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Aurelia Stiftung fordert strengere Regeln für Pflanzenschutzmittel in Haus- und Kleingarten (FOTO)

Geschrieben am 01-08-2019

Berlin (ots) -

Recherchen der Aurelia Stiftung decken schwerwiegende Missstände
auf: Hobbygärtner wenden Pestizide häufig falsch und ohne nötige
Sachkenntnis an, Baumärkte kommen ihrer Informationspflicht nicht
nach und in Onlineshops sind längst verbotene Mittel weiter
problemlos erhältlich. Das Magazin "Stern" bezieht sich in seiner
aktuellen Ausgabe auf die Recherchen der Aurelia Stiftung.

Rund die Hälfte der deutschen Haus- und Kleingärtner wendet
regelmäßig Pflanzenschutzmittel an, ohne über die nötige Sachkenntnis
für die korrekte und sichere Anwendung der Mittel zu verfügen. Viele
Freizeitgärtner können Pflanzenschädlinge und -krankheiten nicht
voneinander unterscheiden. Sie setzen Pflanzenschutzmittel damit auf
gut Glück ein - und das massenhaft: Die Aurelia Stiftung hat
berechnet, dass pro Hektar Haus- und Kleingarten (HuK) jährlich rund
6,7 Kilogramm Pflanzenschutzmittel verkauft werden. Im Vergleich: Auf
landwirtschaftlich genutzten Flächen sind es "nur" 5,2 Kilogramm
Pflanzenschutzmittel pro Hektar.

Die Aurelia Stiftung setzt sich für Bienen, Bestäuber und
Artenvielfalt ein. Pflanzenschutzmittel können eine existentielle
Gefahr für sie darstellen. Deswegen hat die Aurelia Stiftung
nachgeforscht, inwieweit der Pflanzenschutzmitteleinsatz durch
nicht-berufliche Anwender eine erhöhte Gefahr für die Gesundheit von
Mensch, Tier und den Naturhaushalt mit sich bringt.

Für unsere Recherchen waren wir gemeinsam mit einem Reporter-Team
des Magazins "Stern" in Berliner Haus- und Kleingärten unterwegs und
haben mit Gärtnern gesprochen. Wir haben Testkäufe in Baumärkten
(darunter Hellweg, Bauhaus, Globus, Obi und Hornbach) und
Gartencentern (Der Holländer) sowie bei diversen Online-Händlern
(darunter eBay und Amazon) getätigt und dabei auch die gesetzlich
vorgeschriebene Beratung durch die Verkaufsstellen unter die Lupe
genommen. Einem Hinweis folgend, sind wir nach Slubice in Polen
gefahren und haben inkognito in einem grenznahen Gartencenter und auf
einem "Polenmarkt" recherchiert. Unsere dortigen Erlebnisse sind in
einer heute veröffentlichten Reportage im Stern (Ausgabe 31/2019)
ausführlich geschildert.

Unsere detaillierten Forderungen und weitere Hintergründe finden
Sie auf unserer Webseite: http://ots.de/uVZD01

In fast allen Fällen offenbarten sich grobe Defizite beim Verkauf
und der Kundenberatung, zu der Verkäufer von Pflanzenschutzmitteln
eigentlich gesetzlich verpflichtet sind. Die allgemeine
Informationspflicht der Verkaufsstellen wurde fast immer missachtet,
das anwesende Verkaufspersonal verfügte in keinem einzigen Fall über
das nötige Fachwissen, um eine sachgerechte Beratung zu
gewährleisten. Auch auf Nachfrage wurden keinerlei Hinweise zum
Anwenderschutz, zur Umweltverträglichkeit, Lagerung oder Entsorgung
gegeben. Nur in Einzelfällen wurden uns umweltschonende Maßnahmen
oder Mittel als Alternativen zu chemisch-synthetischen
Pflanzenschutzmitteln vorgestellt. Im Gegenteil: Teilweise wurde uns
sogar ausdrücklich zum präventiven Einsatz chemisch-synthetischer
Pflanzenschutzmittel geraten.

Auch Sicherheits- und Lagervorschriften wurden teilweise nicht
eingehalten. In mehreren Verkaufsstellen standen hochgiftige
Pflanzenschutzmittel in nicht verschlossenen Vitrinen und waren somit
in Selbstbedienung erhältlich, was verboten ist. Bei unseren
Online-Testkäufen konnten wir außerdem problemlos Mittel bestellen,
die ausschließlich für berufliche Anwender zugelassen sind (z. B.
"Biscaya® Spritzmittel" von Bayer mit der Zulassungsnummer
005918-00). Die Sachkunde wurde nicht abgefragt. Zudem haben wir bei
Online-Testkäufen längst verbotene Pflanzenschutzmittel (z. B.
"Calypso® Perfekt Gartenspray" von Bayer mit der Zulassungsnummer
006411-60) erhalten. Auch auf Online-Markplätzen (u.a. eBay, eBay
Kleinanzeigen) werden unkontrolliert Pflanzenschutzmittel (von
Privatpersonen) verkauft.

Aus den Ergebnissen dieser Recherche hat die Aurelia Stiftung elf
konkrete Forderungen an die zuständigen Behörden sowie die
Agrarministerkonferenz des Bundes und der Länder abgeleitet. Wir
fordern unter anderem eine Reform der aus unserer Sicht grob
mangelhaften Eignungsprüfung von Pflanzenschutzmitteln für HuK, ein
Verbot des unkontrollierten Online-Handels mit Pflanzenschutzmitteln
und ein Verbot aller Pflanzenschutzmittel für HuK, die Neonicotinoide
enthalten und/oder systemisch wirken. Außerdem mahnen wir dringend
eine Verbesserung der Informations- und Beratungsangebote durch
öffentliche und industrieunabhängige Stellen an sowie strengere
Kontrollen der Verkaufsstellen und konsequente Vollzugsmaßnahmen
(Bußgeldzahlung und/oder Entzug der Verkaufslizenz), wenn Auflagen
nicht eingehalten werden.

Die Forderungen der Aurelia Stiftung sollen dazu beitragen, dass
Verbraucher, Tiere und Naturhaushalt vor den momentan existierenden
Gefahren durch Pflanzenschutzmittel im HuK künftig besser geschützt
werden. Hinsichtlich der vergleichsweise großen Menge an eingesetzten
Pflanzenschutzmitteln im HuK, der mangelnden Beratung beim Kauf sowie
der daraus resultierenden fehlerhaften Anwendung besteht dringender
Handlungsbedarf. Frankreich hat sich in Anbetracht der auch dort
aufgetretenen Probleme zu einem konsequenten Verbraucher- und
Umweltschutz entschieden und Pflanzenschutzmittel für HuK generell
verboten. Wir halten diese Maßnahme für vorbildlich.

Link: http://ots.de/PceFt7



Pressekontakt:
Jan Hellberg
Leitung Projektmanagement
Telefon: +49 (0)30 577 00 39 63
Mobil: +49 (0)151 124 399 48
Email: jan.hellberg@aurelia-stiftung.de


Florian Amrhein
Leitung Öffentlichkeitsarbeit
Telefon: +49 (0)30 577 00 39 66
Mobil: +49 (0)176 34 51 52 07
E-Mail: florian.amrhein@aurelia-stiftung.de

Original-Content von: Aurelia Stiftung, übermittelt durch news aktuell


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