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Bezahlen wird sicherer: Die neue Bankenrichtlinie PSD2 kommt

Geschrieben am 25-06-2019

Berlin (ots) - Listen mit TAN-Nummern auf Papier gehören bald
endgültig der Vergangenheit an; bei der Zahlung mit Kreditkarte
müssen Kunden künftig zwei Nachweise erbringen, dass sie der
rechtmäßige Besitzer der Karte sind. Und Drittanbieter können künftig
leichter über Schnittstellen auf Bankdaten zugreifen - sofern der
Kunde zugestimmt hat. Der Grund für diese Änderungen: Ab 14.
September dieses Jahres treten weitere Regeln der Bankenrichtlinie
PSD2 in Kraft. Der gemeinnützige Verbraucher-Ratgeber Finanztip hat
die Richtlinie unter die Lupe genommen und erklärt, was auf
Bankkunden zukommt.

Verbraucher müssen künftig jede elektronische Zahlung zweifach
anweisen, zum Beispiel beim Bezahlen mit Kreditkarte im Internet. Für
die sogenannte starke Kundenauthentifizierung ist eine Kombination
aus Wissen (z. B. Passwort), Besitz (Kreditkarte oder Smartphone)
sowie Verhalten und persönlichen Merkmalen (Fingerabdruck)
vorgeschrieben. "Ausnahmeregeln zum einfacheren Bezahlen können bei
kleinen Summen unter 30 Euro oder risikoarmen Zahlungen gelten",
erklärt Josefine Lietzau, Bankexpertin bei Finanztip. "Wer einem
Händler vertraut, kann das seiner Bank mitteilen und den Anbieter auf
eine sogenannte Whitelist setzen - das senkt womöglich die Zahl der
doppelten Authentifizierungen."

Doppelter Nachweis bei Kreditkartenzahlung

Bei Zahlungen mit Kreditkarte reicht zukünftig nicht mehr die
Kartennummer aus; es wird zusätzlich ein zweiter Nachweis,
beispielsweise eine PIN-Nummer abgefragt. Die Banken setzen diese
Vorgabe in der Regel über das sogenannte 3D-Secure-Verfahren um.
Lietzau: "Das 3D-Secure-Verfahren soll die Zahlungen sicherer machen,
da geprüft wird, ob der Zahlende tatsächlich der Besitzer der
eingesetzten Karte ist." Tipp: Bereits seit einigen Monaten muss das
Zahlen mit Kreditkarte im Internet kostenlos sein. Verlangt ein
Anbieter trotzdem noch Gebühren, können Verbraucher ihn bei den
Marktwächtern der Verbraucherzentralen melden.

Gedruckte TAN-Listen verschwinden

Banken dürfen laut der neuen Richtlinie das sogenannte
iTAN-Verfahren - die gedruckten Listen mit TAN-Nummern - nicht mehr
anbieten. "Eine TAN muss künftig in dem Moment generiert werden, in
dem eine Zahlung ausgelöst wird", sagt Lietzau. Bei einigen Verfahren
ist das bereits gegeben: Als am sichersten gilt die HBCI-Variante mit
Lesegerät und Chipkarte, bei der die Überweisung verschlüsselt an die
Bank gesendet wird. Die bequemste Variante ist für viele Verbraucher
das push-TAN-Verfahren, bei der die TAN aufs Smartphone gesendet wird
und in der App automatisch in die Maske für Überweisungen eingetragen
wird.

Drittanbieter können mit Kundenerlaubnis auf Bankdaten zugreifen

Die Bankenrichtlinie schafft außerdem neue Möglichkeiten für
Verbraucher: "Banken müssen künftig Schnittstellen bereitstellen,
über die Drittanbieter auf die Daten der Kunden zugreifen können",
weiß Lietzau. Diese Öffnung der Banken soll Innovationen ermöglichen.
"Wer beispielsweise eine App als Haushaltsbuch nutzen möchte, kann
dem Anbieter Einsicht in die Kontoabbuchungen geben und muss nicht
selbst alle Kostenpunkte in die App eintippen." Die Drittanbieter
werden von der Bafin und der Bankenaufsicht kontrolliert und
zugelassen.

Weitere Informationen
Ratgeber 3D-Secure-Verfahren:
https://www.finanztip.de/kreditkarten/3d-secure/

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Pressekontakt:
Marcus Drost
Finanztip Verbraucherinformation gemeinnützige GmbH
Hasenheide 54
10967 Berlin
Telefon: 030 / 220 56 09 - 80
http://www.finanztip.de/presse/

Original-Content von: Finanztip Verbraucherinformation gemeinnützige GmbH, übermittelt durch news aktuell


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