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Die Online Marketing Agentur für Hamburg informiert über Beschluss des Gerichtshofs zu Cookie-Datenschutzeinstellungen

Geschrieben am 15-10-2019

Hamburg (ots) - In einem neuen Blogartikel auf der Webseite der
Internet-Service-Agentur aus Hamburg wird über eine neue Regelung im
Bereich des Datenschutzes aufgeklärt. Ein Beschluss des Europäischen
Gerichtshofs hat Auswirkungen auf sämtliche Webseitenbetreiber.

Im Rahmen einer gerichtlichen Auseinandersetzung hat der deutsche
Bundesverband der Verbraucherverbände eine Praxis der Planet49 GmbH
kritisiert: Wer an einem Online-Gewinnspiel des Unternehmens
teilnehmen wollte, musste seine Einwilligung in das Speichern von
Cookies geben. Diese wurde allerdings über ein Auswahlkästchen
eingeholt, das per Voreinstellung aktiviert war. Damit wurde die
Einwilligung vorausgesetzt. Der Gerichtshof befand jetzt allerdings,
dass die Teilnahme an einem Gewinnspiel nicht automatisch einer
Einwilligung in die Erhebung, Speicherung und Nutzung von Daten
gleichkommt.

Der Beschluss hat nicht nur Auswirkungen auf Planet 49, sondern
jeden Webseitenbetreiber. Was dem Unternehmen vorgeworfen wurde, war
bisher Status Quo. Jetzt müssen Änderungen vorgenommen werden.
Webseitenbesucher müssen aktiv eine Einwilligung erteilen und im Zuge
dessen auch über Zweck, Zugriff und Dauer der Erhebung, Speicherung
und Verarbeitung von Daten informiert werden. Die Regelung bezieht
sich dabei nicht nur auf personenbezogene Daten, sondern Daten
jedweder Art, weil es um einen generellen Schutz vor dem Eingriff in
die Privatsphäre geht.

Die Online Marketing Agentur für Hamburg erklärt im Blogartikel
deutlich die daraus resultierenden Konsequenzen und informiert auch
bestehende Kunden über notwendige Anpassungen. "Bei einem Kunden,
dessen Webseite wir aktuell optimieren, habe ich direkt ein
prominentes Cookiebanner implementiert. Sobald Google Analytics,
AdWords oder ein vergleichbares Tool genutzt wird, muss die
Usereinwilligung kommen.", so Heiko Wohlgemuth, der Inhaber der
Agentur. "Ähnlich wie schon zum Mai 2018, als die DSG-VO in Kraft
trat, sollten Internetseitenbetreiber Ihre Datenschutzeinstellungen
überprüfen und gegebenenfalls ein Cookiebanner nach-implementieren."
Die Autorin Kathi Grelck war nicht überrascht: "Ich habe in einer
Software-Firma gearbeitet als die Europäische
Datenschutzgrundverordnung (DSG-VO) in Kraft getreten ist und viele
Kunden in den damit verbundenen Änderungen unterstützt. Dieser neue
Beschluss ist nur eine logische Folge." Auch nach der Einführung der
DSG-VO vor einem Jahr haben sehr viele Internetseitenbetreiber immer
noch nicht reagiert. "Viele Leute haben gar nicht die Zeit oder
Gelegenheit, sich rund um die Uhr mit neuen Beschlüssen zu befassen.
Doch Abmahnungen können schnell teuer werden."

Weitere Infos: https://www.internetserviceagentur.com/newsdetails/
cookie-und-datenschutzeinstellungen-erfordern-zustimmung.html

Zur Agentur https://www.internetserviceagentur.com



Pressekontakt:

Ansprechpartner / Pressekontakt:
Heiko Wohlgemuth (Geschäftsführer)

InternetServiceAgentur.com
Heiko Wohlgemuth
Bergedorfer Schloßstrasse 9
21029 Hamburg
Telefon: +49 40 735 08 249
Mobil: +49 176 111 110 88
E-Mail: info@internetserviceagentur.com

Original-Content von: InternetServiceAgentur.com, übermittelt durch news aktuell


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