| | | Geschrieben am 04-09-2019 Westfalen-Blatt: Landesarbeitsgericht: Stadt muss 450 Putzfrauen mehr Geld zahlen
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 Bielefeld (ots) - Die Stadt Bielefeld zahlt ihren 453 Putzfrauen
 nach WESTFALEN-BLATT-Informationen jetzt pro Monat je nach
 Stundenzahl bis zu 400 Euro mehr. Sie war zuvor vor dem
 Landesarbeitsgericht Hamm unterlegen. Der  Rechtsstreit hat
 Signalwirkung für andere Kommunen, die Reinigungskräfte nach dem TVöD
 bezahlen.
 
 Bielefeld beschäftigt regelmäßig zwischen 450 und 500
 Reinigungskräfte im stadteigenen Immobilienservicebetrieb. Bezahlt
 werden sie nach dem Tarifvertrag für den öffentlichen  Dienst, TVöD.
 Danach bekommt eine Reinigungskraft    nach Angaben des Personalrats
 in der Entgeltstufe 1 auf einer 40-Stunden-Vollzeitstelle anfangs
 1935 Euro brutto im Monat.
 
 Im Januar 2017 beantragten sämtliche Putzfrauen, in die
 Entgeltgruppe 2 eingruppiert zu werden, die mit einem Bruttogehalt
 von 2366 Euro beginnt. In diese  Entgeltgruppe kommen laut TVöD unter
 anderem Reinigungskräfte, an die »durch den laufenden
 Publikumsverkehr besondere Anforderungen  gestellt werden« oder
 solche, die »selbstfahrende Reinigungsmaschinen bedienen«. Beides
 sahen die Mitarbeiterinnen  gegeben:  Sie schoben
 Reinigungsmaschinen, die einen eigenen Antrieb hatten, über
 Schulflure, in Räume und Hallen. Und    die »besondere Anforderung
 durch Publikumsverkehr« sahen sie darin, dass sie, etwa in Schulen,
 keinen festgelegten Putzplan abarbeiten konnten, sondern  sich
 danach richten mussten, welcher Raum gerade frei war. Außerdem musste
 wegen des Publikumsverkehr vorsichtiger gearbeitet werden, damit
 niemand  über Kabel stolperte oder  auf nassen Böden ausrutschte.
 
 Die Stadt lehnte  die Forderung ab. Sie argumentierte, die
 Reinigung    bei laufendem Betrieb finde nur während eines kleinen
 Teils der Arbeitszeit statt,  und die von den Putzfrauen benutzen
 Maschinen fielen nicht unter den Begriff der »selbstfahrenden
 Reinigungsmaschinen«.   Darunter seien vielmehr Fahrzeuge zu
 verstehen, die  unter die Fahrzeugzulassungsverordnung fielen.
 
 Zwei Putzfrauen klagten, und das Landesarbeitsgericht in Hamm
 folgte ihrer Argumentation. In den Schulen müssten die Putzfrauen
 ihre Arbeit »selbständig und eigenverantwortlich« organisieren. Dass
 sie das nicht während des  überwiegenden Teils ihrer Arbeitszeit tun
 müssten, sei unerheblich. Und: die benutzten Maschinen seien
 »selbstfahrende  Reinigungsmaschinen« im Sinne des TVöD.
 
 Das Landesarbeitsgericht ließ die Revision zu, doch die Stadt
 Bielefeld verzichtete auf Rechtsmittel. Damit ist das Urteil
 rechtskräftig. Obwohl ein Urteil generell  nur für  Kläger und
 Beklagte  gilt,  wandte   Bielefeld den Richterspruch auf alle
 Putzkräfte an. Christine  Schiller, Personalrätin und  für
 Reinigungskräfte zuständig: »Die Stadt hat alle Mitarbeiter  in die
 Entgeltgruppe 2 eingestuft und die Differenz seit Januar 2017
 nachgezahlt.«
 
 Arndt Schirneker-Reineke, Fachanwalt für Arbeitsrecht:   »Das
 Landesarbeitsgericht Hamm ist die übergeordnete Instanz für alle
 Arbeitsgerichte in Ostwestfalen-Lippe. Reinigungskräfte aus der
 Region, die im öffentlichen Dienst bzw. im Geltungsbereich des TVöD
 beschäftigt sind, haben deshalb gute Chancen auf  mehr Geld, wenn
 ihre persönliche Situation    mit der vor Gericht verhandelten
 vergleichbar ist.«  Auf Reinigungskräfte, die außerhalb des
 öffentlichen Dienstes beschäftigt seien, sei  das Urteil nicht ohne
 Weiteres übertragbar.  Az.: 17 Sa 1158/18 und 11 Sa 1169/18
 
 
 
 Pressekontakt:
 Westfalen-Blatt
 Christian Althoff
 Telefon: 0521 585-261
 c.althoff@westfalen-blatt.de
 
 Original-Content von: Westfalen-Blatt, übermittelt durch news aktuell
 
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