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Gerichtsurteil erwartet: 50 Prozent der Polizei-Blitzer in Rheinland-Pfalz auf dem Prüfstand (FOTO)

Geschrieben am 23-08-2019

Berlin (ots) -

Der Messdaten-Skandal nimmt kein Ende. Aktuell steht ein Urteil
des Verfassungsgerichtshof Rheinland-Pfalz aus. Gegenstand der
Prüfung ist der Poliscan Blitzer von der Firma Vitronic, dessen
fehlende Messdatenspeicherung keine verwertbaren Ergebnisse liefern
soll. Worin die genaue Problematik liegt, erläutert die Berliner
Coduka GmbH. Das Legal-Tech-Unternehmen hilft betroffenen
Verkehrsteilnehmern kostenfrei. Diese müssen lediglich ihren
Anhörungsbogen und Bußgeldbescheid auf www.geblitzt.de einreichen.

Laut Recherche des SWR wurde ein Autofahrer auf der A8 bei
Zweibrücken geblitzt. Um gegen das Bußgeld in Höhe von 110 Euro und
einen Punkt in Flensburg vorzugehen, beruft sich sein Verteidiger nun
auf das im Juli dieses Jahres gefällte Urteil des
Verfassungsgerichtshofs in Saarbrücken. Dieser entschied, dass
Geschwindigkeitsmessungen mit dem Blitzer TraffiStar S350 des
Herstellers Jenoptik nicht verwertbar sind. Als Grund nannte das
Gericht auch hier die nicht vorhandene Speicherung der Rohmessdaten.

Das TraffiStar-Urteil veranlasste die saarländischen Behörden auch
Messungen des Typs XV3 von Leivtec und eben des Poliscan Blitzers von
Vitronic als nicht verwertbar einzustufen. Ein ähnliches Schicksal
ereilte die Laserpistole LTI TruSpeed, nachdem ein im sächsischen
Pirna geblitzter Autofahrer vor Gericht gegangen war - auch wenn der
Verfassungsgerichtshof des Freistaates Sachsen bislang noch außen vor
geblieben ist. Einen weiteren Fall mit Schwerpunkt "Rohmessdaten" gab
es in Stralsund. In Rheinland-Pfalz besteht nun bei der Hälfte der
von der Polizei aufgebauten Messanlagen die Möglichkeit, dass diese
nicht gerichtsfest messen.

"Wenn keine Rohmessdaten gespeichert werden, können
Sachverständige nicht prüfen, ob beim Messen sowie bei der Wartung
oder Eichung der Geräte Fehler gemacht wurden. Eine faire
Verteidigung wird so unmöglich", sagt Jan Ginhold, Geschäftsführer
der Coduka GmbH, und fügt hinzu: "Auch der Auf- und Einbau muss gemäß
den Vorschriften des Herstellers vonstattengehen und protokolliert
werden - ganz abgesehen von weiteren Faktoren, die Messungen
unbrauchbar machen und uns in der täglichen Arbeit begegnen. Dazu
gehören zum Beispiel ungünstige Wetter- und Witterungsbedingungen
oder das gleichzeitige Blitzen von mehreren Fahrern."

Je mehr Gerichte mit ähnlichen Urteilen nachziehen, desto größer
wird die Chance für geblitzte Verkehrsteilnehmer, Bußgeldvorwürfe
erfolgreich anzufechten. Dazu Ginhold: "Auch in weiteren
Bundesländern wird längst geprüft, ob Blitzer wie der TraffiStar S350
nicht beanstandet werden müssten. Es kommt also bundesweit viel
Arbeit auf die Gerichte und Hersteller zu, die ihre Messgeräte
natürlich nachbessern müssen."

Für die Überprüfung arbeitet die Coduka eng mit zwei großen
Anwaltskanzleien zusammen, deren Anwälte für Verkehrsrecht bundesweit
vertreten sind. Die Zahlen können sich sehen lassen. Täglich erreicht
das Geblitzt.de-Team eine Flut von Anfragen. 12 % der betreuten Fälle
werden eingestellt, bei weiteren 35 % besteht die Möglichkeit einer
Strafreduzierung. Und wie finanziert sich das kostenfreie
Geschäftsmodell? Durch die Erlöse aus Lizenzen einer selbst
entwickelten Software, mit der die Anwälte ihre Fälle deutlich
effizienter bearbeiten können. Somit leistet die Coduka aufgrund des
Einsatzes von Legal-Tech-Lösungen Pionierarbeit auf dem Gebiet der
Prozessfinanzierung.



Pressekontakt:
CODUKA GmbH
www.geblitzt.de
Leiter Marketing und PR
Dr. Sven Tischer
Telefon: 030 / 99 40 43 630
E-Mail: presse@coduka.de

Original-Content von: CODUKA GmbH, übermittelt durch news aktuell


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