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"Silvester for Future": Deutsche Umwelthilfe wirbt für Saubere Luft und empfiehlt Kaufverzicht von Böllern und Feuerwerksraketen

Geschrieben am 27-12-2019

Berlin (ots) - Bürger sind aufgerufen, keine Feuerwerkskörper zu kaufen und so
ihren Einsatz für die Saubere Luft zu demonstrieren - Trotz Erfolg der
DUH-Anträge in 39 Prozent der belasteten Feinstaub-Städte: In noch zu vielen
Gemeinden ist das private Abbrennen von Feuerwerksartikeln weiter gestattet -
Immer mehr Städte folgen Empfehlung der DUH und veranstalten zentrale Licht- und
Lasershows als umweltfreundliche Alternative zu archaischer
Schwarzpulver-Böllerei - DUH macht auf die verheerenden Verletzungen aufmerksam:
60 Prozent der schweren Augenverletzungen entfallen auf unbeteiligte Kinder,
allein 8.000 Menschen erleiden jährlich Schädigungen des Innenohrs durch
Feuerwerkskörper - Tiere und Umwelt werden unnötig belastet - DUH appelliert an
die Händler, den Verkauf von Feuerwerkskörpern einzustellen

Ein Tag vor Verkaufsstart von archaischer Schwarzpulver-Munition für den
Jahreswechsel wirbt die Deutsche Umwelthilfe (DUH) unter dem Motto "Silvester
for Future" für ein feinstaub- und verletzungsfreies Silvester. Nachdem bis
Mitte Dezember 39 Prozent der besonders unter schlechter Luftqualität leidenden
Städten gegenüber der DUH erklärten, die umwelt- und gesundheitsbelastende
Böllerei in ihrer Stadt einzuschränken bzw. zu verbieten, setzt der Umwelt- und
Verbraucherschutzverband nun auf das aktive Mitwirken der Bürgerinnen und Bürger
und fordert sie zu einem Kaufverzicht von Feuerwerksraketen und Böllern auf.

"Feiern Sie rauschende Silvesterfeste - aber ohne dabei die Luft zu verpesten,
ihre Mitmenschen zu gefährden, Tiere in Panik zu versetzen und die Landschaft zu
verdrecken", so Jürgen Resch, Bundesgeschäftsführer der DUH. "'Silvester for
Future' steht für Respekt vor den Mitmenschen, den Tieren und der Umwelt. Ich
wünsche mir, dass endlich auch Notärzte, Rettungssanitäter, Polizisten und
Feuerwehrleute den Jahreswechsel nicht im Ausnahmezustand erleben, sondern im
Kreise ihrer Liebsten feiern können."

Die DUH weist bereits seit vielen Jahren auf die hohe Umweltbelastung und die
gesundheitlichen Risiken der Silvester-Böllerei hin. Im Frühjahr dieses Jahres
stellte der Umwelt- und Verbraucherschutzverband den Städten und Gemeinden in
einem Rechtsgutachten vor, wie sie die Schwarzpulver-Böllerei per
Rechtsverordnungen beenden können und warb für moderne, umweltfreundliche und
verletzungsfreie Alternativen wie Licht- und Lasershows. Durch die anhaltende
Thematisierung ist eine öffentliche Debatte mit deutlich positiver Tendenz
entstanden. Mittlerweile fordern mehr als 180.000 Menschen per Petition eine
Änderung der Bundesgesetzgebung, um Verbote in den Kommunen zu vereinfachen bzw.
sie setzen sich in 25 lokalen Petitionen für ein Feuerwerkverbot in ihrer Stadt
ein.

Erste Einzelhändler wie mehrere Edeka- und Rewe-Filialen haben einen
Verkaufsstopp für Feuerwerkskörper als ihren Beitrag für mehr Umwelt- und
Tierschutz verkündet. Die Baumarktkette Hornbach hat einen Verkaufsstopp für
alle Filialen ab 2020 angekündigt. Die DUH fordert alle Einzelhandelsunternehmen
in Deutschland dazu auf, ebenfalls ein klares Zeichen zu setzen und sich zu
verpflichten, spätestens zum Jahreswechsel 2020/2021 keine Feuerwerksartikel auf
Schwarzpulverbasis mehr zu verkaufen.

Unter https://www.duh.de/feuerwerk-protest/ kann jede Bürgerin und jeder Bürger
eine Petition unterstützen. Entweder gerichtet an Bundesinnenminister Horst
Seehofer für ein bundesweit erleichtertes Feuerwerksverbot oder lokal an die
Stadt gerichtet.

Über den Jahreswechsel hinweg werden Feuerwerkskörper im Wert eines
dreistelligen Millionenbetrages abgebrannt. Dabei werden etwa 5.000 Tonnen
Feinstaub freigesetzt - das ist so viel, wie der gesamte Straßenverkehr in
Deutschland in zwei Monaten erzeugt. Feuerwerke treiben die Feinstaubbelastung
der Atemluft zwischenzeitlich auf bis zu 1000 µg PM10/m3 im Stundenmittel in die
Höhe.

Als Grundbaustein von Silvesterfeuerwerken dient hochexplosives Schwarzpulver,
dass aus Kaliumnitrat, Kohle und Schwefel besteht. Für den bunten Farbeffekt der
Raketenblitze ist eine komplizierte Redoxreaktion notwendig. Strontiumnitrat
leuchtet rot, Bariumnitrat leuchtet grün, Kupferkarbonat leuchtet blau oder
violett. Verbreitet ist die Verwendung von gesundheitsschädlichen Stoffe wie
Strontium und Barium für die Lichteffekte, daneben auch Bleioxide oder
Braunstein. Feinstaub und Nanopartikel sind die sogenannten Reaktionsstoffe und
belasten nach dem Effektspektakel Umwelt und Gesundheit. Aufgrund der genannten
Ausgangsstoffe und der daraus resultierenden Verbrennungsprodukte bewertet das
Umweltbundesamt den durch Feuerwerkskörper verursachten Feinstaub als noch
giftiger als den übliche über das Jahr emittierte Feinstaub aus Hausbrand oder
Autoabgasen.

Neben der Luftbelastung und den vielen tausend Feuerwehrweinsätzen wegen Haus-
und Wohnungsbränden, werden jedes Jahr mehrere zehntausend Menschen zum Teil
schwer durch Feuerwerkskörper verletzt. In einer aktuellen Studie der
Augenfachzeitschrift "Der Ophthalmologe" werden alarmierende Zahlen einer
Umfrage unter Augenfachkliniken bekannt. Danach betreffen 25 Prozent der
gemeldeten Fälle Schwerverletzte, davon ist bei 40 Prozent mit dauerhaften
Beeinträchtigungen des Sehvermögens zu rechnen. 38 Prozent der Verletzten sind
unter 18 Jahre alt. Etwa die Hälfte der Verletzten sind Zuschauer und Passanten.
60 Prozent der verletzten Kinder sind Unbeteiligte. Über die Gesamtzahl der
jährlichen Augen- und Handverletzungen ist in Deutschland auch deswegen kaum
etwas bekannt, weil - im Gegensatz zu Holland oder Finnland - in Deutschland
kein Melderegister für Augenverletzungen existiert. Alarmierend hoch ist auch
die Zahl von jährlich 8.000 Menschen mit Verletzungen des Innenohrs durch
Feuerwerkskörper, die häufig bleibende Schäden hinterlassen, nicht zuletzt, weil
lärmverursachte Innenohrschwerhörigkeit bisher nicht geheilt werden kann.

Hintergrund:

Im Juli und Oktober 2019 hatte die DUH insgesamt 98 Städte mit einer
innerstädtischen Feinstaubbelastung oberhalb der Empfehlung der WHO von 20 µg/m³
Feinstaub (PM10) im Jahresmittel mit formalen Anträgen kontaktiert. Mittlerweile
hat die DUH Rückmeldung zu 92 dieser Städte. 36 von den 92 der sich
rückgemeldeten Städten haben Verbotszonen ausgewiesen, einen entsprechenden
Beschluss gefasst, sind in der Umsetzung oder begrüßen entsprechende Verbote
bzw. fordern von der Bundesregierung entsprechende rechtliche Vereinfachungen
für kommunale Regelungen. Davon sind in 23 Kommunen Verbote bereits umgesetzt,
in 5 weiteren Kommunen wird derzeit ein Verbot geprüft und 8 weitere Städte
begrüßen ein Verbot, wenn die entsprechenden rechtlichen Rahmenbedingungen auf
Bundesebene geschaffen werden. Folgende Städte haben bis zum 18.12.2019 nicht
geantwortet: Brandenburg, Bremen, Dresden, Elsterwerda, Erfurt und Göhlen.

Gegenüber folgenden 98 Städten stellte die DUH im Juli bzw. im Oktober 2019
einen formalen Antrag auf Erlass eines kommunalen Böllerei-Verbots (in Klammern
der Jahresmittelwert für Feinstaub (PM10) in Mikrogramm pro Kubikmeter Luft
µg/m³): Aachen (20 µg PM10/Kubikmeter), Aschersleben (23), Augsburg (24),
Bayreuth (20), Berlin (29), Bernau (22), Bielefeld (24), Blankenfelde (20),
Bottrop (21), Brandenburg (24), Braunschweig (20), Bremen (25), Bremerhaven
(22), Brunsbüttel (20), Chemnitz (21), Cottbus (21), Darmstadt (20), Datteln
(21), Dortmund (25), Dresden (23), Duisburg (25), Düsseldorf (25), Eberswalde
(21), Elsdorf (21), Elsterwerda (20), Erfurt (21), Essen (26), Esslingen (25),
Flensburg (20), Frankfurt (Main) (25), Frankfurt (Oder) (26), Fulda (21), Fürth
(22), Gelsenkirchen (29), Gera (20), Gießen (22), Gladbeck (23), Göhlen (21),
Görlitz (22), Göttingen (23), Grevenbroich (24), Hagen (28), Halberstadt (24),
Halle (27), Hamburg (24), Hannover (22), Heilbronn (25) Jackerath (OT der
Gemeinde Titz) (22), Jüchen (21), Kassel (23), Kiel (22), Köln (27), Krefeld
(24), Leipzig (28), Limburg (24), Ludwigsburg (25), Ludwigshafen (23), Lünen
(30), Magdeburg (24), Mainz (24), Mannheim (22), Marburg (20), Markgröningen
(25), Mönchengladbach (24), Mühlhausen (24), München (25), Münster (24), Nauen
(21), Neuwied (22), Niederzier (25), Nürnberg (26), Oberhausen (25), Offenbach
(23), Oldenburg (22), Osnabrück (23), Passau (20), Potsdam (21), Regensburg
(20), Reutlingen (23), Rostock (24), Saarbrücken (20), Schwerin (20), Solingen
(21), Spremberg (20), Stuttgart (29) Tübingen (23), Warstein (21), Weimar (20),
Wesel (20), Wetzlar (20), Witten (20), Wittenberg (22), Wolfsburg (20), Worms
(22), Wuppertal (21), Würzburg (22), Zittau (22), Zwickau (20).

Links:

Feinstaubbelastung an Silvester, Darstellung Umweltbundesamt:
http://gis.uba.de/website/silvester/

Zur Detailauswertung für die kontaktierten Städte und dem Rechtsgutachten:
http://l.duh.de/p191218

Mehr zu Feuerwerk an Silvester: https://www.duh.de/projekte/silvesterfeuerwerk/

Zur Pressemitteilung zu den insgesamt 98 Anträgen von Oktober 2019:
http://ots.de/tUGDRe

Zu den Petitionen gegen Silvester-Böllerei: https://feuerwerk-change.org/

Eigene Petition starten: https://www.duh.de/feuerwerk-protest/

Pressekontakt:

Jürgen Resch, Bundesgeschäftsführer DUH
01713649170, resch@duh.de

DUH-Pressestelle:
Ann-Kathrin Marggraf, Marlen Bachmann
030 2400867-20, presse@duh.de
www.duh.de , www.twitter.com/umwelthilfe ,
www.facebook.com/umwelthilfe , www.instagram.com/umwelthilfe

Weiteres Material: https://www.presseportal.de/pm/22521/4478431
OTS: Deutsche Umwelthilfe e.V.

Original-Content von: Deutsche Umwelthilfe e.V., übermittelt durch news aktuell


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