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EANS-Hauptversammlung: Oberbank AG / Einberufung zur Hauptversammlung gemäß § 107 Abs. 3 AktG

Geschrieben am 20-01-2020

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Information zur Hauptversammlung übermittelt durch euro adhoc mit dem Ziel
einer europaweiten Verbreitung. Für den Inhalt ist der Emittent
verantwortlich.
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20.01.2020

Oberbank AG
Linz
FN 79063 w
ISIN AT0000625108 (Stammaktien)
ISIN AT0000625132 (Vorzugsaktien)
Ergänzung der Tagesordnung
der bereits einberufenen
außerordentlichen Hauptversammlung der Oberbank AG
am Dienstag, dem 04. Februar 2020 um 10 Uhr

Die Einberufung der außerordentlichen Hauptversammlung der Oberbank AG für
Dienstag, 04. Februar 2020 um 10:00 Uhr, im Donauforum der Oberbank AG in 4020
Linz, Untere Donaulände 28, wurde am 10. Jänner 2020 bekannt gemacht.

Aufgrund eines am 16. Jänner 2020 eingelangten Verlangens gemäß § 109 AktG der
Aktionärinnen UniCredit Bank Austria AG, FN 150714 p, und CABO
Beteiligungsgesellschaft m.b.H., FN 230033 i, die an der Gesellschaft seit mehr
als drei Monaten gemeinsam insgesamt 9.594.407 Stückaktien halten und damit über
einen Anteil verfügen, der fünf von Hundert des Grundkapitals der Gesellschaft
übersteigt, wird die am 10. Jänner 2020 im Amtsblatt zur Wiener Zeitung und auf
der Internetseite der Oberbank AG unter www.oberbank.at/hauptversammlung
veröffentlichte Tagesordnung der eingangs genannten außerordentlichen
Hauptversammlung der Oberbank AG um die folgenden beiden Tagesordnungspunkte
ergänzt, die wie folgt lauten:

"3. Minderheitsverlangen gemäß § 134 Abs 1 Satz 2 AktG auf Geltendmachung eines
Anspruchs der Oberbank gegen die Vorstandsmitglieder der Oberbank, die
Durchführung von Schiedsverfahren, insbesondere das angeblich laufende
Schiedsverfahren zwischen der Oberbank und der G3B (und gegebenenfalls der BTV
und BKS) betreffend a) die Zahlung von Zuschüssen von der Oberbank an die G3B,
b) die Rückzahlung von Zuschüssen an die G3B durch die Oberbank sowie c) die
Feststellung der Rechtmäßigkeit der Zuschüsse insbesondere im Zusammenhang mit
einem Verstoß gegen die Regeln der Kapitalaufbringung und dem Verbot der
Einlagenrückgewähr zu unterlassen und es zu unterlassen, Durchführungshandlungen
auf der Grundlage eines Schiedsspruchs in einem solchen Schiedsverfahren
auszuführen und dementsprechend alle Maßnahmen zu treffen, um diesbezügliche
Ansprüche gegen die Oberbank zu bekämpfen und abzuwenden."

"4. Minderheitsverlangen gemäß § 134 Abs 1 Satz 2 AktG auf Geltendmachung eines
Anspruches der Oberbank gegen den Aktionär G3B, die Durchführung von
Schiedsverfahren, insbesondere das angeblich laufende Schiedsverfahren zwischen
der Oberbank und der G3B (und gegebenenfalls der BTV und BKS) betreffend a) die
Zahlung von Zuschüssen von der Oberbank an die G3B, b) die Rückzahlung von
Zuschüssen an die G3B durch die Oberbank sowie c) die Feststellung der
Rechtmäßigkeit der Zuschüsse insbesondere im Zusammenhang mit einem Verstoß
gegen die Regeln der Kapitalaufbringung und dem Verbot der Einlagenrückgewähr zu
unterlassen und es zu unterlassen, Durchführungshandlungen auf der Grundlage
eines Schiedsspruchs in einem solchen Schiedsverfahren auszuführen und
dementsprechend alle Maßnahmen zu treffen, um diesbezügliche Ansprüche gegen die
Oberbank zu bekämpfen und abzuwenden."

Aufgrund eines am 16. Jänner 2020 eingelangten Verlangens gemäß § 109 AktG der
Aktionärin Bank für Tirol und Vorarlberg Aktiengesellschaft, FN 32942 w, die an
der Gesellschaft seit mehr als drei Monaten 4.583.070 Stückaktien hält und damit
über einen Anteil verfügt, der fünf von Hundert des Grundkapitals der
Gesellschaft übersteigt, wird die am 10. Jänner 2020 im Amtsblatt zur Wiener
Zeitung und auf der Internetseite der Oberbank AG unter www.oberbank.at/
hauptversammlung veröffentlichte Tagesordnung der eingangs genannten
außerordentlichen Hauptversammlung der Oberbank AG um einen Tagesordnungspunkt
ergänzt, der wie folgt lautet:

5. "Herabsetzung der Gesamtzahl der Kapitalvertreter des Aufsichtsrats von
bisher 11 auf künftig 10 Mitglieder mit dem Ende der Hauptversammlung, die über
die Entlastung der Mitglieder des Vorstands und des Aufsichtsrats für das
Geschäftsjahr 2019 beschließt."

Weitere Unterlagen zur Hauptversammlung
Folgende Unterlagen gemäß § 108 Abs 3, 4 iVm § 109 Abs 2 AktG sind ab sofort im
Internet unter www.oberbank.at/hauptversammlung zugänglich:

* Aktionärsverlangen gemäß § 109 AktG der Aktionärinnen UniCredit Bank Austria
AG, FN 150714 p, und CABO Beteiligungsgesellschaft m.b.H., FN 230033 i, mit
Begründung,
* Aktionärsverlangen gemäß § 109 AktG der Aktionärin Bank für Tirol und
Vorarlberg Aktiengesellschaft, FN 32942 w, mit Begründung und
Beschlussvorschlag,
* die gesamte Tagesordnung unter Berücksichtigung der gegenständlichen
Ergänzungen

o Formular für die Erteilung einer Vollmacht an den unabhängigen
Aktionärsvertreter unter Berücksichtigung der gegenständlichen Ergänzungen

Linz, im Jänner 2020 Der Vorstand






Rückfragehinweis:
Oberbank AG
Mag. Andreas Pachinger
0043 / 732 / 7802 - 37460
andreas.pachinger@oberbank.at

Ende der Mitteilung euro adhoc
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Emittent: Oberbank AG
Untere Donaulände 28
A-4020 Linz
Telefon: +43(0)732/78 02-0
FAX: +43(0)732/78 58 10
Email: sek@oberbank.at
WWW: www.oberbank.at
ISIN: AT0000625108, AT0000625132
Indizes: WBI
Börsen: Wien
Sprache: Deutsch


Weiteres Material: https://www.presseportal.de/pm/72010/4496473
OTS: Oberbank AG

Original-Content von: Oberbank AG, übermittelt durch news aktuell


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