| | | Geschrieben am 25-09-2019 Beim Tarifwechsel: Für Vorschäden verlangen die meisten Kfz-Versicherer keinen zusätzlichen Aufschlag
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 Berlin (ots) - Wer seine Kfz-Versicherung wechseln möchte, muss
 angeben, ob der bisherige Versicherer Vorschäden reguliert hat. Eine
 aktuelle Untersuchung des gemeinnützigen Verbraucher-Ratgebers
 Finanztip zeigt: Ein regulierter Schaden sorgt zwar für eine
 schlechtere Schadenfreiheitsklasse, bei den meisten Versicherern wird
 es beim Wechsel durch den Vorschaden aber nicht nochmals teurer. Nur
 einzelne Anbieter verlangen höhere Beiträge, teilweise bis zu 20
 Prozent.
 
 Etwa vier Millionen Haftpflichtschäden und rund fünf Millionen
 Kaskoschäden haben Versicherer im vergangenen Jahr reguliert. Das
 zeigen Zahlen des Gesamtverbands der Deutschen
 Versicherungswirtschaft (GDV). Bei einem Wechsel der Autoversicherung
 gelten diese Fälle als Vorschäden. Haben Versicherte einen Schaden
 gemeldet, müssen sie den bei ihrer neuen Versicherung angeben. Bei
 einem Versicherungswechsel fließt das in die Tarifberechnung mit ein.
 Wie eine aktuelle Finanztip-Untersuchung zeigt, wirkt sich das
 allerdings in den meisten Fällen nicht auf den zu zahlenden Beitrag
 aus.
 
 Nur einzelne Anbieter verlangen einen Aufschlag
 
 Der durchschnittliche Aufschlag für einen Haftpflichtschaden bei
 der Vorversicherung betrug in der Untersuchung knapp zwei Prozent,
 der bei einem regulierten Kaskoschaden lag bei unter einem Prozent.
 "In unserer Untersuchung verlangten die meisten Anbieter von den
 potenziellen Neukunden überhaupt keinen Preisaufschlag wegen eines
 Vorschadens", sagt Kathrin Gotthold, Versicherungsexpertin bei
 Finanztip. "Nur einzelne Anbieter verlangten mehr, teilweise bis zu
 20 Prozent". Das Fazit der Expertin: "Ein Vorschaden sollte niemanden
 abhalten, die Kfz-Versicherung zu wechseln. Im Gegenteil: Nehmen Sie
 die Schadenregulierung zum Anlass, den Preis für Ihre
 Autoversicherung zu überprüfen."
 
 Nach einem Schaden sinkt die Schadenfreiheitsklasse
 
 Wer längere Zeit unfallfrei Auto fährt, steigt bei seiner
 Versicherung in der Schadenfreiheitsklasse. Je höher die Einstufung,
 desto günstiger ist der Tarif. Wenn ein Haftpflicht- oder
 Vollkaskoschaden gemeldet wird, senkt der Versicherer die
 entsprechende Schadenfreiheitsklasse gemäß seiner
 Rückstufungstabelle. "Bei einem Wechsel nach einem Unfall hat der
 alte Versicherer die Rückstufung bereits vorgenommen. Die Kunden
 fangen also auch beim neuen Versicherer in der teureren
 Schadenfreiheitsklasse an", erklärt Gotthold.
 
 So hat Finanztip untersucht
 
 Ziel der Untersuchung war herauszufinden, welchen Einfluss ein
 regulierter Vorschaden auf den Kfz-Versicherungstarif hat. Dafür hat
 Finanztip im Juli 2019 zehn unterschiedliche Fahrer-Profile mit
 gängigen PKW erstellt und für diese auf dem Vergleichsportal
 Nafi-Auto Preise abgefragt. Dabei wurde das Merkmal Vorschaden
 variiert, während alle anderen Merkmale der Fahrer unverändert
 blieben. In die Berechnungen gingen jeweils die ersten 30 Ergebnisse
 für jedes Profil ein.
 
 Weitere Informationen
 https://www.finanztip.de/kfz-versicherung/
 https://www.finanztip.de/kfz-versicherung/tarifmerkmale/
 https://www.finanztip.de/kfz-versicherung/schadenfreiheitsklasse/
 
 Über Finanztip
 
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 recherchieren und analysieren die Finanztip-Experten ausschließlich
 im Interesse des Verbrauchers und bieten praktische
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 als 1.000 aktuelle Ratgeber zu den unterschiedlichsten Themen. Kern
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 Pressekontakt:
 Marcus Drost
 Finanztip Verbraucherinformation gemeinnützige GmbH
 Hasenheide 54
 10967 Berlin
 Telefon: 030 / 220 56 09 - 80
 http://www.finanztip.de/presse/
 
 Original-Content von: Finanztip Verbraucherinformation gemeinnützige GmbH, übermittelt durch news aktuell
 
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