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Sprinter von Daimler von verpflichtendem Rückruf bedroht?

Geschrieben am 07-10-2019

Stuttgart (ots) - Der Dieselskandal bei Daimler weitet sich
möglicherweise auf das Transporter-Modell "Sprinter" mit dem Motor OM
651 (Euro 5) aus. Wie unter bild.de aktuell berichtet wird, hat das
Kraftfahrtbundesamt (KBA) ein neues Verfahren wegen des Verdachts auf
eine weitere "unzulässige Abschaltvorrichtung" eröffnet. Das
Kraftfahrtbundesamt soll Daimler bei dem Transporter "Sprinter"
vorwerfen, dass die sogenannte "Kühlmittel-Solltemperatur-Regelung"
dafür sorgt, dass der Grenzwert für Stickoxide von 180 Milligramm pro
Kilometer nur auf dem gesetzlichen Prüfstand eingehalten wird.

Laut dem Bericht hat Daimler bis zum kommenden Freitag Zeit, sich
zu verteidigen. Es wäre jedoch mit hoher Wahrscheinlichkeit zu
erwarten, dass das Kraftfahrtbundesamt auch hier einen Zwangsrückruf
anordnet, da das KBA bereits in diesem Frühjahr bei einer ähnlichen
technischen Funktion einen zwangsweisen Rückruf für 60.000
Geländewagen (GLK) angeordnet hatte. Der Bild am Sonntag liegen
Informationen vor, dass von den Sprintern, die noch bis 2016
produziert wurden, rund 260.000 Fahrzeuge in Europa betroffen sind.
So stiege die Zahl der gerügten Diesel-Fahrzeuge bei Daimler auf über
eine Million.

HAHN Rechtsanwälte rät: Diejenigen, die einen Sprinter mit dem
Motor OM 651 (Euro 5) besitzen, sollten jetzt schon mögliche
Schadensersatzansprüche gegen die Daimler AG prüfen lassen. HAHN
bietet einen unverbindlichen und kostenfreien Erstcheck an und
berechnet vorab den möglichen Anspruch auf Schadensersatz. HAHN
Rechtsanwälte vertritt im Rahmen des Abgasskandals bundesweit mehr
als 3.000 Betroffene. Zahlreiche Schadensersatzklagen aufgrund von
illegalen Abschalteinrichtungen in Dieselfahrzeugen konnten bereits
gewonnen werden. Die Kläger erhalten dabei vom Grundsatz her den
Kaufpreis erstattet und geben das manipulierte Fahrzeug an den
Hersteller zurück.



Pressekontakt:
Hahn Rechtsanwälte PartG mbB
RAin Dr. Petra Brockmann
Marcusallee 38
28359 Bremen
Fon: +49-421-246850
Fax: +49-421-2468511
E-Mail: brockmann@hahn-rechtsanwaelte.de

Original-Content von: Hahn Rechtsanwälte PartG mbB, übermittelt durch news aktuell


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