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Endlich Entlastung! Wichtige Tipps für Senioren zum Thema Haushaltshilfe (FOTO)

Geschrieben am 27-08-2019

Frankfurt (ots) -

In den eigenen vier Wänden leben, am besten so lange wie möglich -
das wünschen sich die meisten Senioren. Damit der Alltag trotzdem
klappt, bieten Haushaltshilfen eine gute Lösung. Sie können vor allem
mühselige Arbeiten wie Fensterputzen, Bödenwischen oder Wäschewaschen
abnehmen. Doch wer zahlt, wenn bei der Dienstleistung etwas zu Bruch
geht oder sogar jemand zu Schaden kommt? Die Experten der Deutschen
Vermögensberatung AG (DVAG) klären auf.

Was, wenn Schäden entstehen?

Nur schnell über das Regal gewischt und schon ist die Blumenvase
hinüber. Hier gilt: Der Verursacher muss den finanziellen Schaden
tragen. Ähnlich ist es bei Missgeschicken, die gegenüber anderen
passieren - beispielsweise, wenn jemand auf dem frisch gewischten
Boden ausrutscht und sich verletzt. Der gravierende Unterschied: Die
Folgekosten können bei Unfällen schnell in die Höhe schießen. "Für
Haushaltshilfen ist eine Haftpflichtversicherung deshalb besonders
sinnvoll. Aber auch für alle anderen sollte dieser
Versicherungsschutz zur Grundabsicherung gehören", raten die
Versicherungsprofis der DVAG.

Haushaltshilfe offiziell anmelden - was hat es damit auf sich?

Ist die Unterstützung nicht nur ein Freundschaftsdienst, sondern
erfolgt gegen Bezahlung, muss die Haushaltshilfe angemeldet werden.
Denn jetzt ist die Tätigkeit rentenversicherungspflichtig. Solange
der Verdienst dabei unter 450 Euro monatlich liegt, handelt es sich
um einen Minijob. Dieser muss von den Senioren bei der
Minijob-Zentrale gemeldet werden.

Damit ist in diesem Fall gleichzeitig die Meldung für die
gesetzliche Unfallversicherung erfüllt. "Die Versicherung übernimmt
die Folgekosten, sollte sich die Haushaltskraft während der Arbeit
oder auf dem Hin- und Rückweg verletzen", erklärt die DVAG. Mit dem
sogenannten Haushalts-Check werden dem Arbeitgeber die Beiträge zur
Unfallversicherung (1,6 Prozent) zusammen mit den anderen Abgaben von
der Minijob-Zentrale berechnet und eingezogen.

Gut zu wissen:

Wer pflegebedürftig ist, wird in puncto Haushaltshilfe oft durch
die Pflegekasse finanziell unterstützt. Am besten genau bei der
zuständigen Stelle informieren und beraten lassen.

Ansprüche klären: Erkundigen, ob eventuell Anspruch auf Pflegegeld
besteht

Suche erleichtern: Private Pflegedienste, Arbeiterwohlfahrt,
Johanniter oder das Deutsche Rote Kreuz helfen, eine Haushaltskraft
zu finden

Klarheit schaffen: Aufgaben und Wünsche im Vorfeld besprechen und
notieren. So gibt's keine Missverständnisse oder falschen Erwartungen
Sympathie wichtig: Nicht nur das Fachliche zählt - Arbeitgeber und
Haushaltshilfe sollten gut miteinander auskommen und sich vertrauen

Über die Deutsche Vermögensberatung Gruppe

Mit rund 5.000 Direktionen und Geschäftsstellen betreut die
Deutsche Vermögensberatung Unternehmensgruppe über 8 Mio. Kunden zu
den Themen Finanzen, Vorsorge und Absicherung. Die DVAG ist
Deutschlands größte eigenständige Finanzberatung. Sie bietet
umfassende und branchenübergreifende Allfinanzberatung für breite
Bevölkerungskreise, getreu dem Unternehmensleitsatz "Vermögensaufbau
für jeden!". Aktuelle Informationen und Unternehmensnachrichten
finden Sie unter www.dvag.de



Pressekontakt:
Deutsche Vermögensberatung

Wilhelm-Leuschner-Straße 24
60329 Frankfurt
T: 069-2384-127
F: 069-2384-867
E: pressemeldung@dvag-presseservice.de
www.dvag.com

Original-Content von: DVAG Deutsche Vermögensberatung AG, übermittelt durch news aktuell


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