründung führte das Landgericht  
aus, dass das Fahrzeug aufgrund einer unzulässigen Abschalteinrichtung nicht  
einsetzbar sei. Das Unternehmen habe den Fahrzeugbesitzer arglistig getäuscht.  
Ob der Konzernvorstand davon Kenntnis gehabt habe, oder nicht, sei unerheblich  
und ändere nichts an der Sittenwidrigkeit des Verhaltens. 
 
In dem Verfahren ging es um eine Schadensersatzzahlung der Daimler AG an den  
Käufer eines Mercedes Benz GLK, der das Fahrzeug 2014 zum Preis von 39.900 Euro  
erworben hat. Der Automobilkonzern vertrat in dem Verfahren die Ansicht, dass  
das hier verwendete sog. "Thermofenster" keine unzulässige Abschaltvorrichtung  
darstelle. Zudem sei dem Kläger auch kein Schaden entstanden. 
 
Dieser Argumentation schloss sich das Landgericht Wuppertal nicht an. Dass in  
dem Fahrzeug eine illegale Abschalteinrichtung eingebaut wurde, ergebe sich  
allein schon aus der vom Kraftfahrtbundesamt angeordneten Rückrufaktion im Juni  
2018. Weshalb Abschalteinrichtungen für den sicheren und schadensfreien Betrieb  
des Fahrzeugs erforderlich seien, habe Daimler in dem Prozess nicht ausreichend  
belegt. Das Gericht entschied, dass der Automobilhersteller dem Käufer insgesamt 
27.800 Euro erstatten muss. Dabei wurde eine Nutzungsentschädigung in Höhe von  
rund 12.000 Euro angerechnet (Urteil vom 29.01.2020, Az. 17 O 49/19). 
 
Vorsätzlich sittenwidrige Schädigung 
 
Bereits durch die Entwicklung und das Inverkehrbringen sei dem Käufer ein  
Schaden entstanden - nämlich durch den Abschluss eines ungewollten Kaufvertrags, 
führte das Gericht in seiner Begründung aus. Zudem sei Daimler seiner  
Aufklärungspflicht gegenüber dem Käufer nicht nachgekommen und habe ihn  
arglistig getäuscht. Dieses Verhalten wertete das Gericht als eindeutig  
sittenwidrigen Verstoß gegen das Anstandsgefühl. Es liege nämlich auf der Hand,  
dass die Manipulation nur dazu diente, sich Wettbewerbsvorteile zu verschaffen  
und dadurch die Unternehmensgewinne in nicht unerheblicher Art und Weise zu  
steigern. Ob der Konzernvorstand davon Kenntnis gehabt habe, spiele dabei keine  
Rolle. Selbst wenn die Entscheidung hierüber auf einer unterhalb des Vorstands  
angesiedelten Ebene getroffen worden wäre, sei dies der Daimler AG zuzurechnen.  
Ihr wäre jedenfalls ein Organisationsmangel vorzuwerfen. 
 
"Wir begrüßen dieses klare Urteil", kommentiert Rechtsanwalt Professor Marco  
Rogert von der Kölner Kanzlei Rogert & Ulbrich, der den Autobesitzer in dem  
Verfahren vertreten hat. "Damit setzt die Tendenz deutscher Gerichte, im  
Interesse der der Verbraucher zu entscheiden weiter fort. Für die Zukunft  
erwarten wir weitere Entscheidungen im Sinne des Verbraucherschutzes." 
 
Über Rogert & Ulbrich 
 
Die Rechtsanwaltskanzlei Rogert & Ulbrich ist eine renommierte  
Wirtschaftskanzlei mit besonderer Expertise im Verbraucherschutz. Die  
Wirtschaftskanzlei hat sich im Abgasskandal als erfolgreiche Sozietät einen  
Namen gemacht. Die Rechtsanwälte beraten und vertreten bundesweit geschädigte  
Fahrzeugkäufer - darunter Einzelpersonen, Unternehmen und Kommunen. Im Rahmen  
der R|U|S|S Litigation vertreten die Rechtsanwälte Professor Dr. Marco Rogert  
und Tobias Ulbrich die Interessen des Bundesverbands der Verbraucherzentralen  
(vzbv) in der Musterfeststellungsklage gegen die Volkswagen AG. Mehrere hundert  
Urteile wurden bislang gegen Automobilkonzerne erfolgreich bestritten. Weitere  
Schwerpunkte der Verbraucherschutzkanzlei sind Umweltschutz, Transport- und  
Logistikrecht sowie Finanzen. Aufgrund seiner Ausbildung im internationalen  
Privatrecht und seinen niederländischen Sprachkenntnissen ist Gründungspartner  
Professor Dr. Rogert die erste Adresse bei Rechtsfragen im  
deutsch-niederländischen Kontext. 
 
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