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Chargeback: Kreditkartenzahlungen einfach zurückfordern

Geschrieben am 05-06-2019

Berlin (ots) - Nach dem Urlaub bucht das Hotel plötzlich nochmal
Geld ab, die Fluggesellschaft hat das Geld für einen Flug eingezogen
und der findet dann nicht statt, oder der Kontoauszug weißt
betrügerische Zahlungen auf - alles Fälle, in denen
Kreditkartenbesitzer mithilfe des Chargeback-Verfahrens ihr Geld
zurückholen können. Der gemeinnützige Verbraucher-Ratgeber Finanztip
erklärt, wie Verbraucher am besten vorgehen.

Mehr als 35 Millionen Kreditkarten gab es laut Zahlen der
Bundesbank 2017 in Deutschland. Wer eine Kreditkarte hat, sollte
regelmäßig die Abbuchungen prüfen. Bei ungerechtfertigten Zahlungen
sollten sich Verbraucher zunächst an die abbuchende Firma wenden:
"Machen Sie das am besten schriftlich", rät Josefine Lietzau,
Expertin für Kreditkarten bei Finanztip. "Den Schriftwechsel
benötigen Sie häufig als Nachweis für das Chargeback-Verfahren."
Weigert sich der Anbieter, das Geld zurückzuzahlen, können sich
Verbraucherinnen und Verbraucher direkt an die Bank wenden, von der
sie die Kreditkarte haben.

Schnell und hartnäckig sein, zahlt sich aus

Lietzau rät, schnell aktiv zu werden, denn für das
Chargeback-Verfahren gilt ab dem Datum der Abbuchung in der Regel
eine Frist von 120 Tagen. Für die Reklamation von
Kreditkartenbuchungen stellen Banken online oder in der Filiale
Formulare bereit. Wichtig: Es kann passieren, dass die Mitarbeiter
angeblich noch nie von dem Verfahren gehört haben. Lietzau: "Bleiben
Sie hartnäckig und verlangen Sie die Formulare! Dann einfach den
passenden Reklamationsgrund ankreuzen und gemeinsam mit den
notwendigen Nachweisen an die Bank schicken."

Reklamation und Entschädigung sind nur einmal möglich

Die Unterlagen sollten unbedingt vollständig sein. Fordert die
Bank weitere Nachweise an, sollten Kunden diese schnell liefern.
"Denn jede Transaktion können Sie nur einmal reklamieren", sagt
Lietzau. "Wenn Sie einmal scheitern, ist die Chance vertan!"
Entschädigt werden Kunden auch nur einmal - sie dürfen die Zahlung
nicht reklamieren, wenn sie bereits eine Rückerstattung vom Händler
bekommen haben.

Das Geld von der insolventen Airline zurückholen

Geht die Airline pleite - wie beispielsweise jüngst bei Niki, Air
Berlin und Germania -, können Kunden das Geld zurückfordern, sofern
sie direkt bei der Airline gebucht und mit Kreditkarte bezahlt haben.
Schwieriger wird es, wenn der Flug über einen Reisevermittler gebucht
wurde. Viele Banken leiten dann zwar das Chargeback-Verfahren ein und
die Kunden bekommen ihr Geld zurück. "Rechtlich ungeklärt jedoch ist
die Situation danach. Wir wissen von Verbraucherinnen und
Verbrauchern, dass die Vermittler das Geld zurückfordern", sagt
Lietzau. "Sollten Sie nach dem Reklamieren des Flugpreises Ärger mit
einem Vermittler haben, reagieren Sie auf jeden Fall auf das
Schreiben und erklären Sie, dass Sie wegen nicht erbrachter Leistung
nicht zahlen."

Weitere Informationen http://ots.de/Te5Y3E

Über Finanztip

Finanztip ist mit durchschnittlich mehr als 4 Millionen Besuchen
im Monat Deutschlands größter Verbraucher-Ratgeber rund um Ihr Geld.
Wir wollen Menschen befähigen, ihre täglichen Finanzentscheidungen
richtig zu treffen, Fehler zu vermeiden und Geld zu sparen. Hierfür
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Pressekontakt:
Marcus Drost
Finanztip Verbraucherinformation gemeinnützige GmbH
Hasenheide 54
10967 Berlin
Telefon: 030 / 220 56 09 - 80
http://www.finanztip.de/presse/

Original-Content von: Finanztip Verbraucherinformation gemeinnützige GmbH, übermittelt durch news aktuell


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