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Parkplätze und Parkhäuser: Gilt hier rechts vor links?

Geschrieben am 11-12-2019

Wiesbaden (ots) - "Hier gilt die StVO": Diese Hinweisschilder stehen fast immer
vor Parkplätzen und Parkhäusern. Doch greift dann auch 'rechts vor links' - oder
nicht? "Zwar gilt auf allen frei zugänglichen öffentlichen Flächen, und dazu
gehören auch ein Supermarkt-Parkplatz oder das öffentliche Parkhaus, die
Straßenverkehrsordnung. Jedoch geht damit nicht automatisch einher, dass
Autofahrer 'rechts vor links' befolgen müssen", sagt Anka Jost,
Kfz-Verkehrsexpertin bei der R+V24-Direktversicherung. "Das Vorfahrtsrecht
besteht auf Parkplätzen nur, wenn die Fahrspuren eindeutig festgelegt und
markiert sind und so Straßencharakter haben."

Ist der Parkplatz nur eine große freie Fläche mit markierten Parkbuchten, gelten
die Vorfahrtsregeln nicht. Erst wenn richtige Straßen eingezeichnet sind,
greifen auch wieder die Vorfahrtsregeln. Ein Beispiel dafür sind Verbindungen
zwischen mehreren Parkplätzen mit Straßenmarkierungen oder baulicher Abgrenzung,
etwa mit Bordsteinen. "Auf jedem Parkplatz gilt jedoch die wichtigste
Verkehrsregel: An das Gebot der gegenseitigen Rücksichtnahme sollten sich
Autofahrer unbedingt halten", so die Verkehrsexpertin. Das bedeutet:
Schrittgeschwindigkeit fahren, ständig bremsbereit sein und auf ein- und
ausparkende Fahrzeuge achten.

Wer das außer Acht lässt, könnte bei einem Zusammenstoß für den Schaden
aufkommen müssen oder eine Teilschuld bekommen - egal, ob er von rechts oder
links gekommen ist.

Pressekontakt:
R+V24
Harika Kern
c/o Arts & Others Communication GmbH
Daimlerstraße 12 / D-61352 Bad Homburg v.d.H.
Telefon +49 (0) 61 72 / 90 22 - 108 / Fax - 119

Weiteres Material: https://www.presseportal.de/pm/73568/4465612
OTS: R+V24

Original-Content von: R+V24, übermittelt durch news aktuell


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