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Rückverfolgbarkeitssystem für Tabakwaren heute mit Hindernissen gestartet

Geschrieben am 20-05-2019

Berlin (ots) -

Ab dem 20. Mai 2019 müssen alle produzierten Zigaretten- und
Feinschnittpackungen mit individuellen Packungscodes gekennzeichnet
sein, um die Packungen in der Lieferkette lückenlos zu verfolgen.
Dies schreibt die europäische Tabakproduktrichtlinie 2014/40/EU vor,
auf deren Grundlage ein europaweites elektronisches
Rückverfolgbarkeitssystem - Track & Trace (T&T) - etabliert worden
ist. Damit soll der illegale Handel mit Tabakwaren bekämpft werden.
Vor dem Stichtag produzierte Packungen ohne Packungscode dürfen
jedoch noch für eine Übergangszeit von einem Jahr verkauft werden.

"Die Industrie hat in den letzten zwei Jahren mit einem hohen
finanziellen Aufwand im dreistelligen Millionenbereich ihre
Produktions- und Logistikprozesse umgestellt. Auf Seiten der EU kam
es dagegen immer wieder zu Verzögerungen, kurzfristigen
Änderungswünschen und IT-Pannen. Stabil läuft das System bis heute
nicht. Deshalb kann von einem reibungslosen Start nun wirklich keine
Rede sein", sagte Jan Mücke, Geschäftsführer des Deutschen
Zigarettenverbands (DZV) heute in Berlin. Die Einführung von Track &
Trace für Tabakerzeugnisse sei in gesetzgeberischer, zeitlicher,
finanzieller und technischer Hinsicht eine Zumutung für die deutsche
Wirtschaft gewesen.

Die individuellen Packungscodes für in Deutschland verkäufliche
Zigaretten- und Feinschnittprodukte werden von den Herstellern bei
der nationalen Ausgabestelle, der Bundesdruckerei, elektronisch
bezogen und dann auf die Packungen aufgedruckt. Alle am Handel mit
Tabakwaren beteiligten Unternehmen müssen sich bei der
Bundesdruckerei registrieren lassen; neben Herstellern und
Importeuren sind das 90.000 Händler mit bis zu 400.000 Standorten und
Verkaufsstellen in Deutschland. Die Registrierung ist Voraussetzung
dafür, dass die T&T-Daten, darunter das Produktionsdatum und der
Produktionsort, Versandwege, Versender und Empfänger der Waren, in
der Lieferkette erfasst und in der zentralen EU-Datenbank verarbeitet
werden können.

"Die deutsche Tabakwirtschaft wurde seit dem Inkrafttreten der
EU-Tabakprodukt-Richtlinie mit einer Vielzahl neuer bürokratischer
und teurer Regulierungen überzogen. So wurden erst 2016 Schockbilder
auf Tabakverpackungen in Europa eingeführt, 2019 nun das
Track-und-Trace-System und schon im nächsten Jahr folgt das
Menthol-Verbot. Deshalb sind weitergehende Regulierungsforderungen
wie beispielsweise nach einem Totalwerbeverbot, die von Teilen der
Koalitionsparteien CDU, CSU und SPD erhoben werden, völlig aus der
Zeit gefallen", erklärte Verbandsgeschäftsführer Mücke weiter. Schon
heute sei klar, dass Track & Trace den Tabakschmuggel nicht eindämmen
wird, genauso wenig wie Schockbilder oder neue Werbeverbote den
Gesundheitsschutz stärken.

"Fakt ist, dass durch Track & Trace lediglich legale Tabakwaren in
der legalen Lieferkette überwacht werden. Illegale
Produktionsstätten, Schmuggelwaren und Fälschungen werden von dem
System gar nicht erfasst. Durch diese Formen der Organisierten
Kriminalität entgehen den Mitgliedstaaten europaweit mehr als zehn
Milliarden Euro pro Jahr an Steuereinnahmen," gab DZV-Geschäftsführer
Jan Mücke abschließend zu bedenken.

Der Deutsche Zigarettenverband (DZV) vertritt die
Zigarettenindustrie in Deutschland und ist zentraler Ansprechpartner
für Politik, Wirtschaft, Medien und Gesellschaft in allen Fragen rund
um die Themen Rauchen und Zigaretten. Der DZV ist auch
Interessenvertreter der rund 20 Millionen Konsumenten von
Tabakprodukten in Deutschland. Unter dem Leitmotiv "Genuss braucht
Verantwortung" engagiert sich der DZV für ein respektvolles
Miteinander von Rauchern und Nichtrauchern.



Pressekontakt:
Ansprechpartner für Rückfragen:
Deutscher Zigarettenverband (DZV)
Jan Mücke
Unter den Linden 42
10117 Berlin
Tel. +49 (30) 88 66 36 - 123
Fax +49 (30) 88 66 36 - 111
info@zigarettenverband.de
www.zigarettenverband.de

Original-Content von: Deutscher Zigarettenverband e.V., übermittelt durch news aktuell


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