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Nachbarschaftshilfe kann teuer werden - für Urlauber

Geschrieben am 03-07-2019

Wiesbaden (ots) - Die hilfsbereiten Nachbarn gießen in der
Urlaubszeit die Blumen und kümmern sich um die Wohnung: Doch wer
zahlt, wenn sie etwas kaputt machen? Haben die Helfer keine
Haftpflichtversicherung, gehen Urlauber unter Umständen leer aus,
warnt das Infocenter der R+V Versicherung.

BGH-Urteil hat rechtliche Lage verändert

Das Parkett ist durch Gießwasser aufgequollen, eine wertvolle Vase
in tausend Scherben zersprungen: Solche Schäden sind für Urlauber und
Helfer ärgerlich. Die Haftpflichtversicherung fängt jedoch zumindest
den finanziellen Schaden ab. Kritisch ist es hingegen, wenn der
helfende Nachbar diesen Schutz nicht besitzt. "Urlauber sollten
deshalb im Vorfeld unbedingt klären, ob der Helfer eine
Haftpflichtversicherung hat und ob diese in solchen Fällen
einspringt", rät Ferenc Földhazi, Haftpflichtexperte bei der R+V
Versicherung.

Dass die Haftpflichtversicherung einspringt, ist noch relativ neu:
2016 hat der Bundesgerichtshof in einem Urteil zu Gunsten der
Geschädigten entschieden und damit die rechtliche Situation
grundlegend verändert. "Vor diesem Urteil hatte der geschädigte
Urlauber nicht in allen Fällen Anspruch darauf, Schäden aus
Gefälligkeitsleistungen ersetzt zu bekommen", erläutert Földhazi.
"Jetzt übernimmt ihn in der Regel die Haftpflichtversicherung des
Verursachers."

www.infocenter.ruv.de



Pressekontakt:
R+V-Infocenter
06172/9022-131
a.kassubek@arts-others.de
www.infocenter.ruv.de

Original-Content von: R+V Infocenter, übermittelt durch news aktuell


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