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Bremer Landgericht entscheidet gegen Volkswagen / Kläger gibt "Schummeldiesel" gegen Kaufpreiserstattung zurück / Betroffene Autobesitzer können von der Entscheidung profitieren

Geschrieben am 19-02-2019

Bremen (ots) - Das Landgericht Bremen hat in Sachen Abgas-Skandal
ein bemerkenswertes Urteil gefällt, das auch für andere betroffene
Autobesitzer interessante Perspektiven eröffnet. Wie die Bremer
Kanzlei KWAG RECHTSANWÄLTE mitteilt, kann der Kläger sein Auto
zurückgeben und erhält den Kaufpreis abzüglich einer
Nutzungsentschädigung zurück. Das Landgericht in Bremen ist - anders
als die Braunschweiger Richter - der Auffassung, dass Volkswagen
unzulässige Manipulationssoftware eingesetzt hat, was eine
Rückabwicklung des Kaufvertrages für die Kunden ermögliche. (Az.
8O584/17

Nach Angaben von Rechtsanwalt Jan-Henning Ahrens, dessen Kanzlei
den Kläger vertritt, können sich nun alle betroffenen VW-Besitzer in
Bremen auf das aktuelle Urteil des Landgerichts berufen und die
Rückabwicklung ihrer Kaufverträge verlangen. Das sei auch möglich,
wenn sich die Halter bereits der Musterfeststellungsklage
angeschlossenen haben oder bislang noch gar nicht tätig geworden
sind. "Verjährung tritt entgegen anderslautenden Berichten
tatsächlich erst Ende 2019 ein", sagt Ahrens. Auch Teilnehmer an der
Musterfeststellungsklage sind nach seiner Ansicht sehr viel besser
beraten, wenn sie nun individuell klagen. Ahrens: "Je länger man
wartet, umso mehr steigt die Nutzungsentschädigung, die vom zur
erstattenden Kaufpreis abgezogen wird - und die Entscheidung im
Musterklageverfahren wird dauern." Zumal das auch für die Musterklage
zuständige Braunschweiger Gericht kaum von seiner Linie zugunsten von
Volkswagen abweichen wird und dann alle angeschlossenen Kläger dort
leer ausgehen werden.

Geklagt hatte ein Seefahrtssachverständiger aus Bremerhaven, der
im November 2012 einen Kaufvertrag für einen VW Tiguan bei einem
Volkswagen-Händler abgeschlossen hatte. Das rund 44.000 Euro teure
Fahrzeug mit dem 2-Liter-Dieselmotor vom Typ EA189 wurde im März 2013
ausgeliefert. Gut zweieinhalb Jahre später stellte sich heraus, dass
die Software für die Motor-steuerung manipuliert war. Der Käufer
verlangte daraufhin die Rückabwicklung des Kaufvertrages, was der
Händler verweigerte. Nun muss er laut Rechtsanwalt Ahrens den Wagen
zurücknehmen und mehr als 33.300 Euro vom Kaufpreis erstatten

In ihrer Urteilsbegründung fanden die Richter am Bremer
Landgericht laut Ahrens deutliche Worte. "Ein Durchschnittskäufer
dürfe darauf vertrauen, dass er sein Fahrzeug ungehindert im
Straßenverkehr bewegen kann und dass der Hersteller die
erforderlichen Erlaubnisse und Genehmigungen nicht durch Täuschung
erwirkt hat." In diesem Fall habe der Hersteller aber durch den
Einsatz der Manipulationssoftware verhindert, dass der Käufer mit dem
Auto die für die Zulassung erforderlichen und vorgeschriebenen
Schadstoffgrenzwerte einhalten kann, urteilten die Richter.

Der Händler hatte im Verfahren unter anderem argumentiert, der
Mangel sei unerheblich und durch ein Software-Update zu beheben. Das
ließen die Richter am Landgericht nicht gelten. Auch wenn die
Beseitigung durch das Update lediglich rund 100 Euro koste, sei der
Mangel deshalb keineswegs unerheblich. Entscheidend sei, dass durch
die Manipulationssoftware eine Stilllegung des Fahrzeuges durch das
Kraftfahrtbundesamt drohe.

Weiter stellen die Richter laut Ahrens fest, dass auch eine
sogenannte Nacherfüllung, also das nachträgliche Aufspielen des
Software-Updates, für den Kläger unzumutbar sei, da eben auch die zur
angeblichen Nachbesserung eingesetzte Software von VW entwickelt
worden ist. "Bei dieser Sachlage habe der Käufer zu Recht kein
Vertrauen mehr zu seinem Vertragspartner und deshalb ein Recht auf
Rücktritt." VW zeige bislang auch keine Einsicht zuzugestehen, dass
millionenfach Manipulationssoftware verwendet worden sei und dadurch
Millionen Käufer geschädigt worden sind.

KWAG RECHTSANWÄLTE führen in Sachen Abgas-Skandal bereits eine
Vielzahl von Klagen gegen VW und andere Hersteller. Etliche Verfahren
sind dabei bereits zu Gunsten der Autobesitzer abgeschlossen worden.

Kanzleiprofil KWAG RECHTSANWÄLTE

KWAG RECHTSANWÄLTE mit Sitz in Bremen gehört zu den größten vor
allem im Bank- und Kapitalmarktrecht tätigen Anwaltskanzleien in
Norddeutschland und zählt bundesweit zu den ersten Adressen in diesem
Rechtsbereich. Inhaber ist der Fachanwalt für Bank- und
Kapitalmarktrecht Jan-Henning Ahrens. KWAG RECHTSANWÄLTE sind
Experten für Schadensersatz. Die Kanzlei ist auf die Durchsetzung von
Anlegerinteressen ebenso spezialisiert wie auf die Begleitung von
Investitionsentscheidungen, Sanierungsgesprächen und Verhandlungen
mit Banken für kleine und mittelständische Unternehmen. Daneben
stellt die Kanzlei ihre juristischen Kompetenzen bei der
anlegerfreundlichen Konzeptionierung von Finanzmarktprodukten zur
Verfügung, inklusiv des Bereichs Crowdfunding und Crowdlending. KWAG
RECHTSANWÄLTE positioniert sich ausschließlich und eindeutig an der
Seite von Kapitalanlegern und Investoren. Die klare Orientierung am
Anlegerinteresse und die langjährige umfassende Erfahrung im
Wirtschafts- und Kapitalanlagerecht machen KWAG RECHTSANWÄLTE zu
einem verlässlichen Partner für private und geschäftliche Mandanten,
vor, während und nach wichtigen Anlageentscheidungen. Daneben
vertritt die Kanzlei die Interessen geschädigter Käufer im
Abgas-Skandal, gegen das Lkw-Kartell und bietet profunde juristische
Beratung im Immobilien- und Umweltrecht.



Pressekontakt:
KWAG RECHTSANWÄLTE, Lofthaus 4, Am Winterhafen 3a, 28217 Bremen,
info@kwag-recht.de, Tel.: 0421 520948-0, Fax: 0421 520948-9,
www.kwag-recht.de

Original-Content von: KWAG - Rechtsanwälte, übermittelt durch news aktuell


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