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65 Prozent der Verbraucher wissen nicht, ob ihr Fahrzeug vom Diesel-Skandal betroffen ist / Große Unsicherheit in der Bevölkerung: Bringt die Musterfeststellungsklage die gewünschte Entschädigung?

Geschrieben am 02-09-2019

Nürnberg (ots) - Am 30. September 2019 beginnt die erste mündliche
Verhandlung der Musterfeststellungsklage gegen VW. 430.000
Autobesitzer sind bereits aktiv geworden und haben sich in das
Klageregister eingetragen. Mehrheitlich herrscht in der Bevölkerung
jedoch Unsicherheit. So hat eine Umfrage von Rechtecheck.de
(https://rechtecheck.de/), dem Lösungs-Portal für
Verbraucherrechts-Themen, und dem Meinungsforschungs- und
Beratungsinstitut Mentefactum ergeben, dass 65 Prozent der
Verbraucher nicht einmal wissen, ob ihr Fahrzeug überhaupt vom
Diesel-Skandal betroffen ist. Noch dazu zweifelt jeder Zweite daran,
dass die Sammelklage direkt zum gewünschten Schadensersatz führt.
Zurecht: Nach Ende des Verfahrens muss jeder Kläger die Entschädigung
noch einmal individuell gegen VW geltend machen.

"Die Ergebnisse der Umfrage zeigen, dass die
Desinformationskampagne und die Lobbyarbeit von VW Früchte tragen.
Die Rahmenbedingungen und die Nachteile der Musterfeststellungsklage
sind den Verbrauchern alles andere als bewusst", sagt Benjamin
Kindermann, Rechtsanwalt und Geschäftsführer von Rechtecheck.de.
"Stichtag ist der 30. September 2019. Nur bis zu diesem Termin kann
der Verbraucher die Musterfeststellungsklage noch verlassen. Wer bis
dahin nicht aus dem Klageregister ausgetreten ist, braucht nicht nur
viel Geduld, sondern muss außerdem dabei zusehen, wie der Wert seines
Autos von Jahr zu Jahr sinkt - und damit auch die Entschädigung.
Verbraucher, die auf ein Individualverfahren setzen, profitieren
stattdessen in der Regel von einer kürzeren Verfahrensdauer und einer
höheren Entschädigungssumme."

VW spart pro Tag 1,2 Millionen Euro

VW rechnet aktuell mit einer Verfahrensdauer von vier Jahren. Was
viele Verbraucher jedoch nicht wissen: Im Rahmen der
Musterfeststellungsklage wird lediglich festgestellt, ob die
Geschädigten überhaupt einen Leistungsanspruch haben. Nach Abschluss
muss jeder einzelne Betroffene seinen Anspruch individuell einklagen.

Diese lange Wartezeit kommt VW zu Gute. Geht die
Musterfeststellungsklage zugunsten der Verbraucher aus, können Kunden
ihr Auto zwar zurückgeben und haben Anspruch auf Rückerstattung des
Kaufpreises, allerdings wird das Fahrzeug während der Verfahrenszeit
in der Regel weiter genutzt. Dafür müssen sich Kunden ihrerseits
jedoch einen Nutzungsersatz für die bis dahin gefahrenen Kilometer
abziehen lassen. Je länger also das Verfahren dauert und je länger
das Auto gefahren wird, desto größer wird der Nutzungsersatz und
desto mehr nimmt der Restwert des Fahrzeuges ab. VW spart sich auf
diese Weise rund 1,2 Millionen Euro pro Tag.

Individualverfahren statt Musterfeststellungsklage

Rechtecheck.de empfiehlt den Betroffenen daher, umgehend zu
prüfen, ob ein Austritt rechtzeitig bis zum 30. September 2019 und
stattdessen ein Individualverfahren mit Hilfe eines spezialisierten
Anwalts zu führen, nicht der deutlich bessere Weg ist. Auf
Rechtecheck.de erhalten die Verbraucher hierfür einen kostenlosen
Vorab-Check, der konkret ermittelt, ob und in welcher Höhe ein
Anspruch auf Entschädigung besteht und welche Lösungsmöglichkeiten
der Verbraucher hat.

"Derzeit haben unsere Partnerkanzleien eine Erfolgsquote von
annähernd 100 Prozent und das in durchschnittlich zwölf Monaten",
erläutert Benjamin Kindermann. "Die Chancen, seinen Diesel gegen
Rückerstattung des Kaufpreises zurückgeben zu können, stehen so gut
wie noch nie. Fast täglich gibt es neue Urteile, die den Verbrauchern
Recht geben und das Verhalten von VW als sittenwidrig bewerten."

Den aktuellen Stand des Verfahrens können die Verbraucher
jederzeit transparent in ihrer Online-Akte einsehen. Wenn keine
Rechtsschutzversicherung besteht, übernimmt Rechtecheck.de als
Prozessfinanzierer die Kosten und die Risiken für die Durchsetzung
der rechtlichen Ansprüche. Im Gegenzug behält das Lösungs-Portal
einen Anteil des Gewinns ein.

Über die Umfrage

Im Rahmen der bundesweiten CATI-Repräsentativumfrage, die
telefonisch vom 22. bis 26. August 2019 durchgeführt wurde, befragte
das Meinungsforschungs- und Beratungsinstitut Mentefactum 1005
Personen zur Musterfeststellungsklage im Rahmen des Diesel-Skandals.

Über Rechtecheck.de

Rechtecheck.de, das Lösungs-Portal für Verbraucherrechts-Themen,
bietet fundierte Informationen, Tipps und Hilfestellungen zu
wissenswerten Entwicklungen rund um die Themen Wohnen, Arbeit,
Verkehr, Geld, Familie, Gesundheit und Freizeit sowie kostenlose
Formulare und einen Vermittlungsservice für Anwaltsdienstleistungen.

Weitere Informationen finden Sie unter: https://rechtecheck.de/



Pressekontakt:
ELEMENT C
Christoph Hausel
Aberlestraße 18
81371 München
Tel.: 089 - 720 137 20
E-Mail: c.hausel@elementc.de
Web: http://www.elementc.de

Original-Content von: Rechtecheck.de, übermittelt durch news aktuell


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