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Vorinstallierte Apps: Haben Smartphone-Nutzer eine Wahl? / Marktwächter nehmen Smartphones und deren vorinstallierte Apps unter die Lupe

Geschrieben am 11-12-2019

Düsseldorf/Berlin (ots) - Wer sein neues Smartphone in Betrieb nimmt, hat es in
aller Regel mit einer Menge vorinstallierter Apps zu tun. Eine Untersuchung des
Marktwächter-Teams der Verbraucherzentrale Nordrhein-Westfalen zeigt: Auf den
getesteten Smartphones waren auch Apps, die sich nicht löschen ließen und sich
zum Teil unerwartete Zugriffsberechtigungen sicherten.

Eine Marktwächter-Befragung vom August 2019 legt dar, dass sich die Mehrheit der
befragten Smartphone-Besitzer ein sparsam ausgestattetes Smartphone ohne
Drittanbieter-Apps wünscht. Das Marktwächter-Team der Verbraucherzentrale
Nordrhein-Westfalen hat daraufhin vorinstallierte Apps auf je einem Gerät von
Apple und Samsung geprüft.

Drittanbieter-Apps nicht zu löschen

Auf dem getesteten Apple-Gerät hat das Marktwächter-Team 43 vorinstallierte Apps
vorgefunden, auf dem Smartphone von Samsung sogar 63. Zum einen befinden sich
auf den beiden Testgeräten beim Kauf bereits Apps der jeweiligen
Smartphone-Hersteller - im Fall von Samsung auch vom Betriebssystemanbieter
Google - für beispielsweise Telefonie, Kamera oder den Internetzugang. Viele von
ihnen bilden Grundfunktionen des Smartphones ab. Beim getesteten Samsung-Gerät
sind zum anderen aber auch sieben Apps von Drittanbietern vorinstalliert. Und
diese lassen sich zum Teil nicht einmal deinstallieren - wie etwa die App von
Facebook oder LinkedIn. Solche Drittanbieter-Apps bleiben auf dem Smartphone
vorhanden, auch wenn der Nutzer deren Dienste explizit nicht verwenden möchte.
Verbraucher können also weder darüber entscheiden, welche Apps, die über gewisse
Grundfunktionen des Smartphones hinausgehen, konkret auf ihrem Smartphone
vorinstalliert sind, noch können sie zum Teil unerwünschte Apps löschen. "Dies
ist inakzeptabel", so Ayten Öksüz, Teamleiterin des Marktwächter-Teams der
Verbraucherzentrale Nordrhein-Westfalen. "Wenn der Verbraucher schon mit dieser
Menge an Apps konfrontiert wird, sollte er doch mindestens die Chance haben,
unerwünschten Ballast durch Drittanbieter loszuwerden."

Apps sichern sich Berechtigungen vorab

Im Rahmen eines Praxistests nahmen die Marktwächter-Experten die Smartphones in
Betrieb. Sie folgten bei allen Einstellungen der Herstellerempfehlung und
behielten Zugriffsberechtigungen unverändert bei. Das Ergebnis: Nach erstmaliger
Inbetriebnahme hatten sich 14 vorinstallierte Apps des Samsung-Smartphones
Zugriffsberechtigungen eingeräumt - teilweise ohne dass der Nutzer dies erwarten
konnte oder gefragt wurde. So waren bei der App Bixby Home sieben
Zugriffsberechtigungen, wie auf Kontakte, Standort oder Telefon, noch vor der
Aktivierung und Nutzung der App voreingestellt. "Zugriffsberechtigungen bei
vorinstallierten Apps, besonders bei denen von Drittanbietern, sollten erst
aktiv sein, wenn der Nutzer die App wirklich anwendet," so Öksüz.

Datenübertragung im Klartext

Eine technische Prüfung ergab, dass die Datenübertragung der Smartphones
prinzipiell geschützt erfolgt. In einem Fall sendete jedoch das
Samsung-Smartphone ein Datum unverschlüsselt: Der Hersteller übermittelte die
Geräte-ID beim Aufruf einer Webseite über den vorinstallierten Internetbrowser
unverschlüsselt an die eigenen Server. Die Geräte-ID ist ein sogenannter
"Hardware-Identifier". Dieser lässt eine eindeutige Identifizierung des Geräts
und damit auch mittelbar des Nutzers zu. Im Rahmen von Nutzertracking wurde die
Geräte-ID zudem an Drittanbieter gesendet.

Link zur Befragung: http://ots.de/vmLZl6

http://ots.de/IdT1tX

*Methodik: Praxistest: Inbetriebnahme zweier Smartphones (Apple iPhone7/iOS12,
Samsung Galaxy S10e/android pie; 9.0) nach Herstellerempfehlung. Erfassung aller
vorinstallierten Apps inklusive deren aktiver und passiver
Zugriffsberechtigungen. Kategorisierung jeder vorinstallierten App nach Anbieter
(Smartphone-Hersteller, Betriebssystem-Anbieter, Drittanbieter). Überprüfung der
Deaktivier- und Löschbarkeit der jeweiligen vorinstallierten App (Testzeitraum:
Von Mai bis August 2019). Technische Prüfung: Von Juni bis September 2019
Untersuchung beider Smartphone-Modelle hinsichtlich ihres Datenspeicher- und
Datensendeverhaltens durch das technisches Prüfinstitut: defendo.it/Backes SRT
GmbH.

Über den Marktwächter Digitale Welt:

Der Marktwächter Digitale Welt ist ein Frühwarnsystem mit dem der
Verbraucherzentrale Bundesverband (vzbv) und die Verbraucherzentralen den
digitalen Markt aus Perspektive der Verbraucher beobachten und analysieren.
Grundlage für diese Arbeit sind Verbraucherbeschwerden, empirische
Untersuchungen und ein interaktives Onlineportal. Mit dem Marktwächter Digitale
Welt können auch Aufsichts- und Regulierungsbehörden wie zum Beispiel die
Bundesnetzagentur (BNetzA) bei ihrer Arbeit unterstützt werden. Der Marktwächter
Digitale Welt setzt sich aus fünf Schwerpunktverbraucherzentralen zusammen, die
jeweils ein Handlungsfeld des digitalen Marktes näher untersuchen: Bayern -
Digitale Dienstleistungen, Brandenburg - Digitaler Wareneinkauf,
Nordrhein-Westfalen - Nutzergenerierte Inhalte, Rheinland-Pfalz - Digitale Güter
und Schleswig-Holstein - Telekommunikationsdienstleistungen. Der Marktwächter
Digitale Welt wird finanziell gefördert durch das Bundesministerium der Justiz
und für Verbraucherschutz (BMJV). http://www.marktwaechter.de/digitalewelt

Pressekontakt:
Franca Palaschinski
Referentin Presse- und Öffentlichkeitsarbeit
Projektteam "Marktwächter Kommunikation"
Verbraucherzentrale Bundesverband e.V.
Tel.: (030) 258 00-137 franca.palaschinski@vzbv.de

Weiteres Material: https://www.presseportal.de/pm/52346/4464977
OTS: vzbv - Verbraucherzentrale Bundesverband e.V.

Original-Content von: vzbv - Verbraucherzentrale Bundesverband e.V., übermittelt durch news aktuell


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