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Versicherungstipp: Risikolebensversicherung - Vorsorge ist auch für Paare ohne Kinder wichtig

Geschrieben am 14-03-2019

Saarbrücken (ots) - Für knapp die Hälfte kinderloser Paare (46
Prozent) würde der Verlust des Partners "große" oder "sehr große"
finanzielle Auswirkungen haben. Das zeigt die repräsentative
forsa-Umfrage "Sorge und Vorsorge" (1) im Auftrag von CosmosDirekt.

- Besonders Frauen (55 Prozent) würden nach eigenen Angaben auch
in finanzieller Hinsicht unter dem Verlust des Partners leiden.

Karina Hauser, Vorsorgeexpertin bei CosmosDirekt, erklärt, wie
Hinterbliebenen eine finanziell gesicherte Zukunft ermöglicht wird.

Wenn der geliebte Partner stirbt, hinterlässt dies nicht nur
emotional eine Lücke. Neben der Tatsache, dass die Hinterbliebenen
mit dem tragischen Verlust fertig werden müssen, haben sie weiterhin
finanzielle Verpflichtungen zu tragen wie etwa Miete oder einen
Immobilienkredit. Nicht allen Paaren ist klar, wie stark die eigene
Existenz vom Ableben des Partners betroffen sein kann. CosmosDirekt
erklärt, wie eine Risikolebensversicherung den Lebenspartner im
Ernstfall vor finanziellen Problemen schützen kann.

RECHTZEITIG UND AUSREICHEND ABSICHERN

Ob die gemeinsame Miete oder die Eigenheimfinanzierung - zu einer
Partnerschaft gehören nicht nur Fürsorge und Verantwortungsgefühl,
sondern für viele Paare auch finanzielle Verbindlichkeiten. Fällt
plötzlich ein Lebenspartner als Stütze weg, hätte dies für knapp die
Hälfte der Hinterbliebenen ohne Kinder (46 Prozent) "große" oder
"sehr große" finanzielle Auswirkungen. Das ergibt die repräsentative
forsa-Umfrage im Auftrag von CosmosDirekt, dem Direktversicherer der
Generali in Deutschland. Nicht nur wenn sich die Gehaltszettel beider
Partner unterscheiden, auch bei zwei Vollzeitbeschäftigten kann der
vorzeitige Tod des Partners den Hinterbliebenen in große Engpässe
bringen. Unter den kinderlosen Paaren würden vor allem Frauen (55
Prozent) durch den finanziellen Verlust leiden, wohingegen dies nur
36 Prozent der Männer angeben. CosmosDirekt-Vorsorgeexpertin Karina
Hauser rät zur rechtzeitigen gegenseitigen Absicherung durch eine
Risikolebensversicherung, sodass nach einem Todesfall die Absicherung
von bestehenden gemeinsamen Verbindlichkeiten gewährleistet wird und
keine hohe finanzielle Belastung entsteht: "Die vereinbarte
Todesfallsumme der Versicherung sollte sich an den individuellen
Lebensumständen orientieren und Faktoren wie laufende Kosten,
bestehende Verbindlichkeiten sowie das eigene Alter berücksichtigen.
Als Faustregel für die Versicherungssumme empfiehlt sich das Drei-
bis Fünffache des Brutto-Jahreseinkommens." Sinnvoll ist es, auf
zusätzliche Leistungsoptionen wie beispielsweise eine
Verlängerungsoption zu achten. Die Vertragslaufzeit kann somit ohne
erneute Gesundheitsprüfung um mehrere Jahre verlängert werden.

DOPPELT HÄLT BESSER? VORSORGE DURCH ZWEI EINZELNE VERTRÄGE

Paare können sich bei einer Risikolebensversicherung
beispielsweise mit zwei einzelnen Policen jeweils absichern. Bei der
Vorsorge durch zwei einzelne Verträge sind Versicherungsnehmer und
versicherte Person in der Regel identisch. Als Begünstigter für die
Versicherungsleistung wird meist der Partner eingetragen. Somit
erhält im Todesfall einer der Partner die Versicherungssumme aus dem
Vertrag des anderen. CosmosDirekt-Expertin Karina Hauser erklärt:
"Eine Absicherung durch zwei einzelne Versicherungen hat den Vorteil,
dass die Verträge flexibel gestaltet werden können, so beispielsweise
bei der Vertragssumme oder der Vertragsdauer." Aber: Bei
unverheirateten Paaren fällt wegen des Erbschaftssteuerfreibetrags
von nur 20.000 Euro meistens die Erbschaftssteuer an. Bei Ehepaaren
liegt der Freibetrag bei 500.000 Euro.

VORTEIL FÜR UNVERHEIRATETE PAARE: DIE ÜBER-KREUZ-VERSICHERUNG

Um die Erbschaftssteuer zu vermeiden, können sich unverheiratete
Paare über Kreuz versichern: Beide schließen einen Vertrag ab, in dem
sie jeweils Versicherungsnehmer, bezugsberechtigte Person und
Beitragszahler sind. Versicherte Person ist bei diesem Modell jeweils
der Partner. Somit erhält im Todesfall der Versicherungsnehmer als
Begünstigter die Versicherungsleistung. Da der Versicherungsnehmer
"seine eigene" Versicherungsleistung erhält, kommt es bei der
Auszahlung nicht zu einem Erbvorgang und diese bleibt steuerfrei. Bei
einer solchen Konstellation ist jedoch zu beachten, dass man als
versicherte Person keine Möglichkeit hat, Verträge zu kündigen oder
zu ändern. Dieses Recht liegt ausschließlich beim
Versicherungsnehmer.

(1) Bevölkerungsrepräsentative Umfrage "Sorge und Vorsorge der
Deutschen" des Meinungsforschungsinstituts forsa im Auftrag von
CosmosDirekt. Im Oktober 2018 wurden in Deutschland 1.506 Personen ab
18 Jahren befragt.

Bei Übernahme des Originaltextes im Web bitten wir um
Quellenangabe:
www.cosmosdirekt.de/versicherungstipp-paare-ohne-kinder  

Weitere Veröffentlichungen zu dieser und zu weiteren Umfragen
finden Sie unter: www.cosmosdirekt.de/presse/veroeffentlichungen



Ihre Ansprechpartner:

Sabine Gemballa
Business Partner 
CosmosDirekt
Telefon: 0681 966-7560
E-Mail: sabine.gemballa@generali.com
 
Stefan Göbel
Unternehmenskommunikation
Leiter Externe Kommunikation
Telefon: 089 5121-6100
E-Mail: presse.de@generali.com

Original-Content von: CosmosDirekt, übermittelt durch news aktuell


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