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Schon wieder: Gefahr der Genitalverstümmelung für zwei Mädchen in Hamburg - aber Jugendamt verweigert wirksamen Schutz

Geschrieben am 01-03-2019

Hamburg (ots) - Am 06. Februar 2019, dem "Internationalen Tag für
Null Toleranz gegenüber Genitalverstümmelung", wurde wie jedes Jahr
an die Millionen Mädchen erinnert, die immer noch Opfer der
gewaltsamen Verstümmelung ihrer Genitalien werden. Verschiedene
Institutionen, Politiker und NGOs forderten an diesem Tag die Ächtung
und Beendigung dieser brutalen Praktiken.

Doch selbst in Deutschland ist es keineswegs selbstverständlich,
akut gefährdete Kinder wirksam zu schützen, wie ein aktueller Fall in
Hamburg zeigt.

Im Oktober 2018 kam die Mitarbeiterin eines
Dienstleistungsunternehmens mit einer Kundin aus Guinea ins Gespräch.
Die Mutter zweier Töchter im Vorschulalter kündigte nebenbei an im
Frühjahr 2019 mit den kleinen Mädchen nach Guinea zu reisen, um sie
der Genitalverstümmelung zu unterwerfen. Die Mitarbeiterin hakte nach
und erfuhr, dass das für die Frau "ganz normal" sei. Sie sei Muslimin
und auch selbst "beschnitten".

Ein Kollege der alarmierten Mitarbeiterin informierte umgehend das
zuständige Jugendamt in Hamburg Harburg, um Schutzmaßnahmen für die
beiden Mädchen einzuleiten.

Wirksamer, rechtlicher Schutz ist möglich.

Seit dem wegweisenden Beschluss des Bundesgerichtshofes (XII ZB
166/03 vom 15.12.2004) haben zahlreiche deutsche Amts- und
Oberlandesgerichte Entscheidungen zugunsten des unbedingten
Kinderschutzes getroffen.

Sie erkannten dabei die Genitalverstümmelung als schwere und durch
nichts zu rechtfertigende Misshandlung und Verletzung an und
verfügten als angemessene Schutzmaßnahme z.B. die Einschränkung des
Aufenthaltsbestimmungsrechts, damit die Kinder nicht in die
Gefährdungsländer gebracht werden können. Ergänzend ist die
Übertragung der Gesundheitsfürsorge an das Jugendamt möglich, um
durch Unversehrtheitskontrollen und Entbindung der Ärzte von ihrer
Schweigepflicht sicherzustellen, dass die Mädchen nicht etwa in
Deutschland oder im europäischen Ausland zu Opfern werden.

Über ihren "Notruf Genitalverstümmelung" wurde auch die TaskForce
für effektive Prävention von Genitalverstümmelung e.V. in den Fall
involviert. Die Kinderschutzorganisation arbeitet i.d.R. bei
drohender Verstümmelungsgefahr eng mit den Jugendämtern zusammen,
stellt Informationen bereit, berät zur Rechtslage und unterstützt bei
der Erarbeitung der nötigen Anträge an die Familiengerichte.

Hamburger Jugendamt versagt den gefährdeten Mädchen rechtlichen
Schutz - nicht zum ersten Mal.

Das Jugendamt Hamburg Harburg stellte stattdessen infrage, ob das
Gespräch zwischen der Kindsmutter und der Mitarbeiterin tatsächlich
stattgefunden habe und verweigerte der TaskForce jegliche Auskunft
über den Schutzstatus der Mädchen.

"Wir arbeiten seit mehr als 10 Jahren für den Schutz von Mädchen
vor gewaltsamer Genitalverstümmelung und erkennen mittlerweile am
Verhalten der Jugendämter, wenn sie - wie im aktuellen Fall - die
gebotenen rechtlichen Schritte nicht eingeleitet haben. Bereits in
der Vergangenheit haben Hamburger Jugendämter diese Schritte
unterlassen, darüber haben wir schon berichtet" so Ines Laufer,
Gründerin der TaskForce. "In der gängigen Rechtsprechung reichte
bereits die bloße Reiseabsicht in ein Gefährdungsland und die daraus
resultierende abstrakte Gefahr, um Mädchen mit gerichtlichen
Maßnahmen zu schützen. Doch bei unserem aktuellen Fall haben wir es
mit einer sorgfältig planenden Überzeugungstäterin zu tun, was
rechtlichen Schutz umso dringlicher macht."

TaskForce leitet Gerichtsverfahren ein - doch das Gericht schließt
Sachverständige und Zeugen (!) aus.

Im Januar 2019 übernahm die TaskForce die Aufgabe des Jugendamtes,
beim Amtsgericht Hamburg Harburg wirksame Schutzmaßnahmen für die
beiden gefährdeten Mädchen zu beantragen und stellte einen Eilantrag
auf einstweilige Verfügung mehrerer Schutzmaßnahmen, u.a. die
Einschränkung des Aufenthaltsbestimmungsrechts und die Übertragung
der Gesundheitsfürsorge.

Obwohl darin deutlich wird, dass die TaskForce ihre Informationen
von Dritten, also von Zeugen erhielt, hat sich das Gericht bis heute
nicht um die Aussagen dieser Zeugen bemüht!

Mehr noch, das Gericht verweigert der TaskForce Auskunft darüber,
ob dem Eilantrag stattgegeben wurde und plant am Donnerstag, den 07.
März um 12:30 Uhr, den Fall ohne Beteiligung der TaskForce als
Antragstellerin und Sachverständige sowie ohne die Zeugen
(Mitarbeiterin und Kollege des Dienstleistungsunternehmens) zu
verhandeln.(Aktenzeichen 634F 15/19)

Rechtsanwalt Joachim Dorner vertritt die TaskForce in dem Fall und
bewertet dieses Vorgehen wie folgt:

"Bei einer so detaillierten Gefährdungsanzeige ist vor allem
schnelles Handeln wichtig. Nur so kann maximaler Schutz erreicht
werden. Hierzu gehört nach BGH-Rechtsprechung zwingend, die
Ermittlungen anzustellen, zu denen nach dem Vorbringen der
Beteiligten und dem Sachverhalt Anlass besteht.

Den Mädchen droht lebenslanges Leiden grausamen Ausmaßes. Da
können es sich weder Jugendämter noch Gerichte erlauben, den
Anzeigeerstatter im weiteren Verfahren außen vor zu lassen und somit
auf weitere wichtige Informationen, wie zum Beispiel die Nennung von
Zeugen, zu verzichten.

Die Verpflichtung, in einem solchen Fall den gesamten Sachverhalt
schnellstmöglich von Amts wegen aufzuklären, ist mit § 26 FamFG fest
im Verfahrensrecht der Familiengerichte verankert."

Es stehen also noch vor Verhandlungsbeginn mehrere Fragen im Raum:

- Hat das Amtsgericht die von der TaskForce beantragten
Schutzmaßnahmen umgehend veranlasst? Falls nicht, mit welcher
Begründung? In diesem Fall ist zu bedenken, dass die Kindsmutter
zwischen Januar und März genügend Zeit hatte, die Mädchen außer
Landes zu bringen/bringen zu lassen, um sie dem behördlichen
Schutz zu entziehen.

- Aus welchem Grund hat es das Gericht unterlassen, bei der
TaskForce die Zeugen zu erfragen und deren Aussagen zu würdigen?
Wie will das Gericht eine fundierte Entscheidung treffen, wenn
nicht einmal der Versuch unternommen wird, die Zeugen zu
kontaktieren?

- Warum hat das Jugendamt Hamburg Harburg es unterlassen,
seinerseits die dringend gebotenen rechtlichen Schutzmaßnahmen
einzuleiten und damit seinem Schutzauftrag nachzukommen?



Pressekontakt:
Kontakt für Hintergrundinformationen:

TaskForce für effektive Prävention von Genitalverstümmelung e.V.,
eMail: info@taskforcefgm.de, Telefon: 01803 - 767 346 (9 ct/min. aus
dem dt. Festnetz, mobil max. 42 ct/min.)

Kontakt für rechtliche Fragen: Rechtsanwalt Joachim Dorner, eMail:
ra.dorner@dorner-kumlehn.de, Telefon: 0511 - 844 39 11

Original-Content von: TaskForce FGM e.V., übermittelt durch news aktuell


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