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Neuerungen im Jahr 2020

Geschrieben am 23-12-2019

Berlin (ots) - - Neue Medizinprodukte-Verordnung gültig

- Umweltprämien für E-Autos steigen

- Abbiegeassistent für Lkw kommt

- Zahlreiche neue Verkehrsregeln

Im Jahr 2020 treten im Prüfwesen wieder zahlreiche Neuerungen in Kraft. Der
TÜV-Verband zeigt, was sich für Wirtschaft und Verbraucher ändert:

Neue Medizinprodukte-Verordnung

Ab 26. Mai 2020 ist die neue Medizinprodukte-Verordnung gültig. Ziel der
Verordnung ist es, die Sicherheit für Patientinnen und Patienten beim Einsatz
von Medizinprodukten zu verbessern und das Schutzniveau innerhalb der EU zu
vereinheitlichen. Alle neuen und viele bereits auf dem Markt befindliche
Medizinprodukte müssen die neuen Regelungen einhalten. Die Verordnung verschärft
die Anforderungen an Hersteller, Behörden und Benannte Stellen. Letztere sind im
staatlichen Auftrag für die Prüfung von Medizinprodukten zuständig. Die
Hersteller müssen beispielsweise mehr klinische Studien vorweisen und die
Benannten Stellen können unangekündigte Audits in der Produktion durchführen.
Mit Hilfe von Identifikationsnummern können Medizinprodukte besser
zurückverfolgt werden und eine umfassende Datenbank verbessert die Transparenz
des Systems. Der TÜV-Verband rechnet allerdings mit Schwierigkeiten beim Start,
da die Einhaltung aller Anforderungen zum Stichtag kaum noch umzusetzen ist.

Höherer Umweltbonus für E-Fahrzeuge

Interessenten von Elektroautos können sich auf höhere Förderprämien freuen. Der
Umweltbonus genannte Zuschuss bei E-Fahrzeugen bis zu einem Nettolistenpreis von
40.000 Euro soll von 4.000 auf 6.000 Euro steigen. Bei Fahrzeugen mit einem
Kaufpreis bis 65.000 Euro wird der Zuschuss auf 5.000 Euro erhöht. Bei
Plug-in-Hybriden soll der Zuschuss auf 4.500 (Neupreis bis 40.000 Euro) bzw.
3.750 Euro (Neupreis 40.000 bis 65.000 Euro) steigen. Die angepasste
Förderrichtlinie soll nach einer beihilferechtlichen Prüfung durch die
EU-Kommission "so bald wie möglich in Kraft treten".

Abbiegeassistent für Lkw

Endlich mehr Sicherheit für Radfahrer und andere Verkehrsteilnehmer: Für neue
Lang-Lkw (18,75 m bis 25,25 m) wird die Ausstattung mit einem Abbiegeassistenten
und mitblinkenden Seitenmarkierungsleuchten auf deutschen Straßen ab dem 1. Juli
2020 Pflicht. Abbiegeassistenten können dazu beitragen, schwere Unfälle an
Kreuzungen mit Radfahrern zu verhindern. Für Bestandsfahrzeuge gilt eine
Nachrüstpflicht ab 1. Juli 2022.

Strengere Verbrauchsmessung

Für die Typgenehmigung neuer Fahrzeugmodelle gilt ab dem 1. Januar 2020 die
Pflicht zum Fuel Consumption Monitoring (FCM). Das heißt, bestimmte
Verbrauchsdaten wie der Durchschnittsverbrauch oder die Häufigkeit elektrisch
gefahrener Strecken wie beim Plug-in-Hybridauto müssen lebenslang gespeichert
werden. Damit soll eine Abweichung des Typgenehmigungswertes und des realen
Verbrauchs besser kontrolliert werden können.

Mindestalter für Moped-Führerschein sinkt

Der Bundestag hat Ende Oktober 2019 beschlossen, das Mindestalter zum
Moped-Fahren dauerhaft zu senken. Mopeds sind motorisierte Zweiräder, die bis zu
45 km/h schnell sein dürfen. Jugendliche können in Zukunft bereits mit 15 Jahren
den Moped-Führerschein machen. Allerdings darf jedes Bundesland selbst
entscheiden, ob es die Neuregelung auch tatsächlich umsetzt. In den östlichen
Flächenländern laufen bereits seit 2013 entsprechende Modellprojekte unter dem
Stichwort "Moped mit 15".

Zahlreiche neue Verkehrsregeln

Im Laufe des Jahres 2020 treten eine Reihe neuer Verkehrsregeln in Kraft. Zuvor
muss sich aber der Bundesrat noch abschließend mit der StVO-Novelle befassen.
Einen Schwerpunkt bildet der Radverkehr. So wird das für Radler gefährliche
Parken in zweiter Reihe sowie auf Geh- und Radwegen härter bestraft. Auch die
bestehende Grünpfeilregelung soll erweitert werden. Vorgesehen ist, dass das
Blechschild an Ampeln auch für Fahrradfahrer gelten soll, wenn sie von einem
Radfahrstreifen oder Radweg aus rechts abbiegen wollen. Darüber hinaus ist ein
eigenes Grünpfeilschild nur für Radler geplant. Kommunen können künftig
Fahrradzonen einrichten, in denen nur Radfahrer erlaubt sind. Diese und alle
weiteren geplanten Änderungen sind auf der Webseite des
Bundesverkehrsministeriums abrufbar:
https://www.bmvi.de/SharedDocs/DE/Artikel/StV/stvo-novelle.html

Ermäßigte Mehrwertsteuer auf Bahntickets

Die Bundesregierung hat im Rahmen ihres Klimapakets eine Reduzierung des
Mehrwertsteuersatzes bei Bahntickets im Fernverkehr auf 7 Prozent beschlossen.
Die Deutsche Bahn hat angekündigt, den Steuervorteil 1:1 an ihre Kunden
weiterzugeben. Zudem verzichtet sie auf eine Preiserhöhung im Fernverkehr. Eine
Fahrt im ICE könnte so schon mit Bahncard ab 13,40 Euro im Supersparpreis zu
haben sein, ohne Bahncard kostet das günstigste Ticket künftig 17,90 Euro. Die
neuen Preise sind ab 1. Januar 2020 gültig.

Über den TÜV-Verband

Der Verband der TÜV e.V. (VdTÜV) vertritt die politischen und fachlichen
Interessen seiner Mitglieder gegenüber Politik, Verwaltung, Wirtschaft und
Öffentlichkeit. Der Verband setzt sich für technische und digitale Sicherheit
bei Produkten, Anlagen und Dienstleistungen durch unabhängige Prüfungen und
qualifizierte Weiterbildung ein. Mit seinen Mitgliedern verfolgt der TÜV-Verband
das Ziel, das hohe Niveau der technischen Sicherheit in unserer Gesellschaft zu
wahren und Vertrauen für die digitale Welt zu schaffen.

Pressekontakt:

Maurice Shahd
Pressesprecher
Verband der TÜV e.V. (VdTÜV)
Friedrichstraße 136 | 10117 Berlin
presse@vdtuev.de
www.vdtuev.de | www.twitter.com/vdtuev_news

Weiteres Material: https://www.presseportal.de/pm/65031/4476528
OTS: VdTÜV Verband der TÜV e.V.

Original-Content von: VdTÜV Verband der TÜV e.V., übermittelt durch news aktuell


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