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Flugverspätung wegen Frankreich Streik-Entschädigung für Passagiere?

Geschrieben am 05-12-2019

WienWiesbaden (ots) - Passagiere haben Rechte,FairPlane gibt einen kurzen
Überblick.

Ersatzbeförderung: Auch bei Flugausfällen wegen Streiks haben Passagiere das
Recht auf Beförderung. Wenn Sie von einer Flugannullierung betroffen sind, muss
ihnen die Airline so rasch wie möglich eine Ersatzbeförderung anbieten. Eine
gleichwertige Beförderung kann auch per Bahn oder Bus stattfinden.

Ticketkosten zurück: Wenn ein Passagier die angebotene Ersatzbeförderung nicht
in Anspruch nehmen will oder kann, hat er das Recht auf Rückerstattung der
Ticketkosten. Der Ticketkostenersatz muss binnen 7 Tagen ohne Abzüge
zurückbezahlt werden. Der Reisende kann also zwischen der angebotenen
Ersatzbeförderung oder dem Ersatz der bezahlten Ticketkosten wählen.

Wegen Frankreich Streik bei der Zwischenlandung-am Flughafen gestrandet? Sollten
Passagiere bei einer Zwischenlandung von einem Streik betroffen sein, haben Sie
das Recht auf frühestmögliche Beförderung zurück zu Ihrem ersten Abflugs Ort und
Rückerstattung der Ticketkosten.

Bei langen Wartezeiten muss die Fluglinie die Passagiere verpflegen

Ab einer zweistündigen Verspätung besteht ein Anspruch auf sogenannte
Betreuungsleistungen von der Fluglinie. (bei Flugstrecken bis zu 1.500 km). Bei
längeren Flugstrecken erst bei Wartezeiten von drei oder vier Stunden.

Auch Hotelübernachtung bis zum Abflug zahlt die Fluglinie: Sollte sich der
Abflug so lange verzögern, dass eine Übernachtung nötig wird, zählt das auch zu
der Betreuungsleistung. Diese ist in der EU Fluggastrechteverordnung 261/2004
geregelt und auch beim Vorliegen von außergewöhnlichen Umständen zu leisten.

FairPlane Tipp: Wenn Passagiere keine Gutscheine für Speisen, Getränke oder eine
notwendige Hotelübernachtung von der Fluglinie bekommen, dann sollten alle
Belege sorgfältig aufbewahrt werden. Diese Ausgaben müssen von der Fluglinie
erstattet werden.

Kann bei Streik auch eine Entschädigung nach EU-VO 261/2004 von bis zu 600 EUR
zustehen? Ob der Streik nun einen außergewöhnlichen Umstand darstellt und daher
die Fluglinie nach der EU-VO 261/2004 von der Pflicht zur Zahlung einer
Entschädigung befreit ist, muss im Einzelfall von den FairPlane Vertragsanwälten
geprüft werden. Betroffene Flüge können bei FairPlane kostenlos geprüft
(http://www.fairplane.de) werden. Ausführlichere Informationen zu den Passagier
Rechten bei Streik finden Sie hier (http://www.fairplane.de/streik/frankreich/).

Kontakt:
Alexandra Hawlicek
Marketing und Kommunikation
hawlicek@fairplane.de
Mobil.: +43 69910779592

Weiteres Material: https://www.presseportal.de/pm/130313/4459722
OTS: FairPlane

Original-Content von: FairPlane, übermittelt durch news aktuell


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