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Auslandskrankenschutz auch beim Wintersport wichtig / Gesetzliche Krankenkassen übernehmen keinen Krankenrücktransport / Bergungskosten ebenfalls abgesichert

Geschrieben am 30-01-2020

München (ots) - (ADAC Versicherung AG) Wer jetzt zum Wintersport ins Ausland
fährt, sollte an den Abschluss einer Auslandskrankenversicherung denken. Die
schützt nicht nur bei der großen Auslandsreise im Sommer, sondern auch beim
Kurztrip über die Grenze, und sei es nur für einen Tag zum Skifahren. Denn wer
"Hals- und Beinbruch" allzu wörtlich nimmt, ist nicht in allen Fällen über die
gesetzliche Krankenkasse abgesichert.

Medizinische Behandlungen im Ausland können teuer werden. Die
Auslandskrankenversicherung deckt weltweit medizinisch notwendige
Behandlungskosten und einen Rücktransport des Patienten nach Deutschland ab. Den
zum Beispiel übernimmt die gesetzliche Krankenkasse nicht. Doch er wird auch in
der Wintersaison häufig durchgeführt. So holte der ADAC Ambulanz-Service im
vergangenen Winter allein aus Österreich rund 1000 Urlauber per Krankenwagen
zurück, viele davon nach einem Unfall beim Wintersport oder auf eis- und
schneeglatten Wegen.

Auch wichtig: Beim neuen ADAC Auslandskrankenschutz sind Bergungskosten bis zu
einer Höhe von 10.000 Euro abgesichert. Wenn also jemand zum Beispiel aus einer
Gletscherspalte oder unwegsamen Gelände geborgen werden muss, tritt die
Versicherung ein.

Beim neuen ADAC Auslandskrankenschutz kann man zwischen den Tarifen Basis,
Exklusiv und Premium wählen. Alle drei sind ohne Selbstbeteiligung und
beinhalten unter anderem die Behandlung als Privatpatient, einen medizinisch
sinnvollen und vertretbaren Krankenrücktransport, die Organisation von
Hilfsleistungen sowie eine rasche Kostenerstattung bei ambulanter Behandlung. Im
Familientarif sind Kinder bis zum Alter von 23 Jahren mitversichert. Im Tarif
Basis wird zum Beispiel das Rooming-in einer Begleitperson im Krankenhauszimmer
bezahlt. Im Tarif Exklusiv werden nach der Erstversorgung des Patienten die
Kosten für die Rückfahrt in seine Unterkunft übernommen.

Produktangebot

Den ADAC Auslandskrankenschutz gibt es ab 13,90 Euro. Er kann persönlich in den
ADAC Geschäftsstellen, telefonisch oder online beantragt werden und bietet die
Möglichkeit einer sofortigen Deckung nach Abschluss. Wichtig: Die Versicherung
muss vor Grenzübertritt in das Ausland abgeschlossen werden und es darf noch
kein Versicherungsfall eingetreten sein. Nähere Informationen unter
https://www.adac.de/produkte/versicherungen/auslandskrankenversicherungen/

Über die ADAC SE:

Die ADAC SE mit Sitz in München ist eine Aktiengesellschaft europäischen Rechts,
die mobilitätsorientierte Leistungen und Produkte für ADAC Mitglieder,
Nichtmitglieder und Unternehmen anbietet. Sie besteht aus 28 Tochter- und
Beteiligungsunternehmen, unter anderem der ADAC Versicherung AG, der ADAC
Finanzdienste GmbH, der ADAC Autovermietung GmbH sowie der ADAC Service GmbH.
Als wachstumsorientierter Marktteilnehmer treibt die ADAC SE die digitale
Transformation über alle Geschäfte voran und setzt dabei auf Innovation und
zukunftsfähige Technologien. Im Geschäftsjahr 2018 hatte die ADAC SE rund 3500
Mitarbeiter und erzielte einen Umsatz von 1,142 Mrd. Euro sowie ein Ergebnis vor
Steuern von 108,0 Mio. Euro.

Pressekontakt:

ADAC SE Unternehmenskommunikation
Marion-Maxi Hartung
T 089 76 76 38 67
marion-maxi.hartung@adac.de

Weiteres Material: https://www.presseportal.de/pm/122834/4506544
OTS: ADAC SE

Original-Content von: ADAC SE, übermittelt durch news aktuell


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