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ARD-Magazin "Plusminus": Verbraucherschützer monieren falsche Zinsen in zehntausenden Sparverträgen

Geschrieben am 28-08-2019

Leipzig (ots) - Bundesweit lassen sich immer mehr Bankkunden wegen
mutmaßlich falsch berechneter Zinsen in Langzeit-Sparverträgen
beraten. Das ergab eine Umfrage des ARD-Magazins "Plusminus" bei den
Verbraucherzentralen. Schwerpunktland der Beratungen ist Sachsen -
hier wurden bereits rund 2.600 Sparkassen-Verträge nachgerechnet. In
nahezu allen Fällen wurde ein nachträglicher Zinsanspruch berechnet,
der höchste liegt bei 36.000 Euro (Erzgebirgssparkasse). Auch in
Sachsen-Anhalt, Brandenburg und Baden-Württemberg prüfen die
Verbraucherzentralen entsprechende Sparverträge aus ganz Deutschland.
"Die Zahl steigt täglich und die Anzahl der betroffenen Verbraucher
ist weitaus höher, da diese Verbraucher stellvertretend für die
Gesamtzahl der Kunden der Geldinstitute stehen, die einen ebensolchen
Vertrag mit fehlerhaften Zinsberechnungen haben", sagt Florian Köhler
von der Verbraucherzentrale Baden-Württemberg. Diese berät auch
betroffene Kunden aus Bayern. Hier rechnet man mit einer neuen Welle
von Anfragen, da die Sparkasse Nürnberg aktuell rund 21.300
Prämiensparverträge gekündigt hat. In Baden-Württemberg hätten bei
den Berechnungen außerdem neben Produkten der Sparkassen auch
Verträge von Volksbanken und Raiffeisenbanken sowie Riester-Angebote
einen nachträglichen Zinsanspruch ergeben.

Einer Musterfeststellungsklage der Verbraucherzentrale Sachsen
gegen die Sparkasse Leipzig haben sich bislang mehr als 600 Kläger
angeschlossen. Zuständig dafür ist das Oberlandesgericht Dresden.
Nach Auskunft des OLG läuft noch bis Ende September die
Klageerwiderungsfrist. Die Sparkassen Leipzig und Nürnberg teilten
"Plusminus" mit, dass sie davon ausgehen, die Zinsanpassungen korrekt
durchgeführt zu haben. "Die Verbraucherzentrale Sachsen wählt eine
völlig andere Berechnungsmethodik für die Anpassung der variablen
Zinsen als die, die weithin üblich und fachlich anerkannt ist. Die
erhobenen Vorwürfe sind deshalb rechtlich nicht begründbar und nach
unserer Auffassung falsch", so eine Sprecherin der Sparkasse Leipzig.

Konkret geht es um langfristige Sparverträge mit variabler
Verzinsung. Gemessen an der sehr langen Laufzeit haben die Banken
nach Ansicht der Verbraucherschützer zu niedrige Zinssätze angesetzt.
Frühere Vorgaben des Bundesgerichtshofes dazu seien nicht erfüllt.

Über das Thema berichtet das Magazin "Plusminus" am 28.08.2019, um
21.45 Uhr im Ersten.



Pressekontakt:
MDR, Presse und Information,
Alexander Hiller,
Tel.: (0341) 3 00 64 72,
E-Mail: presse@mdr.de,
Twitter: @MDRpresse

Original-Content von: MDR Exklusiv-Meldung, übermittelt durch news aktuell


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