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Kanzlei Dr. Stoll & Sauer reicht Verfassungsbeschwerde gegen die Ernennung von Stephan Harbarth zum Bundesverfassungsrichter ein / Große Sorge um den bisher tadelosen Ruf des obersten Gerichts

Geschrieben am 29-11-2019

Lahr (ots) - In großer Sorge um die Unabhängigkeit und den bisher tadellosen Ruf
des Bundesverfassungsgerichts hat die Dr. Stoll & Sauer
Rechtsanwaltsgesellschaft mbH aus Lahr am Donnerstag, 28. November 2019, im
Namen ihrer Mandanten Verfassungsbeschwerde gegen die Ernennung von Prof. Dr.
Stephan Harbarth zum Richter am Bundesverfassungsgericht eingelegt. "Durch die
Personalie Stephan Harbarth sehen wir die Gefahr, dass Lobbyisten aus der
Automobilindustrie direkt Einfluss auf das Gericht ausüben können", begründete
Ralph Sauer, Geschäftsführer und Mitinhaber der Kanzlei Dr. Stoll & Sauer, den
Gang ans Bundesverfassungsgericht in Karlsruhe.

Sauer befürchtet die Eventualität, dass Verfahren im Diesel-Abgasskandal, die
vor dem Verfassungsgericht landen, auf einen Richter stoßen, der nicht frei von
Fremdeinflüssen ist. Harbarth war in seiner Zeit als Bundestagsabgeordneter in
führender Rolle bei der Kanzlei Schilling, Zutt Anschütz (SZA) in Mannheim als
Rechtsanwalt tätig. Die Kanzlei berät die Großindustrie inklusive
Automobilindustrie. Gerade deshalb sehen Teilnehmer der Musterfeststellungsklage
(MFK) gegen die VW AG die Gefahr, dass die Automobilindustrie und der damit
zusammenhängende Industriekomplex wie Zulieferer die Möglichkeit erhalten, die
Rechtsprechung zu ihren Gunsten zu beeinflussen - und das auf Kosten der Bürger.
MFK-Kläger gegen VW legen vor diesem Hintergrund Verfassungsbeschwerde gegen die
Ernennung von Stephan Harbarth ein. Ein anderer Mandant ist in einem
Anlegerverfahren gegen VW involviert. Die Kanzlei SZA vertritt VW genau in
solchen Verfahren.

Auf der Website www.staatshaftung.eu werden alle Hintergründe rund um das
Verfahren erklärt.

Ungeklärte Nebeneinkünfte von Stephan Harbarth

Problematisch hält Sauer den seit dem 30. November 2018 im Amt befindlichen
Stephan Harbarth vor allem aufgrund ungeklärter Nebeneinkünfte in jährlicher
Millionenhöhe aus seiner Zeit als Bundestagsabgeordneter. Harbarth war seit 2008
bis Ende November 2018 für eine große Wirtschaftskanzlei in Mannheim als
Vorstand und später als Geschäftsführer tätig. Die Schilling, Zutt & Anschütz
Rechtsanwalts-AG (ab Januar 2018 SZA Rechtsanwaltsgesellschaft mbH) beriet unter
anderem Firmen der Automobilindustrie wie die Daimler AG und Volkswagen AG. Seit
2009 vertrat Harbarth den Wahlkreis Rhein-Neckar für die CDU im Deutschen
Bundestag.

Die Kanzlei Dr. Stoll & Sauer sieht sich durch die Ernennung in ihrem Grundrecht
auf wirksamen gerichtlichen Rechtsschutz aus Artikel 19 Absatz 4 Satz 1
Grundgesetz verletzt. Verfassungsbeschwerden können nur eingelegt werden, wenn
die Antragssteller sich in ihren Grundrechten verletzt sehen. Zwei
Verfassungsbeschwerden gegen Harbarths Ernennung sind vom
Bundesverfassungsgericht in Karlsruhe nicht angenommen worden.

Über eine Million Euro jährlich für Stephan Harbarth: Doch für was?

Die ungeklärten Nebeneinkünfte als Bundestagsabgeordneter legen für die Kanzlei
Dr. Stoll & Sauer den Verdacht nahe, dass Stephan Harbarth von 2008 bis 2018
Geld aus ungeklärten Quellen angenommen haben könnte. Er bezog bis Januar 2018
ein Vorstandsgehalt der SZA AG plus Einnahmen aus Tätigkeit mit Mandanten. Ab
Januar bis November 2018 dann in gleicher Höhe als Geschäftsführer der SZA
Rechtsanwaltsgesellschaft mbH. Bundestagsabgeordnete müssen ihre Nebeneinkünfte
auf ihrer Bundestags-Website offenlegen - allerdings nur in einem Stufenmodell,
das eine exakte Ermittlung der Geldströme nicht zulässt. Harbarths
Vorstandsgehalt lag in der Stufe 10. Das bedeutet mehr als 250.000 Euro
jährlich. Hinzu kamen noch Einnahmen der Stufe 7 durch die Tätigkeit mit
Mandanten. Das bedeutet 75.000 bis 100.000 Euro jährlich. Insgesamt beliefen
sich die Einnahmen wohl auf bis zu 1,2 Millionen Euro. Solche Zahlen blieben
nach einem Artikel des Magazins "Der Spiegel" aus dem Jahr 2016 unwidersprochen.
Recherchen und Berechnungen der Kanzlei Dr. Stoll & Sauer zeigen jedoch, dass
die Einnahmen durchaus noch höher sein könnten.

Folgende Unstimmigkeiten folgen für die Kanzlei Dr. Stoll & Sauer daraus:

1. Mit dem Vorstandsgehalt ist in der Regel die Anwaltstätigkeit für die Kanzlei
abgegolten. Wenn Stephan Harbarth jedoch für seine Anwaltstätigkeit Honorar von
Mandanten erhielt, stellt sich die Frage, für welche Gegenleistung er sein
Vorstandsgehalt in Millionenhöhe ausgezahlt bekam?

2. Die SZA-Kanzlei führte in ihrem Jahresabschlussbericht Stephan Harbarth immer
als vollwertiges und hauptberufliches Mitglied des Vorstands später als
Geschäftsführer. Nach dem Abgeordnetengesetz (Paragraph 44a Satz 1) muss jedoch
die Tätigkeit als Bundestagsabgeordneter im Mittelpunkt des Arbeitslebens eines
Abgeordneten stehen. Ist das Mandat ordnungsgemäß ausgeübt worden, konnte
Harbarth niemals als Anwalt rechtsberatend tätig gewesen sein, um Einkünfte in
Millionenhöhe zu erzielen. Das Abgeordnetengesetz erklärt die "Annahme von Geld
oder von geldwerten Zuwendungen" für unzulässig, "wenn diese Leistung ohne
angemessene Gegenleistung des Mitglieds des Bundestages gewährt wird" (§ 44a
Abs. 2 S. 2 AbgG).

3. Es besteht somit der begründete Verdacht einer möglichen Fremdbeeinflussung
des Bundesverfassungsrichter Stephan Harbarth durch die Automobilindustrie.
Damit hat seine Ernennung unmittelbare rechtliche Auswirkungen auf die
gerichtliche Durchsetzung der Ansprüche der von der Automobilindustrie im
Diesel-Abgasskandal geschädigten Verbraucher. Die Kanzlei Dr. Stoll & Sauer
vertritt im Skandal zahlreiche Verbraucher unter anderem gegen Volkswagen und
Daimler. Insofern ist das Grundrecht auf effektiven Rechtsschutz (Artikel 19
Absatz 4 Satz 1 Grundgesetz) und dem unabhängigen Richter (Artikel 97
Grundgesetz) gefährdet.

"Lobbyisten untergraben Zusammenhalt der Gesellschaft"

"Wir sorgen uns um den guten Ruf des Bundesverfassungsgerichts", erklärte Ralph
Sauer das Vorgehen gegen Harbarth. "Wir sind der Meinung, dass Lobbyisten die
Fairness und Chancengleichheit untergraben und damit auch nachhaltig den
Zusammenhalt in der Gesellschaft beschädigen." Das sei auch insofern
problematisch, weil die Bürger in den vergangenen Jahrzehnten in dramatischer
Weise das Vertrauen in Parteien und staatlichen Institutionen eingebüßt haben.
Sauer: "Das Bundesverfassungsgericht ist eine letzte staatliche Bastion gegen
die zunehmende Einflussnahme von Interessensverbänden. Das muss so bleiben.
Dafür kämpfen wir."

Bei der Kanzlei Dr. Stoll & Sauer Rechtsanwaltsgesellschaft mbH handelt es sich
um eine der führenden Kanzleien im Abgasskandal. Die Kanzlei ist unter anderem
auf Bank- und Kapitalmarktrecht spezialisiert. Die Kanzlei führt mehr als 2000
Verfahren gegen verschiedene Autobanken wegen des Widerrufs von Autokrediten. Im
Widerrufsrecht bezüglich Darlehensverträgen wurden mehr als 5000 Verbraucher
beraten und vertreten. Daneben führt die Kanzlei mehr als 12.000
Gerichtsverfahren im Abgasskandal bundesweit und konnte bereits hunderte
positive Urteile erstreiten. In dem renommierten JUVE Handbuch 2017/2018,
2018/2019 und 2019/2020 wird die Kanzlei in der Rubrik Konfliktlösung - Dispute
Resolution, gesellschaftsrechtliche Streitigkeiten besonders empfohlen für den
Bereich Kapitalanlageprozesse (Anleger). Die Gesellschafter Dr. Ralf Stoll und
Ralph Sauer führen in der RUSS Litigation Rechtsanwaltsgesellschaft mbH für den
Verbraucherzentrale Bundesverband (vzbv) außerdem die Musterfeststellungsklage
gegen die Volkswagen AG.

Für weitere Informationen
christoph.rigling@dr-stoll-kollegen.de
Telefon +49 (0)7821 / 923768 - 304
Mobil: +49 (0)160 / 53 69 307

Pressekontakt:
Dr. Stoll & Sauer Rechtsanwaltsgesellschaft mbH
Einsteinallee 1/1
77933 Lahr
Telefon: 07821 / 92 37 68 - 0
Fax: 07821 / 92 37 68 - 889
Mobil für Presseanfragen: 0163/6707425
Oder 0160 / 53 69 307
kanzlei@dr-stoll-kollegen.de
christoph.rigling@dr-stoll-kollegen.de
https://www.dr-stoll-kollegen.de/
https://www.dieselskandal-anwalt.de/
https://www.vw-schaden.de/
https://www.staatshaftung.eu/

Weiteres Material: https://www.presseportal.de/pm/105254/4453844
OTS: Dr. Stoll & Sauer Rechtsanwaltsgesellschaft mbH

Original-Content von: Dr. Stoll & Sauer Rechtsanwaltsgesellschaft mbH, übermittelt durch news aktuell


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