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Onlinebeschwerden 2018: FSM-Beschwerdestelle erreicht neuen Höchststand / Missbrauchsdarstellungen von Kindern und Jugendlichen leicht gesunken / Starker Anstieg bei Pornografie

Geschrieben am 11-04-2019

Berlin (ots) - Im Jahr 2018 hat die Beschwerdestelle der FSM
(www.fsm.de/beschwerdestelle) 6.733 Meldungen über illegale oder
jugendgefährdende Onlineinhalte erhalten und damit mehr als je zuvor.
Gegenüber dem Vorjahr bedeutet dies eine Steigerung um rund 20 %
(2017: 5.614 Beschwerden).

Von den eingegangenen Hinweisen enthielten nach Prüfung der FSM
1.069 (16 %) Missbrauchsdarstellungen von Kindern und Jugendlichen
(2017: 1.155 Beschwerden). Wenn solche Inhalte auf deutschen Servern
gespeichert sind, leitet die FSM die Hinweise an das
Bundeskriminalamt weiter. Bei den Inhalten, die in Deutschland
gehostet waren (238 Fälle), konnte eine Entfernungsquote von 100 %
erreicht werden. Zwei Tage nach Erstmeldung waren bereits 80 %
entfernt, nach sieben Tagen konnte keiner der Inhalte mehr abgerufen
werden. Von den im Ausland gehosteten Inhalten befanden sich die
meisten auf Servern in den USA (241 Fälle), gefolgt von den
Niederlanden (132 Fälle), Russland (62 Fälle) und Frankreich (45
Fälle). 77 % der im Ausland gehosteten Inhalte konnten 2018 innerhalb
von vier Wochen nach Erstmeldung entfernt werden. Das ist eine
leichte Verbesserung im Vergleich zu 2017 (72 % Löschquote nach vier
Wochen). Bei im Ausland gehosteten Inhalten bereitet insbesondere die
Entfernung virtueller Missbrauchsdarstellungen und Posendarstellungen
Minderjähriger Probleme. Die Verbreitung derartiger Inhalte ist in
vielen Ländern, anders als in Deutschland, zulässig.

Die Anzahl der Meldungen über pornografische Inhalte ist
gestiegen. Mit 2.381 berechtigten Fällen (35 %) machten diese 2018
den größten Anteil insgesamt aus (2017: 1.375 Fälle, 24 %). Bei den
meisten Inhalten handelte es sich um gezeichnete Pornografie, die in
sozialen Netzwerken von Nutzern verbreitet wurde oder um Hinweise auf
Kindesmissbrauchsdarstellungen, bei denen nach Prüfung durch die
Beschwerdestelle aber pornografische Inhalte mit Erwachsenen
festgestellt wurden. Es werden sehr viel mehr Fälle von
Darstellungen, in denen es vermeintlich um den sexuellen Missbrauch
von Minderjährigen geht, gemeldet (2018: 2.597 Fälle), als sich nach
der Prüfung durch die FSM bestätigen (2018: 1.069 Fälle). In vielen
Fällen ist das Alter der abgebildeten Personen auf den ersten Blick
nicht eindeutig bestimmbar, da bspw. mit Kinderaccessoires oder
-kleidung gearbeitet wird.

Im Bereich Extremismus ist die Anzahl der begründeten Beschwerden
weiter zurückgegangen. Hierzu zählen z.B. die Zeit des
Nationalsozialismus berührende Inhalte wie das Verbreiten von
verfassungswidrigen Kennzeichen, die Leugnung des Holocausts oder die
Verherrlichung der NS-Zeit. Neben rechts- und linksextremistischen
Inhalten zählen hierzu aber auch terroristische Propagandainhalte,
wenn in Deutschland verbotene Symbole dargestellt werden. Statistisch
erfasst wurden 2018 67 Fälle (1 %) dieser Kategorie (2017: 103). Auch
die Anzahl der Beschwerden, die den Straftatbestand der
Volksverhetzung betreffen, ist mit 51 Fällen (unter 1 %) im letzten
Jahr etwas gesunken (2017: 54). Die Anzahl der geprüften Fälle liegt
in diesem Bereich allerdings sehr viel höher. Das ist dem Umstand
geschuldet, dass die Entscheidung, ob eine Äußerung noch von der
Meinungsfreiheit gedeckt ist oder nicht, auch für juristische
Expertinnen und Experten nicht immer auf den ersten Blick erkennbar
ist und stets eine sorgfältige Prüfung und Abwägung bzw.
geschichtliches Spezialwissen erfordert.

Wie im Vorjahr war rund ein Drittel der Beschwerden nach
Einschätzung der FSM unbegründet (2018: 1.984 Fälle, 29 %). Dabei
handelt es sich um Beschwerden, bei denen kein
jugendmedienschutzrechtlicher Verstoß festgestellt werden konnte, wie
z.B. politische Willensbetätigungen, die entgegen der Einschätzung
der Meldenden noch von der Meinungsfreiheit gedeckt waren und
letztlich weder als strafrechtlich relevant noch als
entwicklungsgefährdend eingestuft wurden, aber auch Sachverhalte, die
nicht in den Zuständigkeitsbereich des FSM fallen, wie etwa
Persönlichkeitsrechtsverletzungen oder gesperrte Konten.

Weitere Auswertungen und Grafiken der Statistiken finden Sie unter
www.fsm.de/de/statistik-beschwerdestelle

Über die FSM

Die Freiwillige Selbstkontrolle Multimedia-Diensteanbieter (FSM
e.V.) ist eine anerkannte Selbstkontrolleinrichtung für den Bereich
Telemedien. Der Verein engagiert sich maßgeblich für den
Jugendmedienschutz - insbesondere die Bekämpfung illegaler,
jugendgefährdender und entwicklungsbeeinträchtigender Inhalte in
Online-Medien. Dazu betreibt die FSM eine Beschwerdestelle, an die
sich alle wenden können, um jugendgefährdende Online-Inhalte zu
melden. Die umfangreiche Aufklärungsarbeit und
Medienkompetenzförderung von Kindern, Jugendlichen und Erwachsenen
gehören zu den weiteren Aufgaben der FSM.



Pressekontakt:
FSM e.V., www.fsm.de ; Katja Lange, Beuthstr. 6, 10117 Berlin;
Tel.: 030 24 04 84 - 43, lange@fsm.de, Twitter: @FSM_de,
Facebook: www.facebook.com/fsm.de

Original-Content von: FSM e.V., übermittelt durch news aktuell


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