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Mit Kindern im Restaurant - zwischen Dressur und Laisser-faire / Aktuelle Empfehlung des Arbeitskreises Umgangsformen International(AUI)

Geschrieben am 20-09-2019

Hamburg (ots) - Ob ein "Kinder-Verbot" in einem Restaurant als gut
oder schlecht, als Zeichen eines kinderfeindlichen Deutschlands oder
etwa als Diskriminierung wahrgenommen wird, hängt vom Empfinden jeder
einzelnen Person ab. Doch Fakt eins ist: Oft fühlen sich Erwachsene
im Restaurant vom Verhalten anwesender Kinder gestört. Fakt zwei: Es
gibt Erziehende, die so tun, als ginge sie das Verhalten ihrer
Sprösslinge überhaupt nichts an. Ob diese andere Anwesende beim Essen
stören, mit Schuhen über Stühle und Bänke klettern, laut kreischend
im Lokal Fangen spielen, gefährliche Situationen heraufbeschwören,
indem sie den Servicekräften vor oder um die Füße laufen oder sonst
wie den Erholungs- und Genusseffekt der weiteren Gäste stören - eine
Reaktion der zuständigen Erwachsenen bleibt aus. Laisser-faire in
Reinkultur. Sich dann Abhilfe zu wünschen, ist mehr als legitim. Der
empfehlenswerteste Weg: Bitten Sie in einem solchen Fall eine für das
Restaurant verantwortliche Person, den die "Rangen" begleitenden
"Großen" den Wunsch anderer Gäste zu überbringen, bestimmte aktuelle
Missstände abzustellen.

Um solche unliebsamen Situationen möglichst von Anfang an zu
vermeiden, bietet es sich für Erziehende an, einen Restaurant-Besuch
mit Kindern sorgfältig zu planen. Dazu gehört, deren altersgemäßen
Fähigkeiten richtig einzuschätzen. Etwa, mit ihnen ein Gourmet- oder
Sternerestaurant erst dann aufzusuchen, wenn sichergestellt ist, sie
mit den dort herrschenden Gepflogenheiten nicht zu überfordern. Es
zählt ebenfalls dazu, den Nachwuchs bereits zu Hause - und zwar
langfristig - mit dem Umgang von Besteck und anderen Tischsitten
vertraut zu machen. Wer erst drei Tage vor dem ersten Ausflug in die
Gastronomie anfängt, das zu üben, wird es schwerlich praktizieren
können. In jedem Restaurant, auch in "einfacheren Lokalen" ist es
sehr schwierig, damit umzugehen, wenn Kinder es nicht gelernt haben,
sich angemessen zu verhalten. Und das nicht nur für die dort Tätigen,
sondern auch für die Gäste. Deren Empfindlichkeit ist naturgegeben
sehr unterschiedlich. Ab welchem Verhalten von Kindern diese als
Überempfindlichkeit zu bezeichnen ist, kann nicht bestimmt werden.

Grundsätzlich wäre es gut, sich Folgendes vor Augen zu führen: Wie
begrüßenswert es ist, dass Familien gemeinsame Mahlzeiten einnehmen
und Kinder überhaupt die Chance haben, auch außerhalb der eigenen
vier Wände soziales Miteinander zu erleben sowie gute Tischsitten
nicht nur zu Hause zu lernen und zu praktizieren. Auch von
denjenigen, die ohne Kinder essen gehen, kann ein klein wenig
"Aushalten" erbeten werden.

Damit sich solches in erträglichen Grenzen hält, ist es von
Erziehenden umsichtig, auch das "Stillsitz-Potenzial" ihrer
Sprösslinge realistisch zu beurteilen. Dieses durch "Befehl" zu
verlängern, ist einer "Dressur" nahe. Bietet ein Restaurant weder die
Option, während Wartezeiten draußen spielen zu können noch eine
Spielecke, empfiehlt es sich, den Kleinen vorher die Möglichkeit zu
geben, sich mit Bewegung richtig "auszupowern". Auch das Mitnehmen
von - stummem! - Beschäftigungsmaterial kann wohltuend sein. Das gilt
selbst dann, wenn sich Lokale als besonders kinderfreundlich
anpreisen. Auch diese sollten nicht als "rechtsfreier Raum"
betrachtet werden, in dem alle Spielregeln des rücksichtsvollen
Umgangs miteinander außer Kraft gesetzt wären.



Pressekontakt:
Inge Wolff Vorsitzende Arbeitskreis Umgangsformen International
(AUI)Präsidentin Bundesverband für AUI-Business-Knigge Training und
Coaching e. V. (BvKnigge)Präsidentin Umgangsformen-Akademie
Deutschlands e. V. (UAD)
Jenaer Straße 3 33647 Bielefeld
Telefon: 0175 7441118
E-Mail: inge.wolff.umgangsformen@t-online.de
Christian Götsch, Swinging World GmbH, 040/50058215,
christian.goetsch@tanzen.de

Original-Content von: Allgemeiner Deutscher Tanzlehrerverband - ADTV, übermittelt durch news aktuell


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