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EANS-Hauptversammlung: OMV Aktiengesellschaft / Einberufung zur Hauptversammlung gemäß § 107 Abs. 3 AktG

Geschrieben am 09-04-2019

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Information zur Hauptversammlung übermittelt durch euro adhoc mit dem Ziel
einer europaweiten Verbreitung. Für den Inhalt ist der Emittent
verantwortlich.
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08.04.2019

OMV Aktiengesellschaft
Wien
Firmenbuch-Nr.: 93363z
ISIN: AT0000743059


Einberufung

zu der am Dienstag, 14. Mai 2019, um 14:00 Uhr MESZ (Ortszeit Wien), im Congress
Center Messe Wien, Reed Messe Wien GmbH, Messeplatz 1, 1020 Wien, Österreich
(U2-Station Messe-Prater) stattfindenden

ordentlichen Hauptversammlung

der OMV Aktiengesellschaft.

Die Versammlung wird im Internet unter www.omv.com > Über uns > Corporate
Governance > Hauptversammlung > Hauptversammlung 2019 öffentlich übertragen. Die
Übertragung endet nach dem Bericht des Vorstands über das Geschäftsjahr 2018.
Die Aufzeichnung kann auch nach der Versammlung abgerufen werden.


Tagesordnung

1. Vorlage des festgestellten Jahresabschlusses 2018 samt Lagebericht, des
(konsolidierten) Corporate Governance Berichts, des (konsolidierten) Berichts
über Zahlungen an staatliche Stellen, des konsolidierten nichtfinanziellen
Berichts, des Konzernabschlusses 2018 samt Konzernlagebericht, des Vorschlags
für die Gewinnverwendung sowie des vom Aufsichtsrat erstatteten Berichts für das
Geschäftsjahr 2018.

2. Beschlussfassung über die Verwendung des im Jahresabschluss 2018
ausgewiesenen Bilanzgewinns.

3. Beschlussfassung über die Entlastung der Mitglieder des Vorstands für das
Geschäftsjahr 2018.

4. Beschlussfassung über die Entlastung der Mitglieder des Aufsichtsrats für das
Geschäftsjahr 2018.

5. Beschlussfassung über die Vergütung für die Mitglieder des Aufsichtsrats für
das Geschäftsjahr 2018.

6. Wahl des Abschlussprüfers und des Konzernabschlussprüfers für das
Geschäftsjahr 2019.

7. Beschlussfassungen über (i) den Long Term Incentive Plan 2019 und (ii) das
Equity Deferral 2019.

8. Wahlen in den Aufsichtsrat.

9. Beschlussfassung über die Ermächtigung des Vorstands, gemäß § 65 Abs 1 Z 8
Aktiengesetz eigene Aktien der Gesellschaft zu erwerben sowie über die
Ermächtigung des Vorstands zur Einziehung von Aktien und des Aufsichtsrats,
Änderungen der Satzung, die sich durch die Einziehung von Aktien ergeben, zu
beschließen.


Unterlagen zur Hauptversammlung

Zur Vorbereitung auf die Hauptversammlung stehen unseren Aktionären spätestens
ab 23. April 2019 folgende Unterlagen zur Verfügung:

- die in Tagesordnungspunkt 1 angeführten Unterlagen;

- die gemeinsamen Beschlussvorschläge des Vorstands und des Aufsichtsrats zu den
Tagesordnungspunkten 2, 3, 4, 5, 7 und 9;

- die Beschlussvorschläge des Aufsichtsrats zu den Tagesordnungspunkten
6 und 8; sowie

- die Erklärungen gemäß § 87 Abs 2 Aktiengesetz (AktG) zu Tagesordnungspunkt 8.

Die angeführten Unterlagen, der vollständige Text dieser Einberufung sowie
Formulare für die Erteilung und den Widerruf einer Vollmacht und alle weiteren
Veröffentlichungen der Gesellschaft im Zusammenhang mit dieser Hauptversammlung
sind für Sie spätestens ab 23. April 2019 auf der im Firmenbuch eingetragenen
Website der Gesellschaft unter www.omv.com > Über uns > Corporate Governance >
Hauptversammlung > Hauptversammlung 2019 frei verfügbar.

Der Jahres- und der Konzernabschluss werden, jeweils inklusive Anhang, am 16.
Mai 2019 im "Amtsblatt zur Wiener Zeitung" veröffentlicht.


Teilnahme von Aktionären an der Hauptversammlung

Die Berechtigung zur Teilnahme an der Hauptversammlung und zur Ausübung des
Stimmrechts und der übrigen Aktionärsrechte, die im Rahmen der Hauptversammlung
geltend zu machen sind, richtet sich nach dem Aktienbesitz am Nachweisstichtag;
das ist Samstag, der 4. Mai 2019, 24:00 Uhr MESZ (Ortszeit Wien).

Zur Teilnahme an der Hauptversammlung ist nur berechtigt, wer am
Nachweisstichtag Aktionär ist und dies der Gesellschaft nachweist.

Der Nachweis des Aktienbesitzes zum Nachweisstichtag erfolgt durch eine
Bestätigung des Kreditinstituts, bei dem der Aktionär sein Depot unterhält
(Depotbestätigung), vorausgesetzt es handelt sich dabei um ein Kreditinstitut
mit Sitz in einem Mitgliedstaat des EWR oder in einem Vollmitgliedstaat der
OECD. Aktionäre, deren Depotführer diese Voraussetzung nicht erfüllt, werden
gebeten, sich mit der Gesellschaft in Verbindung zu setzen.

Die Depotbestätigung muss nach den gesetzlichen Bestimmungen (§ 10a AktG) in
deutscher oder englischer Sprache ausgestellt sein und folgende Angaben
enthalten:

1. Angaben über das ausstellende Kreditinstitut: Name (Firma) und Anschrift oder
einen im Verkehr zwischen Kreditinstituten gebräuchlichen Code;

2. Angaben über den Aktionär: Name (Firma) und Anschrift, Geburtsdatum bei
natürlichen Personen, gegebenenfalls Register und Registernummer bei
juristischen Personen;

3. Depotnummer, andernfalls eine sonstige Bezeichnung des Depots;

4. Angaben über die Aktien: Anzahl der Aktien und ihre Bezeichnung oder ISIN;

5. Ausdrückliche Angabe, dass sich die Bestätigung auf den Depotbestand am 4.
Mai 2019 um 24:00 Uhr MESZ (Ortszeit Wien) bezieht.


Kraftlos erklärte Aktien

Aktionäre, deren Aktien am 21. März 2011 für kraftlos erklärt wurden (siehe
Veröffentlichung im "Amtsblatt zur Wiener Zeitung" am 22. März 2011 und auf der
Website der Gesellschaft unter www.omv.com > Investoren > OMV Aktie >
Verpflichtende Veröffentlichungen > Aufforderung zur Einreichung von
Aktienurkunden), können ihre Stimmrechte und übrigen Aktionärsrechte in der
Hauptversammlung nur dann ausüben, wenn sie rechtzeitig vor dem Nachweisstichtag
(4. Mai 2019, 24:00 Uhr MESZ [Ortszeit Wien]) ihre (kraftlosen) Aktienurkunden
bei der UniCredit Bank Austria AG eingereicht haben und eine Gutschrift auf
ihrem Wertpapierdepot erfolgt ist.


Übermittlung von Depotbestätigungen

Depotbestätigungen müssen spätestens am 9. Mai 2019, um 24:00 Uhr MESZ (Ortszeit
Wien) ausschließlich auf einem der folgenden Wege bei der Gesellschaft
einlangen:

- per Post, Kurierdienst oder persönlich: OMV Aktiengesellschaft, z.H. Dr.
Miriam Steinhart, Trabrennstraße 6-8, 1020 Wien, Österreich;

- per E-Mail: anmeldung.omv@hauptversammlung.at, wobei die Depotbestätigung in
Textform, beispielsweise als PDF oder TIF, dem E-Mail anzuschließen ist;

- per Telefax: +43 1 8900 500 56;

- per SWIFT: GIBAATWGGMS - Message Type MT598 oder MT599; bitte unbedingt ISIN
AT0000743059 im Text angeben.

Die Übermittlung der Depotbestätigung an die Gesellschaft dient zugleich als
Anmeldung des Aktionärs zur Teilnahme an der Hauptversammlung. Die
Kreditinstitute werden ersucht, Depotbestätigungen nach Möglichkeit gesammelt
(in Listenform) zu übermitteln.

Die Aktionäre werden durch eine Anmeldung zur Hauptversammlung bzw. durch
Übermittlung einer Depotbestätigung nicht blockiert; Aktionäre können daher über
ihre Aktien auch nach erfolgter Anmeldung bzw. Übermittlung einer
Depotbestätigung weiterhin frei verfügen.


Vertretung von Aktionären in der Hauptversammlung

Jeder Aktionär, der zur Teilnahme an der Hauptversammlung berechtigt ist, hat
das Recht, eine natürliche oder juristische Person zum Vertreter zu bestellen.
Der Vertreter nimmt im Namen des Aktionärs an der Hauptversammlung teil und hat
dieselben Rechte wie der Aktionär, den er vertritt.

Jede Vollmacht muss den/die Vertreter namentlich bezeichnen. Der Aktionär ist in
der Anzahl der Personen, die er zu Vertretern bestellt, und in deren Auswahl
nicht beschränkt, jedoch darf die Gesellschaft selbst oder ein Mitglied des
Vorstands oder des Aufsichtsrats das Stimmrecht als Vertreter nur ausüben,
soweit der Aktionär eine ausdrückliche Weisung zu den einzelnen
Tagesordnungspunkten erteilt hat.

Ein Aktionär kann seinem depotführenden Kreditinstitut - nach Absprache mit
diesem - Vollmacht erteilen. In diesem Fall genügt es, wenn das Kreditinstitut
zusätzlich zur Depotbestätigung auf einem der dafür zugelassenen Wege (siehe
oben) gegenüber der Gesellschaft die Erklärung abgibt, dass ihm Vollmacht
erteilt wurde; die Vollmacht selbst muss in diesem Fall nicht an die
Gesellschaft übermittelt werden.

Eine erteilte Vollmacht kann vom Aktionär widerrufen werden. Der Widerruf wird
erst wirksam, wenn er der Gesellschaft zugeht.

Erklärungen über die Erteilung und den Widerruf von Vollmachten müssen
ausschließlich auf einem der folgenden Wege bis spätestens 13. Mai 2019, 16:00
Uhr MESZ (Ortszeit Wien) in Textform bei der Gesellschaft einlangen:

- per Post, Kurierdienst oder persönlich: OMV Aktiengesellschaft, z.H. Dr.
Miriam Steinhart, Trabrennstraße 6-8, 1020 Wien, Österreich;

- per E-Mail: anmeldung.omv@hauptversammlung.at, wobei die Vollmacht in
Textform, beispielsweise als PDF oder TIF, dem E-Mail anzuschließen ist;

- per Telefax: +43 1 8900 500 56;

- per SWIFT: GIBAATWGGMS - Message Type MT598 oder MT599; bitte unbedingt ISIN
AT0000743059 im Text angeben.

Am Tag der Hauptversammlung ist die Übermittlung ausschließlich durch Vorlage
bei der Anmeldung zur Hauptversammlung am Versammlungsort zulässig.

Als Service bieten wir unseren Aktionären an, ihr Stimmrecht durch einen
unabhängigen, von der Gesellschaft benannten Vertreter - den Interessenverband
für Anleger (IVA), Feldmühlgasse 22, 1130 Wien, Österreich, Tel.: +43 1 87 63
343 / 30 - ausüben zu lassen. Für den Interessenverband für Anleger wird Herr
Florian Beckermann (florian.beckermann@iva.or.at, Tel.: +43 676 7233180) bei der
Hauptversammlung diese Aktionäre vertreten. Die Kosten für die
Stimmrechtsvertretung werden von der OMV Aktiengesellschaft getragen. Sämtliche
übrige Kosten, insbesondere die eigenen Bankspesen für die Depotbestätigung oder
Portokosten, hat der Aktionär zu tragen.

Der Aktionär hat bei seiner Depotbank eine Depotbestätigung zu beantragen. Auf
dieser Depotbestätigung oder mit dem eigens auf der Website der Gesellschaft
unter www.omv.com > Über uns > Corporate Governance > Hauptversammlung >
Hauptversammlung 2019 bereitgestellten Formular ist Herr Florian Beckermann in
Textform zur Vertretung zu bevollmächtigen. Die Depotbestätigung samt Vollmacht
ist dann vom Aktionär an Herrn Florian Beckermann, c/o IVA, Feldmühlgasse 22,
1130 Wien, Österreich, oder per E-Mail an florian.beckermann@iva.or.at
[florian.beckermann@iva.or.at] zu senden. Da die Depotbestätigung samt Vollmacht
rechtzeitig vor der Hauptversammlung beim IVA einlangen muss, ersuchen wir die
Dauer der Übermittlung zu berücksichtigen. Der Aktionär hat Herrn Florian
Beckermann Weisungen zu erteilen, wie dieser (oder allenfalls ein von Herrn
Beckermann bevollmächtigter Subvertreter) das Stimmrecht auszuüben hat.

Herr Florian Beckermann übt das Stimmrecht ausschließlich auf der Grundlage der
vom Aktionär erteilten Weisungen aus. Ohne ausdrückliche Weisungen ist die
Vollmacht ungültig. Sollte zu einem Tagesordnungspunkt eine Einzelabstimmung
stattfinden, gilt eine dazu erteilte Weisung entsprechend für jeden einzelnen
Unterpunkt. Bitte beachten Sie, dass der Stimmrechtsvertreter keine Aufträge zu
Wortmeldungen, zur Erhebung von Widersprüchen gegen Hauptversammlungsbeschlüsse
oder zum Stellen von Fragen oder von Anträgen entgegennimmt.

Die zur Abstimmung gelangenden Anträge werden von der Gesellschaft auf der
Website unter www.omv.com > Über uns > Corporate Governance > Hauptversammlung >
Hauptversammlung 2019 veröffentlicht.

Für die Hauptversammlung wurde eine E-Mail-Adresse eingerichtet, um Aktionären
noch kurzfristig die Möglichkeit zu geben, auch noch während der
Hauptversammlung Weisungen zu erteilen oder diese abzuändern. Diese E-Mail-
Adresse lautet: omv@hauptversammlung.at.

Wir empfehlen, für die Erteilung oder den Widerruf einer Vollmacht die Formulare
zu verwenden, die im Internet unter www.omv.com > Über uns > Corporate
Governance > Hauptversammlung > Hauptversammlung 2019 zur Verfügung stehen.


Rechte der Aktionäre im Zusammenhang mit der Hauptversammlung

Aktionäre, die zusammen seit mindestens drei Monaten Anteile in Höhe von
mindestens 5 % des Grundkapitals halten, können bis spätestens 23. April 2019
schriftlich verlangen, dass zusätzliche Punkte auf die Tagesordnung der
Hauptversammlung gesetzt und bekannt gemacht werden. Für jeden solchen
Tagesordnungspunkt muss ein Beschlussvorschlag samt Begründung vorgelegt werden.

Aktionäre, die zusammen mindestens 1 % des Grundkapitals halten, können bis
spätestens 3. Mai 2019 zu jedem Punkt der Tagesordnung in Textform Vorschläge
zur Beschlussfassung übermitteln, wobei eine Begründung anzuschließen ist, und
verlangen, dass diese Vorschläge zusammen mit den Namen der betreffenden
Aktionäre und der Begründung auf der Internetseite der Gesellschaft zugänglich
gemacht werden. Für Wahlen in den Aufsichtsrat (Tagesordnungspunkt 8) ist
Folgendes zu beachten: Bei einem Vorschlag zur Wahl eines Aufsichtsratsmitglieds
tritt an die Stelle der Begründung die Erklärung der vorgeschlagenen Person
gemäß § 87 Abs 2 AktG. Diese Erklärungen müssen der Gesellschaft ebenfalls bis
spätestens 3. Mai 2019 zugehen und von der Gesellschaft bis spätestens 7. Mai
2019 auf der im Firmenbuch eingetragenen Internetseite der Gesellschaft
zugänglich gemacht werden, widrigenfalls die betreffende Person nicht in die
Abstimmung einbezogen werden darf. Bei der Wahl von Aufsichtsratsmitgliedern hat
die Hauptversammlung die Kriterien des § 87 Abs 2a AktG, insbesondere die
fachliche und persönliche Qualifikation der Mitglieder, die fachlich ausgewogene
Zusammensetzung des Aufsichtsrats, Aspekte der Diversität und der
Internationalität sowie die berufliche Zuverlässigkeit, zu beachten.

Für Vorschläge zur Wahl von Aufsichtsratsmitgliedern wird weiters bekannt
gemacht, dass § 86 Abs 7 AktG auf die Gesellschaft anwendbar ist. Gemäß § 86 Abs
9 AktG wurde von der Mehrheit der Kapitalvertreter mehr als sechs Wochen vor der
Hauptversammlung Widerspruch gegen die Gesamterfüllung erhoben und der
Mindestanteil von 30 % ist daher von den Kapital- und Arbeitnehmervertretern im
Aufsichtsrat getrennt zu erfüllen. Derzeit setzt sich der Aufsichtsrat der
Gesellschaft aus fünfzehn Mitgliedern zusammen (zehn Kapitalvertreter und fünf
Arbeitnehmervertreter). Bei unveränderter Anzahl der Aufsichtsratsmitglieder
müssen daher im Aufsichtsrat der Gesellschaft mindestens drei Sitze der
Kapitalvertreter und zwei Sitze der Arbeitnehmervertreter jeweils von Frauen und
Männern besetzt sein, um den Mindestanteil zu erfüllen.

Jeder Aktionär ist berechtigt, in der Hauptversammlung zu jedem Punkt der
Tagesordnung Anträge zu stellen. Voraussetzung hierfür ist der Nachweis der
Teilnahmeberechtigung. Ein Aktionärsantrag auf Wahl eines Aufsichtsratsmitglieds
setzt zwingend die fristgerechte Übermittlung eines Wahlvorschlags in Textform
gemäß § 110 AktG samt einer Erklärung gemäß § 87 Abs 2 AktG (siehe oben) voraus.

Weitergehende Informationen über diese Rechte, insbesondere wie Anträge an die
Gesellschaft übermittelt werden können und wie der Nachweis des jeweils
erforderlichen Aktienbesitzes zu erbringen ist, sind ab sofort im Internet unter
www.omv.com > Über uns > Corporate Governance > Hauptversammlung >
Hauptversammlung 2019 zugänglich.

Jedem Aktionär ist auf Verlangen in der Hauptversammlung Auskunft über
Angelegenheiten der Gesellschaft zu geben, soweit sie zur sachgemäßen
Beurteilung eines Tagesordnungspunkts erforderlich ist. Die Auskunftspflicht
erstreckt sich auch auf die rechtlichen und geschäftlichen Beziehungen der
Gesellschaft zu einem verbundenen Unternehmen und auf die Lage des Konzerns
sowie der in den Konzernabschluss einbezogenen Unternehmen. Die Auskunft hat den
Grundsätzen einer gewissenhaften und getreuen Rechenschaft zu entsprechen. Die
Auskunft darf verweigert werden, soweit sie nach vernünftiger unternehmerischer
Beurteilung geeignet ist, dem Unternehmen oder einem verbundenen Unternehmen
einen erheblichen Nachteil zuzufügen, oder die Erteilung der Auskunft strafbar
wäre.


Gesamtzahl der Aktien und der Stimmrechte

Im Zeitpunkt der Einberufung der Hauptversammlung ist das Grundkapital der
Gesellschaft in 327.272.727 Stückaktien zerlegt. Jede Aktie gewährt eine Stimme.
Aktien, die im Besitz der Gesellschaft sind, sind nicht stimmberechtigt. Daher
sind aktuell 326.900.114 Stimmrechte ausübbar.

Eine von der Hauptversammlung beschlossene Dividende wird gemäß § 27 Abs 6 der
Satzung der OMV Aktiengesellschaft 30 Tage nach Beschlussfassung durch die
Hauptversammlung fällig, falls diese nichts anderes beschließt. Eine
diesbezügliche Dividendenbekanntmachung wird am 16. Mai 2019 erfolgen. Aktionäre
können ihre Dividendenrechte über ihre Depotbank ausüben, die die Dividende über
die Zahlstellen dem jeweiligen Konto gutbuchen wird.


Zutritt zur Hauptversammlung

Die Aktionäre bzw. ihre Vertreter werden darauf hingewiesen, dass zur
Überprüfung der Identität am Eingang zur Hauptversammlung ein amtlicher
Lichtbildausweis (Führerschein, Reisepass, Personalausweis) vorzulegen ist. Wir
ersuchen Sie, in Ihrer Zeitplanung die zu erwartenden zahlreichen Teilnehmer
sowie die üblichen Sicherheitsvorkehrungen zu berücksichtigen. Einlass zur
Behebung der Stimmkarten ist ab 12:30 Uhr MESZ (Ortszeit Wien).

Die Hauptversammlung ist das wesentlichste Organ einer Aktiengesellschaft, weil
es das Forum für die Eigentümer der Gesellschaft - die Aktionäre - ist. Wir
bitten daher um Verständnis, dass wir aus einer Hauptversammlung keine
Veranstaltung für Gäste machen können, so sehr wir auch ein solches Interesse
schätzen, und dass eine Teilnahme als Gast nur eingeschränkt und nur nach
telefonischer Abstimmung (Tel.: +43 1 40 440 / 28721) möglich ist.


Information zum Datenschutz der Aktionäre

Die OMV Aktiengesellschaft ("OMV AG") verarbeitet personenbezogene Daten der
Aktionäre (insbesondere jene gemäß § 10a Abs 2 AktG, dies sind Name, Anschrift,
Geburtsdatum, Nummer des Wertpapierdepots, Anzahl der Aktien des Aktionärs,
gegebenenfalls Aktiengattung, Nummer der Stimmkarte sowie gegebenenfalls Name
und Geburtsdatum des oder der Bevollmächtigten) auf Grundlage der geltenden
Datenschutzbestimmungen, insbesondere der europäischen
Datenschutzgrundverordnung (DSGVO) sowie des österreichischen
Datenschutzgesetzes (DSG 2018), um den Aktionären die Ausübung ihrer Rechte im
Rahmen der Hauptversammlung zu ermöglichen.

Für die Verarbeitung ist die OMV AG Verantwortliche im Sinne der DSGVO.

Die Verarbeitung der personenbezogenen Daten von Aktionären ist für die
Teilnahme von Aktionären und deren Vertretern an der Hauptversammlung gemäß dem
Aktiengesetz zwingend erforderlich oder erfolgt zur Wahrung berechtigter
Interessen der OMV AG oder eines Dritten. Rechtsgrundlage für die
Datenverarbeitung ist Art 6 Abs 1 lit c DSGVO sowie Art 6 Abs 1 lit f DSGVO.

Die OMV AG bedient sich zum Zwecke der Ausrichtung der Hauptversammlung externer
Dienstleistungsunternehmen, wie etwa Notare, Rechtsanwälte und auf die
Organisation der Hauptversammlung spezialisierter Dienstleister. Diese erhalten
von der OMV AG nur solche personenbezogenen Daten, die für die Durchführung der
Dienstleistung notwendig sind und verarbeiten diese Daten ausschließlich auf
Weisung der OMV AG. Soweit rechtlich notwendig, hat OMV AG mit diesen
Dienstleistungsunternehmen Auftragsdatenverarbeiterverträge abgeschlossen.

Nimmt ein Aktionär an der Hauptversammlung teil, können alle anwesenden
Aktionäre bzw. deren Vertreter, die Vorstands- und Aufsichtsratsmitglieder,
Notare und alle anderen Personen mit einem Teilnahmerecht in das gesetzlich
vorgeschriebene Teilnahmeverzeichnis (§ 117 AktG) und dadurch auch in die darin
genannten personenbezogenen Daten (Wohnort, Name, Beteiligungsverhältnis)
Einsicht nehmen. Die OMV AG ist zudem gesetzlich verpflichtet, personenbezogene
Aktionärsdaten (insb. das Teilnehmerverzeichnis) als Teil des notariellen
Protokolls zum Firmenbuch einzureichen (§ 120 AktG).

Die Daten der Aktionäre werden anonymisiert bzw. gelöscht, sobald sie für die
Zwecke, für die sie erhoben bzw. verarbeitet wurden, nicht mehr notwendig sind
und soweit nicht andere Rechtspflichten eine weitere Speicherung erfordern.
Nachweis- und Aufbewahrungspflichten ergeben sich insbesondere aus dem
Unternehmens- und Aktienrecht, aus dem Steuer- und Abgabenrecht sowie aus
Geldwäschebestimmungen. Sofern rechtliche Ansprüche von Aktionären gegen die OMV
AG oder umgekehrt von OMV AG gegen Aktionäre erhoben werden, dient die
Speicherung personenbezogener Daten der Klärung und Durchsetzung von Ansprüchen
in Einzelfällen.

Jeder Aktionär hat ein jederzeitiges Auskunfts-, Berichtigungs-,
Einschränkungs-, Widerspruchs-, und Löschungsrecht bezüglich der Verarbeitung
personenbezogener Daten sowie ein Recht auf Datenübertragung nach den Vorgaben
der DSGVO. Diese Rechte können die Aktionäre gegenüber der OMV AG über die E-
Mail Adresse privacy@omv.com oder über folgende Kontaktdaten geltend machen:

OMV Aktiengesellschaft
Trabrennstraße 6-8
1020 Wien
Datenschutzbeauftragter: Mag. Manfred Spanner, Msc.

Zudem steht den Aktionären ein Beschwerderecht bei der zuständigen
Aufsichtsbehörde (in Österreich: Österreichische Datenschutzbehörde) zu.

Weitere Informationen zum Datenschutz sind in der Datenschutzerklärung unter
www.omv.com > Über uns > Corporate Governance > Hauptversammlung >
Hauptversammlung 2019 zu finden.

Wien, im April 2019
Der Vorstand







Rückfragehinweis:
OMV Aktiengesellschaft

Andreas Rinofner, Public Relations
Tel.: +43 (1) 40 440-21427; e-mail: public.relations@omv.com

Florian Greger, Investor Relations
Tel.: +43 (1) 40 440-22421; e-mail: investor.relations@omv.com


Ende der Mitteilung euro adhoc
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Emittent: OMV Aktiengesellschaft
Trabrennstraße 6-8
A-1020 Wien
Telefon: +43 1 40440/21600
FAX: +43 1 40440/621600
Email: investor.relations@omv.com
WWW: http://www.omv.com
ISIN: AT0000743059
Indizes: ATX
Börsen: Wien
Sprache: Deutsch

Original-Content von: OMV Aktiengesellschaft, übermittelt durch news aktuell


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