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Deutsche Umwelthilfe gewinnt Luftreinhalteklage vor dem Hessischen Verwaltungsgerichtshof - DUH hält Dieselfahrverbote in Frankfurt nun für unvermeidlich

Geschrieben am 10-12-2019

Kassel/Berlin (ots) - Landesregierung legte erst während der mündlichen
Verhandlung die aktuellen Belastungswerte für das Dieselabgasgift NO2 in
Frankfurt offen - Luftbelastung in den ersten zehn Monaten des Jahres 2019 in
Frankfurt an mehreren Stellen unverändert hoch, am Börneplatz sogar im Vergleich
zum Vorjahr um 1 µg auf 50,8 µg/m³ angestiegen - DUH fordert Landesregierung
auf, Urteil zu akzeptieren und schnellstmöglich nötige Dieselfahrverbote
umzusetzen - Land Hessen und Stadt Frankfurt sollen alle Diesel-Busse, Kommunal-
und Landesfahrzeuge mit SCR-Abgaskatalysatoren nachrüsten

Im Klageverfahren der Deutschen Umwelthilfe (DUH) gegen das Land Hessen für die
Saubere Luft in Frankfurt am Main hat der Hessische Verwaltungsgerichtshof (VGH)
in Kassel die Berufung des Landes und der Stadt Frankfurt am Main zurückgewiesen
und die Landesregierung von Hessen wie bereits in der Vorinstanz dazu
verurteilt, schnellstmöglich einen neuen Luftreinhalteplan aufzustellen. Die
internationale Umweltrechtsorganisation ClientEarth unterstützt die Klage für
Saubere Luft der DUH.

Das Gericht hat in der mündlichen Verhandlung deutlich gemacht, dass der
europaweit geltende Grenzwert für Stickstoffdioxid (NO2) von 40 µg/m³ zu
beachten ist und die durch das von der Diesellobby angestoßene
"50-Mikrogramm-Gesetz" des Bundes beschlossenen Aufweichungen gegen das
Unionsrecht verstoßen. Ebenfalls wurde entschieden, dass die bisher von Stadt
und Land vorgelegten Maßnahmen zu unkonkret sind, um den NO2-Grenzwert im
gesamten Stadtgebiet einzuhalten. Deshalb seien nun konkret Verkehrsverbote für
Dieselfahrzeuge zu prüfen und unter Berücksichtigung bestimmter Anforderungen,
die der VGH näher begründet, umzusetzen. Der Umfang derartiger Verbote hängt von
den kurzfristig zu erstellenden Prognosen zur Stickstoffdioxidbelastung ab.
Danach wird zu entscheiden sein, ob streckenbezogene Verbote genügen oder ob
verschiedene Verbotszonen innerhalb der Stadt Frankfurt eingerichtet werden
müssen. Der Verwaltungsgerichtshof hat ebenfalls entschieden, dass Fahrverbote
auf denjenigen Straßen umzusetzen sind, bei denen nach den noch durchzuführenden
Prognosen der Grenzwert selbst im Jahr 2021 nicht eingehalten werden kann.

Jürgen Resch, Bundesgeschäftsführer der DUH: "Wir fordern die hessische
Landesregierung auf, das Urteil des höchsten hessischen Verwaltungsgerichts zu
respektieren und nun unmittelbar die notwendigen Dieselfahrverbote umzusetzen.
Diese sind alternativlos, um 2020 im gesamten Stadtgebiet die Saubere Luft
durchzusetzen. Land und Stadt sind zudem aufgefordert, mit gutem Beispiel voran
zu gehen und alle Landesfahrzeuge, Busse und Kommunalfahrzeuge mit
funktionstüchtigen Abgasanlagen nachzurüsten. Die Menschen in Frankfurt haben
ein Recht, endlich Saubere Luft zu atmen."

Rechtsanwalt Remo Klinger, der die DUH in dem Verfahren vertritt, ergänzt:
"Leider muss man erst klagen bis sich etwas bewegt. Der Grenzwert wäre schon
seit 10 Jahren einzuhalten, an vielen Stellen in Frankfurt ist er 2019 noch
deutlich überschritten. Stadt und Land müssen nun endlich verstehen, dass es
ihre ureigene Aufgabe ist, für die Einhaltung des Rechts zu sorgen. Ansonsten
sind weitere gerichtliche Niederlagen vorprogrammiert."

Ziel der Klage der DUH ist die Einhaltung des seit 2010 EU-weit geltenden
Grenzwerts für Stickstoffdioxid (NO2). Der NO2-Jahresmittelwert von 40 µg/m³
wird an zahlreichen Messstationen seit Jahren überschritten. Im Jahr 2018 lag
die höchste Belastung einer offiziellen Messstation Am Erlenbruch 130 bei 52
µg/m³. Nach Messergebnissen, die das Land in der Verhandlung vor dem VGH
überreicht hat, wurde am Börneplatz in den ersten elf Monaten 2019 ein Wert von
51 µg/m³ gemessen; dieser Wert lag damit noch höher als im Jahr 2018 an
derselben Stelle. Weitere sehr hohe Messergebnisse kommen hinzu, wie
beispielsweise am Riederwald mit 50 Mikrogramm. Modellierungen der Stadt
prognostizieren massive Grenzwertüberschreitungen auch für 2020, wenn es nicht
zu wirkungsvollen Maßnahmen kommt. Demnach ist die Stadt noch immer hoch mit dem
Dieselabgasgift NO2 belastet. Das Gericht bestätigt die Sicht der DUH, dass die
aktuell ergriffenen Maßnahmen nicht genügen, um den Grenzwert im gesamten
Stadtgebiet so schnell wie möglich einzuhalten. Bei denjenigen Straßen, die im
Jahr 2019 noch Immissionswerte von 43 Mikrogramm und mehr haben, erscheint es
unwahrscheinlich, dass auf ihnen der Grenzwert im Jahr 2021 sicher eingehalten
wird. Es ist daher zu erwarten, dass sich die Fahrverbote auf diese Straßen
erstrecken werden.

Hintergrund:

Im November 2015 hat die DUH Klage gegen das Land Hessen eingereicht. Im
September 2018 gab das Verwaltungsgericht Wiesbaden der DUH Recht und entschied,
dass flächendeckende zonale Diesel-Fahrverbote in Frankfurt umgesetzt werden
müssen. Der Verwaltungsgerichtshof in Kassel hat nun im Berufungsverfahren
entschieden.

Links:

Übersicht über alle laufenden Klageverfahren der DUH: http://ots.de/Hoz16T

Pressekontakt:
Jürgen Resch, Bundesgeschäftsführer DUH
0171 3649170, resch@duh.de

Prof. Dr. Remo Klinger, Rechtsanwalt, Geulen & Klinger Rechtsanwälte,
Berlin
0171 2435458, klinger@geulen.com

DUH-Pressestelle:

Ann-Kathrin Marggraf, Marlen Bachmann
030 2400867-20, presse@duh.de

www.duh.de, www.twitter.com/umwelthilfe,
www.facebook.com/umwelthilfe, www.instagram.com/umwelthilfe

Weiteres Material: https://www.presseportal.de/pm/22521/4464568
OTS: Deutsche Umwelthilfe e.V.

Original-Content von: Deutsche Umwelthilfe e.V., übermittelt durch news aktuell


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