| | | Geschrieben am 18-06-2019 Mit Zerstörungskraft: Die Wurzeln in Nachbars Garten
 | 
 
 Wiesbaden (ots) - Bäume halten sich nicht an Grundstücksgrenzen.
 Wenn sich das Wurzelgeflecht beim Nachbarn ausbreitet und sich
 dadurch seine Terrasse wölbt oder Risse im Carport auftreten, haftet
 der Baumbesitzer unter Umständen für die Schäden, warnt das
 Infocenter der R+V Versicherung.
 
 Ein Fall für die Haftpflichtversicherung
 
 Wenn Baumwurzeln über eine Grundstücksgrenze hinauswachsen,
 brauchen die Besitzer nicht sofort zu handeln. Anders verhält es sich
 jedoch bei Schäden. "Es kommt vor, dass auf dem Nachbargrundstück
 Pflastersteine angehoben werden und sich Risse im Mauerwerk bilden",
 sagt Ferenc Földhazi, Haftpflichtexperte bei der R+V Versicherung:
 "Zudem können die Wurzeln in Leitungen, Teichfolien und
 Nutzgartenflächen hineinwachsen." In solchen Fällen muss der Besitzer
 des Baumes für Schäden aufkommen und die Wurzeln beseitigen.
 
 Tut er dies nicht, darf der Nachbar nach einer angemessenen Frist
 selbst handeln und die Wurzeln kappen. Zudem kann er dem Baumbesitzer
 die Kosten für Reparaturen in Rechnung stellen. "Die Voraussetzung
 für dieses Vorgehen ist, dass die Wurzeln tatsächlich für Schäden
 oder eine andere wesentliche Beeinträchtigung verantwortlich sind",
 sagt R+V-Experte Földhazi. Wohnt der Baumbesitzer auf dem Grundstück,
 kommt meist die Privathaftpflichtversicherung für Schäden durch
 Baumwurzeln auf dem Nachbargrundstück auf. Andernfalls bietet eine
 separate Haus- und Grundbesitzerhaftpflichtversicherung Schutz.
 
 Weitere Tipps des R+V-Infocenters:
 
 - Der Geschädigte kann nur verlangen, dass die betroffenen Wurzeln
 entfernt werden müssen, nicht aber der komplette Baum.
 - Wer die Wurzeln kappt, muss immer auf die Standsicherheit des
 Baumes achten.
 - Um Schäden durch Baumwurzeln zu vermeiden, können
 Grundstückseigentümer eine Wurzelsperre einsetzen. Das ist auch
 nachträglich möglich.
 - Wenn Gartenbesitzer neue Bäume pflanzen, sollten sie ausreichend
 Abstand zum Nachbargrundstück halten. Bei vielen Bäumen erreicht
 das Wurzelgeflecht einen Umfang, der etwa der ausgewachsenen
 Krone des Baumes entspricht. Baumschulen können hier Rat geben.
 
 
 
 Pressekontakt:
 R+V-Infocenter
 06172/9022-131
 a.kassubek@arts-others.de
 www.infocenter.ruv.de
 
 Original-Content von: R+V Infocenter, übermittelt durch news aktuell
 
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