Diesel-Abgasskandal: Angeordneter Sprinter-Rückruf zieht keine Ermittlungen der Staatsanwaltschaft gegen Daimler AG nach sich
Geschrieben am 16-10-2019 |   
 
 Lahr (ots) - Obwohl das Kraftfahrt-Bundesamt (KBA) die Daimler AG  
im Diesel-Abgasskandal Anfang Oktober erneut bei einer  
Motorenmanipulation (Sprinter) erwischt hat, muss der Konzern keine  
rechtlichen Folgen durch die Staatsanwaltschaft Stuttgart befürchten. 
Die Ermittlungen gegen die Daimler AG seien mit dem Bußgeld-Bescheid  
vom 24. September abgeschlossen, sagte der Sprecher der  
Staatsanwaltschaft auf Nachfrage der Kanzlei Dr. Stoll & Sauer  
Rechtsanwaltsgesellschaft mbH. 
 
   Die Daimler AG musste 870 Millionen Euro wegen Verletzung der  
Aufsichtspflicht in ihrem Unternehmen bezahlen. Die Manipulation am  
Sprinter-Modell spielte beim Bußgeldbescheid keine Rolle. Der  
Bußgeldbescheid ist mittlerweile rechtskräftig. Allerdings habe der  
Bußgeldbescheid keine Auswirkungen auf die Ermittlungen gegen  
natürliche Personen im Zusammenhang mit dem Verdacht von  
Manipulationen an der Motorensteuerungssoftware von Dieselfahrzeugen  
der Daimler AG, betonte die Behörde weiter. Die Staatsanwaltschaft  
ermittelt nach wie vor gegen Mitarbeiter des Konzerns. 
 
   Bundesverkehrsminister Andreas Scheuer (CSU) hatte sich laut  
Medienberichten darüber gewundert, warum die Ermittlungen gegen  
Daimler mit dem Bußgeldbescheid so schnell beendet worden waren. Vor  
allem weil bereits wenige Tage danach, das KBA für das  
Vorgängermodell des aktuellen Sprinters einen europaweiten Rückruf  
angeordnet hatte. Auch dieses Modell ist laut KBA mit einer illegalen 
Abschaltvorrichtung ausgerüstet. Eine Computerfunktion für die  
Steuerung des Sprintermotors OM651 sorgt dafür, dass der Grenzwert  
für Stickoxide von 180 Milligramm pro Kilometer nur beim gesetzlichen 
Prüfzyklus eingehalten wird. Betroffen sind demzufolge 260.000  
Transporter in Europa, davon 100.000 in Deutschland. Daimler will  
gegen den Rückruf Einspruch einlegen. 
 
   Es ist nicht das erste Mal, dass Daimler im Abgasskandal auffällig 
geworden ist. In einem von der Kanzlei Dr. Stoll & Sauer  
Rechtsanwaltsgesellschaft mbH geführten Verfahren vor dem Landgericht 
Stuttgart, 23 O 127/18, hatte das Landgericht im Juni die Daimler AG  
zu Schadensersatz bei einem Mercedes-Benz GLK 250 CDI Euro 5  
verurteilt. Das Gericht warf der Daimler AG eine vorsätzliche  
sittenwidrige Schädigung des Käufers vor. Daimler hatte in dem  
Fahrzeug eine unzulässige Abschalteinrichtung installiert. Das  
Gericht hielt das sogenannte Thermofenster für unzulässig und ging  
davon aus, dass die verfassungsmäßigen Vertreter der Daimler AG  
Kenntnisse von der Manipulation an den Motoren hatten. 
 
   Im Juni reagierte das KBA auf die Verstrickungen von Daimler im  
Abgassumpf. Auf Anordnung des KBA musste Daimler unverzüglich 60.000  
Diesel-Geländewagen vom Typ Mercedes-Benz GLK 220 zurückrufen. Die  
Staatsanwaltschaft Stuttgart bezog sich mit ihrem Bußgeldbescheid  
zusätzlich auf den Rückruf-Bescheid des KBA von 2018 gegen 684.000  
Fahrzeuge. Neben dem Mercedes-Van Vito waren demnach auch Modelle des 
Geländewagens GLC und der C-Klasse von Mercedes betroffen. Der  
aktuelle Rückruf des Sprintervorgängermodells fand keine  
Berücksichtigung mehr. 
 
   Bei der Kanzlei Dr. Stoll & Sauer Rechtsanwaltsgesellschaft mbH  
handelt es sich um eine der führenden Kanzleien im Abgasskandal. Die  
Kanzlei ist unter anderem auf Bank- und Kapitalmarktrecht  
spezialisiert. Die Kanzlei führt mehr als 2000 Verfahren gegen  
verschiedene Autobanken wegen des Widerrufs von Autokrediten. Im  
Widerrufsrecht bezüglich Darlehensverträgen wurden mehr als 5000  
Verbraucher beraten und vertreten. Daneben führt die Kanzlei mehr als 
12.000 Gerichtsverfahren im Abgasskandal bundesweit und konnte  
bereits hunderte positive Urteile erstreiten. In dem renommierten  
JUVE Handbuch 2017/2018 und 2018/2019 wird die Kanzlei in der Rubrik  
Konfliktlösung - Dispute Resolution, gesellschaftsrechtliche  
Streitigkeiten besonders empfohlen für den Bereich  
Kapitalanlageprozesse (Anleger). Die Gesellschafter Dr. Ralf Stoll  
und Ralph Sauer führen in der RUSS Litigation  
Rechtsanwaltsgesellschaft mbH für den Verbraucherzentrale  
Bundesverband (vzbv) außerdem die Musterfeststellungsklage gegen die  
Volkswagen AG. 
 
 
 
Pressekontakt: 
Dr. Stoll & Sauer Rechtsanwaltsgesellschaft mbH 
Einsteinallee 1/1 
77933 Lahr 
Telefon: 07821 / 92 37 68 - 0 
Fax: 07821 / 92 37 68 - 889 
Mobil für Presseanfragen: 0163/6707425 
kanzlei@dr-stoll-kollegen.de 
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