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Digital Realty gibt Preisfestsetzung von 225 Millionen EUR für zusätzliche grüne Anleihen bekannt

Geschrieben am 27-02-2019

San Francisco (ots/PRNewswire) - Digital Realty (NYSE: DLR), ein
führender internationaler Anbieter von Rechenzentren, Colocation und
Vernetzungslösungen, gab heute bekannt, dass Digital Euro Finco, LLC,
eine hundertprozentige Finanzierungstochtergesellschaft der Operating
Partnership des Unternehmens, Digital Realty Trust, L.P., eine
Offerte von 225 Millionen EUR über auf Euro lautende, garantierte
Schuldscheine mit 2,500 % und Fälligkeit 2026 vorgelegt hat. Bei den
Euro-Schuldscheinen handelt es sich um vorrangige, unbesicherte
Verbindlichkeiten von Digital Euro Finco, LLC, die durch das
Unternehmen und die Operating Partnership ohne Einschränkungen
garantiert werden. Die Euro-Schuldscheine werden gemäß den
Bedingungen im Anleihensvertrag vom 16. Januar 2019 als zusätzliche
Schuldscheine begeben, wonach Digital Realty zuvor 850 Millionen EUR
über garantierte Schuldscheine mit 2,500 % und Fälligkeit 2026
begeben hat. Die Euro-Schuldscheine werden als Einzelserie mit den
garantierten Schuldscheinen mit 2,500 % und Fälligkeit 2026
behandelt, die zuvor gemäß Anleihensvertrag begeben wurden. Die
Fälligkeitszinsen für die Euro-Schuldscheine werden jährlich in Höhe
von 2,500 % pro Jahr nachträglich ab und einschließlich 16. Januar
2019 gezahlt und die Euro-Schuldscheine werden am 16. Januar 2026
fällig werden. Der Abschluss des Offerings dürfte am 6. März 2019
erfolgen und unterliegt der Erfüllung der üblichen
Abschlussbedingungen.

Mit einem Betrag in Höhe des Nettoerlöses der Offerte der
Euro-Schuldscheine will Digital Realty bestimmte Projekte im Bereich
nachhaltiges Bauen, effiziente Energie- und Ressourcennutzung und
erneuerbare Energien ganz oder teilweise finanzieren oder
refinanzieren, einschließlich der Entwicklung und Sanierung solcher
Projekte. Vorbehaltlich der Verteilung eines Betrags in Höhe des
Nettoerlöses der Euro-Schuldscheine auf qualifizierte grüne Projekte
kann ein Betrag in Höhe des Nettoerlöses ganz oder teilweise zur
Tilgung ausstehender Verbindlichkeiten unter den weltweiten
Kreditfazilitäten von Digital Realty Trust, L.P., zur Übernahme von
zusätzlichen Immobilien oder Unternehmen,
Fondsentwicklungsmöglichkeiten sowie zur Bereitstellung von
Betriebsmitteln und anderen allgemeinen Unternehmenszwecken verwendet
werden, einschließlich potenziell für die Tilgung andere
Finanzverbindlichkeiten oder für den Rückkauf, die Rücknahme oder die
Rückzahlung von ausstehenden Schuldverschreibungen oder Vorzugsaktien
oder einer Kombination daraus.

Die Euro-Schuldscheine werden ausschließlich außerhalb der
Vereinigten Staaten gemäß Regulation S im Rahmen des U.S. Securities
Act von 1933 in der jeweils gültigen Fassung verkauft. Die
Euro-Schuldscheine wurden und werden nicht unter dem Securities Act
registriert und dürfen ohne eine Registrierung oder geltende
Befreiung von der Registrierungspflicht nicht in den Vereinigten
Staaten oder an Personen der Vereinigten Staaten (im Sinne von
Regulation S unter dem Securities Act) angeboten oder verkauft
werden. Bei dieser Pressemeldung handelt es sich weder um ein
Verkaufsangebot noch um eine Aufforderung zur Abgabe eines Angebots
zum Kauf der Euro-Schuldscheine. Sie ist auch nicht als ein Angebot,
eine Aufforderung oder ein Verkauf der Euro-Schuldscheine in
irgendeinem Rechtsraum auszulegen, in dem ein solches Angebot, eine
solche Aufforderung bzw. ein solcher Verkauf ungesetzlich wären.

Safe-Harbor-Erklärung

Diese Pressemitteilung enthält zukunftsgerichtete Aussagen, die
auf derzeitigen Erwartungen, Prognosen und Annahmen beruhen, die
Risiken und Unwägbarkeiten unterliegen. Diese können bewirken, dass
die tatsächlichen Ergebnisse und Erfolge deutlich abweichen. Dazu
gehören Aussagen in Zusammenhang mit dem Zeitrahmen und der
erfolgreichen Abwicklung der Euro-Schuldscheinofferte und der
erwarteten Verwendung des Nettoerlöses. Das Unternehmen kann keine
Zusicherung geben, dass es in der Lage sein wird, die Offerte zu den
erwarteten Konditionen - oder überhaupt - erfolgreich zum Abschluss
zu bringen. Eine weitergehende Auflistung und Beschreibung dieser
Risiken und Unwägbarkeiten finden Sie in den Berichten und anderen
Unterlagen, die das Unternehmen bei der US-Börsenaufsicht (U.S.
Securities and Exchange Commission) einreicht, darunter der
Geschäftsbericht des Unternehmens auf Formular 10-K für das
Geschäftsjahr mit Abschluss zum 31. Dezember 2018. Digital Realty
lehnt jede Absicht oder Verpflichtung ab, irgendwelche
zukunftsgerichteten Aussagen zu aktualisieren oder zu revidieren, sei
es aufgrund neuer Informationen, zukünftiger Ereignisse oder aus
anderen Gründen.

Erklärung zu Regulation S

Diese Mitteilung stellt weder ein Angebot zum Verkauf noch eine
Aufforderung zur Abgabe eines Angebots zum Kauf von Wertpapieren
("Wertpapiere") von Digital Realty Trust, Inc., oder seinen
Tochtergesellschaften dar. Die Wertpapiere wurden und werden nicht
gemäß dem Securities Act oder bei irgendeiner anderen
Wertpapier-Regulierungsbehörde irgendeines Bundesstaates oder einer
anderen Gerichtsbarkeit der Vereinigten Staaten registriert. Aus
diesem Grund dürfen die Wertpapiere weder direkt noch indirekt in die
oder innerhalb der Vereinigten Staaten angeboten, verkauft,
wiederverkauft, übertragen, angedient oder verbreitet werden. Einzige
Ausnahme ist eine Befreiung von der Registrierungspflicht gemäß dem
Securities Act bzw. eine davon ausgenommene Transaktion. Dabei
behalten alle Wertpapiergesetze irgendeines Bundesstaates oder einer
anderen Gerichtsbarkeit der Vereinigten Staaten ihre Gültigkeit.
Jegliche Wertpapierofferte wird gemäß Regulation S des Securities Act
abgewickelt.

Hinweis an Kleinanleger im Europäischen Wirtschaftsraum (EWR)

Eine Offerte, ein Verkauf oder eine anderweitige Andienung der
Euro-Schuldscheine an irgendwelche Kleinanleger im Europäischen
Wirtschaftsraum ("der EWR") ist nicht vorgesehen, und mit Wirkung ab
diesem Stichtag ist dies untersagt. In diesem Kontext ist der Begriff
"Kleinanleger" wie folgt definiert (ein oder mehrere Kriterien
treffen zu): (i) ein Kleinanleger gemäß Punkt (11) des Artikels 4(1)
der Richtlinie 2014/65/EU (in der jeweils gültigen Fassung, "MiFID
II"); oder (ii) ein Kunde im Sinne der Richtlinie 2002/92/EG (in der
jeweils gültigen Fassung, "IMD"), wobei der Kunde nicht die Kriterien
eines professionellen Kunden gemäß Punkt (10) des Artikels 4(1) der
MiFID II erfüllt. Daraus folgt, dass entsprechend Verordnung (EU) Nr.
1286/2014 (in der jeweils gültigen Fassung, die "PRIIP-Verordnung")
kein Basisinformationsblatt über die Offerte oder den Verkauf der
Euro-Schuldscheine oder deren anderweitige Andienung gegenüber
Kleinanlegern im EWR erstellt wurde. Aus diesem Grund kann es unter
der PRIIP-Verordnung gesetzeswidrig sein, die Euro-Schuldscheine an
irgendeinen Kleinanleger zu offerieren oder zu verkaufen oder
anderweitig anzudienen.

Für zusätzliche Informationen:
Andrew P. Power
Chief Financial Officer
Digital Realty
(415) 738-6500

Investorenbeziehungen
John J. Stewart / Maria S. Lukens
Digital Realty
(415) 738-6500
investorrelations@digitalrealty.com

Original-Content von: Digital Realty, übermittelt durch news aktuell


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