(Registrieren)

Der größte Brocken / Gerichtsurteile zum Thema Immobilienerbe (FOTO)

Geschrieben am 19-08-2019

Berlin (ots) -

Dass Deutschland ein Land der Erben ist, hat sich längst
herumgesprochen. Vermögenswerte von ungeheuren Ausmaßen gehen in den
kommenden Jahren von einer Generation auf die andere über. Den
finanziell gesehen größten Brocken solcher Erbschaften stellen häufig
Häuser oder Wohnungen dar, denn unter einer sechsstelligen Summe ist
in weiten Teilen der Bundesrepublik kaum eine Immobilie mehr zu
haben. Der Infodienst Recht und Steuern der LBS hat für seine
Extra-Ausgabe Urteile zu diesem Thema gesammelt.

Ein Haus (eine Wohnung) kann an den Ehegatten alleine oder
gemeinsam mit den Kindern völlig steuerfrei vererbt werden, wenn die
Erben darin bereits wohnen oder unverzüglich dort einziehen.
Allerdings gibt es Grenzen dieser erbenfreundlichen sogenannten
Familienheim-Lösung. Das Finanzgericht Düsseldorf (Aktenzeichen 4 K
1063/17) entschied im Falle von zwei gleichzeitig vererbten,
aneinandergrenzenden Grundstücken, die im Grundbuch auf verschiedenen
Blättern eingetragen waren, unterschiedlich. Das Grundstück mit Haus
konnte steuerbefreit vererbt werden, das danebengelegene
Gartengrundstück fiel nicht unter diese Regelung. Es handelte sich ja
nicht um ein Familienheim.

Eine Erbschaft wird manchmal dadurch geschmälert, dass die Erben
erheblichen Aufwand betreiben müssen, um die Immobilie auch
tatsächlich verwerten zu können. So war es in einem Fall, in dem für
mehr als 10.000 Euro ein größerer Ölschaden beseitigt werden musste.
Der Erbe wollte ein Drittel dieses Betrages als
Nachlassverbindlichkeiten steuerlich geltend machen. Das
Finanzgericht Münster (Aktenzeichen 3 K 900/13) stellte fest, dass
nur zum Zeitpunkt des Erbfalls bereits in der Person des Erblassers
begründete Verpflichtungen abzugsfähig seien. Davon könne hier nicht
die Rede sein.

Bevor jemand ein Erbe ausschlägt, was grundsätzlich das Recht
eines jeden Betroffenen ist, sollte er sich gründlich überlegen, ob
er das wirklich will. Zwei Frauen hatten angesichts des
vernachlässigten Zustandes einer Mietwohnung, in der ihre verstorbene
Schwester gewohnt hatte, auf das Erbe verzichtet. Bei genauerer
Betrachtung stellte sich heraus, dass insgesamt doch etwa 6.000 Euro
übriggeblieben wären. Die Erbinnen wollten ihre Ausschlagung
zurücknehmen, was das Oberlandesgericht Düsseldorf (Aktenzeichen 3 Wx
140/18) ablehnte. Ein vorschneller Verzicht ohne gesicherte
Informationen über die Vermögenslage mache eine spätere Zurücknahme
unmöglich.

Manchmal schreibt das Leben sehr befremdliche Geschichten. Ein
Mann tötete seinen Bruder und wurde deswegen zu knapp zehn Jahren
Freiheitsstrafe verurteilt. Gleichzeitig besaß er ein dingliches
Wohnrecht im Haus dieses Bruders. Die Ehefrau des Getöteten, die noch
dort wohnte, verlangte eine Löschung dieses Rechts. Der
Bundesgerichtshof (Aktenzeichen V ZR 208/15) entschied, dass ein
Ausüben des Wohnrechts durch den Bruder eine unzumutbare Belastung
für die Witwe darstellen würde. Allerdings müsse man das Recht nicht
löschen, sondern man könne den Betroffenen verpflichten, das Recht an
einen Dritten abzutreten.

Der Ehepartner oder Lebenspartner kann in den Mietvertrag eines
Verstorbenen eintreten, mit dem er einen gemeinsam Haushalt geführt
hat. Ein solcher gemeinsamer Haushalt liegt nach Meinung des
Amtsgerichts Hamburg-St. Georg (Aktenzeichen 922 C 245/13) aber nur
dann vor, wenn es sich bei der Wohnung tatsächlich um den
Lebensmittelpunkt handelte. Wenn ein Paar seit über 30 Jahren in
Mexiko lebte und die Wohnung in Deutschland nur wenige Wochen im Jahr
nutzte, entfällt das Eintrittsrecht.

Immer wieder kommt es nach Todesfällen vor, dass in absehbarer
Zeit kein Erbe der oder des Verstorbenen gefunden werden kann. Das
ist für den Vermieter des Toten insbesondere dann eine schwierige
Situation, wenn er schnell wieder in den Besitz seiner Wohnung kommen
will. Das Kammergericht Berlin (Aktenzeichen 19 W 102/17) stellte
fest, dass das Nachlassgericht auf Antrag des Vermieters eine
Nachlasspflegschaft anordnen muss, um eventuelle Ansprüche geltend
machen zu können. Das gilt auch dann, wenn vermutlich kein oder wenig
Vermögen vorhanden ist.

Wenn ein einzelner Miterbe nach Eintritt des Erbfalles eine
Immobilie ganz oder teilweise für sich selbst zu Wohnzwecken nutzt,
dann können daraus Ansprüche seiner Miterben entstehen. Gegenüber dem
Oberlandesgericht Rostock (Aktenzeichen 3 U 67/17) setzten diese
Miterben durch, dass der Nutzer eine Entschädigung bezahlen müsse.
Dazu bedarf es allerdings einer Mehrheitsentscheidung der
Erbengemeinschaft

Nicht nur Privatpersonen erben, sondern immer wieder kommt auch
der Staat zum Zuge. Doch Erbschaften sind nicht nur erfreulich - zum
Beispiel dann, wenn am Ende weniger übrig bleibt als erwartet. Der
Bundesgerichtshof (Aktenzeichen V ZR 309/17) entschied in dem
Zusammenhang, dass die öffentliche Hand als Alleinerbe eines
Wohnungseigentümers nur bis zu einer gewissen Grenze zur Kasse
gebeten werden kann. Wenn gegenüber einer Eigentümergemeinschaft
Wohngeldschulden bestehen, dann haftet der Staat dafür lediglich mit
dem vorhandenen Nachlass.



Pressekontakt:
Dr. Ivonn Kappel
Referat Presse
Bundesgeschäftsstelle Landesbausparkassen
Tel.: 030 20225-5398
Fax : 030 20225-5395
E-Mail: ivonn.kappel@dsgv.de

Original-Content von: Bundesgeschäftsstelle Landesbausparkassen (LBS), übermittelt durch news aktuell


Kontaktinformationen:

Leider liegen uns zu diesem Artikel keine separaten Kontaktinformationen gespeichert vor.
Am Ende der Pressemitteilung finden Sie meist die Kontaktdaten des Verfassers.

Neu! Bewerten Sie unsere Artikel in der rechten Navigationsleiste und finden
Sie außerdem den meist aufgerufenen Artikel in dieser Rubrik.

Sie suche nach weiteren Pressenachrichten?
Mehr zu diesem Thema finden Sie auf folgender Übersichtsseite. Desweiteren finden Sie dort auch Nachrichten aus anderen Genres.

http://www.bankkaufmann.com/topics.html

Weitere Informationen erhalten Sie per E-Mail unter der Adresse: info@bankkaufmann.com.

@-symbol Internet Media UG (haftungsbeschränkt)
Schulstr. 18
D-91245 Simmelsdorf

E-Mail: media(at)at-symbol.de

698249

weitere Artikel:
  • Wie Lernen funktioniert: "Dr. Mondino" erklärt im Video neuronale Freundschaften (VIDEO) Frankfurt/Main (ots) - - Vieles scheinbar Vergessenes ist nur versteckt, nicht verloren - Gute Lernumgebung schaffen - auch der Schlaf hilft beim Lernen - "Nichts vergessen - wie funktioniert unser Gedächtnis?" mit Dr. Mondino unter: https://youtu.be/uqN5MnMuhik Schülerinnen und Schüler sowie Berufstätige müssen nach den Sommerferien wieder "auf Alltagsmodus" umschalten. Das gilt auch für das Gehirn - denn nun heißt es in besonderem Maße wieder, früheres Wissen abzurufen sowie Neues zu lernen. Doch wie wird Wissen mehr...

  • Kult-Comedy NightWash macht Halt im Hauptbahnhof / Die Comedians starten mit ihrem kostenlosen Programm einen Angriff auf die Lachmuskeln der Zuschauer Düsseldorf (ots) - Die Einkaufsbahnhöfe in NRW holen die Comedy-Talent-Show NightWash auf die Bahnhofsbühne. Vom 02. bis 07. September 2019 gibt es ein abwechslungsreiches Programm für Comedy Fans und Passanten. Nachwuchstalente wie erfahrene Comedians haben dabei ihr gesamtes Witze-Repertoire im Gepäck. Der Eintritt ist frei. Das bekannte Kultformat ist längst kein Geheimtipp mehr: NightWash bringt schon seit mehr als 14 Jahren die frischeste Stand-up-Comedy angesagter Comedians und Newcomer auf die Bühne. Anfang September tritt mehr...

  • Repräsentative Studie "Lidl-Chancen-Check": 300.000 Grundschüler sitzen morgens mit leerem Magen im Unterricht (FOTO) Neckarsulm (ots) - - 10 Prozent der Grundschüler in Deutschland gehen ohne Frühstück in die Schule - Vielen Eltern fällt die adäquate Versorgung ihrer Kinder schwer - Es klafft eine deutliche Lücke in der Nachmittagsbetreuung - Ein Viertel der Eltern bemängelt die Qualität der Förderung durch Hort und Ganztagsschule Noch keine ausgewogene Chancengerechtigkeit für Grundschulkinder in Deutschland: Zu diesem Ergebnis kommt der "Lidl-Chancen-Check". Die repräsentative Studie zur Ernährungs-, Betreuungs- und Fördersituation von mehr...

  • "Marktcheck checkt ... Griesson und Bosch" im SWR Fernsehen (VIDEO) Stuttgart (ots) - SWR Verbraucher- und Wirtschaftsmagazin "Marktcheck" am Dienstag, 20. August 2019, 20:15 bis 21 Uhr, SWR Fernsehen / Moderation Hendrike Brenninkmeyer Das Verbrauchermagazin im SWR Fernsehen wirft in seiner Reihe "Marktcheck checkt" einen kritischen Blick auf die Unternehmen Griesson - de Beukelaer und Bosch. Es recherchiert die Nachhaltigkeit der Rohstoffe, prüft die Produkte und fragt nach Fairness in der Personalführung und den Folgen der Internationalisierung. Am Dienstag, 20. August 2019, 20:15 bis mehr...

  • Ein Jahr Fridays for Future - Erste umfassende Studie veröffentlicht Frankfurt (ots) - Der erste "Schulstreik für das Klima" Greta Thunbergs vor dem schwedischen Parlament am Freitag, den 20. August 2018, markierte den Startpunkt für eine globale Kampagne, die ein Jahr später als Fridays for Future (FFF) Hunderttausende auf die Straße bringt. Zum Jahrestag haben die Forscher*innen des Instituts für Protest- und Bewegungsforschung Moritz Sommer, Dieter Rucht, Sebastian Haunss und Sabrina Zajak heute die erste umfassende, deutschsprachige Studie zur Bewegung in Deutschland vorgelegt. Laut der von der mehr...

Mehr zu dem Thema Sonstiges

Der meistgelesene Artikel zu dem Thema:

Sat1.de mit neuem Online-Spiele-Portal Sat1Spiele.de / SevenOne Intermedia baut Bereich Games weiter aus

durchschnittliche Punktzahl: 0
Stimmen: 0

Bitte nehmen Sie sich einen Augenblick Zeit, diesen Artikel zu bewerten:

Exzellent
Sehr gut
gut
normal
schlecht