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Es ist soweit: Staatsanwaltschaft erhebt Anklage gegen ehemaligen Vorstandsvorsitzenden Dr. Winterkorn sowie vier weitere "VW-Führungskräfte"

Geschrieben am 15-04-2019

Lahr (ots) - Die Staatsanwaltschaft Braunschweig teilte heute in
einer Presseinformation mit, dass sie Anklage gegen fünf
VW-Führungskräfte vor der Wirtschaftsstrafkammer des Landgerichts
Braunschweig erhoben hat. Unter den Angeschuldigten ist auch der
ehemalige Vorstandsvorsitzende Dr. Martin Winterkorn.

Inhalt der Anklage:

Konkret vorgeworfen wird den Führungskräften "eine in einer
einzigen strafbaren Handlung verwirklichten Mehrzahl von
Straftatbeständen, insbesondere ein besonders schwerer Fall des
Betruges und ein Verstoß gegen das Gesetz gegen den unlauteren
Wettbewerb." Dazu läge bei einigen Angeschuldigten der erforderliche
hinreichende Tatverdacht vor, "sich als Täter oder Teilnehmer wegen
Untreue, Steuerhinterziehung und mittelbarer Falschbeurkundung
strafbar gemacht zu haben."

Dr. Martin Winterkorn, dem ehemaligen Vorstandsvorsitzenden, wird
tateinheitlich u.a. ein besonders schwerer Fall des Betruges und der
Untreue vorgeworfen. Begründet wird dieser Vorwurf damit, dass
Winterkorn es seit dem 25.5.2014 als "Garant" unterlassen habe, nach
Kenntnis der rechtswidrigen Manipulation an Diesel-Motoren diese
gegenüber den zuständigen Behörden sowie gegenüber den Kunden offen
zu legen. Dazu habe er den weiteren Einbau der sogenannten
"Abschalteinrichtungen" als auch den Vertrieb der Fahrzeuge mit
diesem "defeat device" nicht untersagt. Hierdurch sei es am Ende
sowohl in Deutschland als auch den USA zu der Verhängung deutlich
höherer Geldbußen gegen die Volkswagen AG gekommen. Weiter führt die
Staatsanwaltschaft aus, habe der Konzern mit Wissen und Billigung
auch des Angeschuldigten Dr. Winterkorn im November 2014 ein
Softwareupdate mit Kosten in Höhe von 23 Millionen Euro durchgeführt,
das nutzlos war und dazu dienen sollte, den wahren Grund für die
erhöhten Schadstoffwerte im Normalbetrieb der Fahrzeuge weiterhin zu
verschleiern.

Kunden wurden über Zulassungsfähigkeit und Werthaltigkeit der
Fahrzeuge getäuscht:

Die Staatsanwaltschaft führt aus, dass "die Existenz dieser
illegalen Abschalteinrichtung in der Folge unter zeitlich und
inhaltlich unterschiedlicher Mitwirkung der Angeschuldigten bewusst
verschwiegen worden (sei), um den steigenden Anforderungen an
geringen Schadstoffausstoß bei Dieselfahrzeugen scheinbar zu
entsprechen und VW die bestehenden Marktanteile zu erhalten bzw.
diese zum Wohl des Konzerns und der Angeschuldigten selbst noch zu
vergrößern. Zu diesem Zweck sind die entsprechenden Dieselfahrzeuge
offensiv und wahrheitswidrig als besonders schadstoffarm und
umweltfreundlich beworben worden. In Deutschland, Europa und den USA
wurden in den Folgejahren insgesamt 9.058.621 in Wahrheit nicht
zulassungsfähige Fahrzeuge der Marken VW, Audi, Seat und Skoda in den
Verkehr gebracht und verbotswidrig zum Straßenverkehr zugelassen. Die
irreguläre Abschalteinrichtung sei zudem stets weiter entwickelt und
verfeinert worden." Die Angeschuldigten hätten durch die eingebaute
Abschalteinrichtung die Ersterwerber der Fahrzeuge bei
Vertragsschluss und Kaufpreiszahlung sowohl über die
Zulassungsfähigkeit der Fahrzeuge getäuscht als auch darüber, dass
die von ihnen gekauften Fahrzeuge wesentlich weniger wert waren als
geschuldet.

Dr. Ralf Stoll: "All diese Punkte, die jetzt von der
Staatsanwaltschaft in dieser Anklage vorgelegt werden, tragen wir
bereits in unseren Verfahren vor. Bislang hat Volkswagen sich stets
auf den Standpunkt gestellt, dass kein Vorstand von der Manipulation
wusste. Es bleibt mit Spannung zu erwarten, wie Volkswagen die
Verteidigungsstrategie nun ändern wird. Die Aussage, dass die
Manipulation dem Führungspersonal verborgen blieb, dürfte aber
spätestens jetzt keiner mehr glauben. Diese Anklage, die jüngsten
Urteile und der Hinweisbeschluss des Bundesgerichtshofs (Aktenzeichen
VIII ZR 225/17) stärken die Rechte der Geschädigten enorm." Die
Kanzlei Dr. Stoll & Sauer Rechtsanwaltsgesellschaft mbH hat bereits
über 10.000 Klagen für Geschädigte im Abgasskandal eingereicht und
Dr. Ralf Stoll und Ralph Sauer sind auch an der
Musterfeststellungsklage gegen VW beteiligt.

Ihre Kanzlei bietet Betroffenen eine kostenlose Erstberatung, die
dazu dient, sich über die Ansprüche zu informieren und dann ggf.
Klage einzureichen. Auf der Webseite
www.vw-schaden.de/diesel-rueckabwicklung kann zunächst mit wenigen
Angaben ein möglicher Erstattungsbetrag ermittelt werden. In einem
zweiten Schritt können die Geschädigten in einem gesicherten
Onlinebereich konkrete Angaben zu Ihrem Fahrzeug machen und erhalten
eine detaillierte Auswertung zu Ihrem Fall.



Pressekontakt:
Dr. Stoll & Sauer Rechtsanwaltsgesellschaft mbH
Einsteinallee 1/1
77933 Lahr
Telefon: 07821 / 92 37 68 - 0
Fax: 07821 / 92 37 68 - 889
Mobil für Presseanfragen: 0163/6707425
kanzlei@dr-stoll-kollegen.de
https://www.dr-stoll-kollegen.de/
https://www.dieselskandal-anwalt.de/
https://www.vw-schaden.de/

Original-Content von: Dr. Stoll & Sauer Rechtsanwaltsgesellschaft mbH, übermittelt durch news aktuell


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