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Wenn Eltern in Haft sind: Besuchsregelungen kindgerechter gestalten

Geschrieben am 29-08-2019

Berlin (ots) - Das Deutsche Institut für Menschenrechte fordert
mehr Besuchs- und Kontaktmöglichkeiten für Kinder inhaftierter
Eltern.

Die Inhaftierung eines Elternteils greift fundamental in das Leben
von Kindern und das Eltern-Kind-Verhältnis ein. Die
UN-Kinderrechtskonvention sichert in Artikel 9 jedem Kind das Recht
auf unmittelbaren Kontakt mit seinen Eltern zu, sofern das dem
Kindeswohl nicht widerspricht. "Tatsächlich ist der Kontakt mit einem
inhaftierten Elternteil nur sehr begrenzt und keineswegs für jedes
Kind in Deutschland an jedem Ort so möglich, dass die
Eltern-Kind-Beziehung gut aufrechterhalten werden kann," erklärt
Claudia Kittel, Leiterin der Monitoring-Stelle
UN-Kinderrechtskonvention des Instituts anlässlich der
Veröffentlichung der Analyse "Kontakt von Kindern zu ihren
inhaftierten Eltern - Einblicke in den deutschen Justizvollzug".

In einer nichtrepräsentativen Online-Umfrage hat das Institut
bundesweit Justizvollzugsanstalten (JVAs) zur praktischen Umsetzung
der Besuchs- und Kontaktmöglichkeiten befragt. Die Ergebnisse der
Befragung, an der 83 von insgesamt 173 JVAs teilgenommen haben, sind
in der heute vorgestellten Analyse zusammengefasst. Wie häufig, wie
lange und in welchem Rahmen Kinder ihre inhaftierten Eltern besuchen
oder kontaktieren können, unterscheidet sich deutschlandweit stark.
Manche JVAs halten kindgerechte Räumlichkeiten vor, in anderen JVAs
treffen Kinder ihre Eltern in Besuchsräumen, wo Körperkontakt nicht
oder nur eingeschränkt möglich ist. Familienfreundliche Maßnahmen und
Angebote, die sich an Kinder Inhaftierter richten, sind bislang nur
in einzelnen JVAs vorhanden. Die Angebote scheinen außerdem abhängig
zu sein vom teils ehrenamtlichen Engagement freier Träger. Auch die
gesetzlich vorgeschriebenen Mindestbesuchszeiten sind je nach
Bundesland verschieden: von monatlich einer Stunde zum Beispiel in
Hessen und im Saarland bis hin zu vier Stunden zum Beispiel in
Brandenburg und Niedersachsen.

"Besuchszeiten sind ein Recht des inhaftierten Elternteils. Nicht
hinreichend verstanden wird aber, dass es auch um ein Recht des
Kindes geht", so Kittel weiter. "Die UN-Kinderrechtskonvention gibt
vor, dass bei der Ausgestaltung von Besuchen bei inhaftierten Eltern
auch die Perspektive der Kinder berücksichtigt werden muss,
insbesondere ihr Recht, ihre Beziehung mit dem inhaftierten
Elternteil aufrechtzuerhalten."

WEITERE INFORMATIONEN

Judith Feige (2019): Kontakt von Kindern zu ihren inhaftierten
Eltern - Einblicke in den deutschen Justizvollzug. Berlin: Deutsches
Institut für Menschenrechte http://ots.de/bpHjmz

Mehr zum Thema Kinder von Inhaftierten: http://ots.de/ibUK65



Pressekontakt:
Ute Sonnenberg, 2. Pressesprecherin
Telefon: 030 259 359-453
E-Mail: sonnenberg@institut-fuer-menschenrechte.de
Twitter: @DIMR_Berlin

Original-Content von: Deutsches Institut für Menschenrechte, übermittelt durch news aktuell


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