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Autokreditverträge der Bank11 eröffnen beim LG Düsseldorf Rückabwicklungsmöglichkeit im Dieselskandal

Geschrieben am 31-05-2019

Hamburg (ots) - Die 13. Zivilkammer des Landgerichts Düsseldorf
hat sich in der mündlichen Verhandlung zum Rechtsstreit 13 O 175/18
festgelegt, dass die Autokreditverträge der Bank11 für Privatkunden
und Handel GmbH die Frist zur Ausübung des
Verbraucher-Widerrufsrechts nicht in Lauf setzen, wenn sie die
Formulierung enthalten: "Für den Zeitraum zwischen Auszahlung und
Rückzahlung ist bei vollständiger Inanspruchnahme des Darlehens pro
Tag ein Zinsbetrag in Höhe von 0,00 Euro zu zahlen." Zu diesem
Rechtsstreit mit der Bank 11 war es gekommen, weil ein Kunde dieser
Autobank im April 2018 sein Widerrufrecht hinsichtlich einer
Pkw-Finanzierung aus dem Jahr 2013 unter Berufung auf Fehler im
Vertrag ausgeübt hatte und die Bank11 das Vorhandensein von Fehlern
vorgerichtlich nicht akzeptieren wollte.

"Wenn eine Autobank nicht sämtliche oder fehlerhafte Informationen
in den Finanzierungsvertrag aufnimmt, zu denen sie gesetzlich
verpflichtet ist, ist eine Ausübung des Widerrufsrechts durch den
Verbraucher oder Existenzgründer auch heute noch möglich", weiß der
Hamburger Fachanwalt Peter Hahn von HAHN Rechtsanwälte. "Das
Landgericht Düsseldorf ist wegen des Sitzes für Verbraucherklagen
gegen diese Bank zuständig, weshalb die Ausführungen der 13.
Zivilkammer sehr erfreulich für die Kunden der Bank sind", so Hahn
weiter.

Die Ausübung des Widerrufsrechts unter Berufung auf die Fehler in
den Formularen der Autobanken führt rechtlich nicht nur zur
Rückabwicklung des Darlehensvertrags, sondern auch zur Rückabwicklung
des Kaufvertrages. Es handelt sich um sog. verbundene Geschäfte. Aus
diesem Grund kann das Widerrufsrecht im Dieselskandal zielführend
genutzt werden. "Der Widerruf des Finanzierungsvertrags ist
insbesondere dann für Verbraucher interessant, wenn sie zum Zeitpunkt
des Erwerbs ihres Schummel-Diesels noch nicht über eine
Verkehrs-Rechtsschutzversicherung verfügten", sagt Hahn. "In den
sogenannten Widerrufsfällen wird Versicherungsfall nämlich nicht
durch Überreichen der unzureichenden Vertragsunterlagen durch die
Autobank, sondern erst mit Erhalt des Ablehnungsschreibens der Bank
begründet Da der Auto-Widerrufsjoker in der Bevölkerung noch nicht so
bekannt ist, haben bisher noch nicht so viele Verbraucher ihr
Widerrufsrecht im Diesel-Skandal genutzt.

HAHN Rechtsanwälte bietet betroffenen Verbrauchern eine
kostenfreie Überprüfung hinsichtlich der Widerrufsmöglichkeit ihres
Autokredits an. Fehler und fehlende Informationen hat die Kanzlei
ebenfalls beispielsweise in den Formularen der Volkswagen Bank GmbH,
der Mercedes-Benz Bank AG und der BMW Bank GmbH gefunden. Die Kanzlei
ist schon seit mehreren Jahren auf den Darlehenswiderruf
spezialisiert und vertritt mehr als tausend Verbraucher bei der
Rückabwicklung von Autokrediten nach Widerruf. Weitere Informationen
finden Sie unter
https://hahn-rechtsanwaelte.de/widerrufsjoker-autokredit-widerrufen .



Pressekontakt:
Hahn Rechtsanwälte PartG mbB
RA Peter Hahn, M.C.L. (Miami)
Alter Steinweg 1
20459 Hamburg
Fon: +49-40-3615720
Fax: +49-40-361572361
E-Mail: hahn@hahn-rechtsanwaelte.de
http://www.hahn-rechtsanwaelte.de

Original-Content von: Hahn Rechtsanwälte PartG mbB, übermittelt durch news aktuell


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