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Deutsche Umwelthilfe reicht vier weitere Klagen für die "Saubere Luft" in Nordrhein-Westfalen ein

Geschrieben am 17-12-2018

Berlin (ots) - Deutsche Umwelthilfe reicht beim
Oberverwaltungsgericht in Münster Klagen für "Saubere Luft" in
Bielefeld, Hagen, Oberhausen und Wuppertal ein - Städte weisen
anhaltend hohe Belastung der Atemluft mit dem Dieselabgasgift
Stickstoffdioxid auf - Nachdem sich die Landesregierung weigert,
geeignete Maßnahmen zur Einhaltung des Grenzwerts bis spätestens Ende
2019 in die jeweiligen Luftreinhaltpläne aufzunehmen, hat die DUH
Klage erhoben - DUH führt damit Gerichtsverfahren für die "Saubere
Luft" und die Einleitung einer Verkehrswende in insgesamt 34 Städten,
14 davon in NRW

Die Deutsche Umwelthilfe (DUH) hat vier weitere Klagen gegen das
Land Nordrhein-Westfalen beim Oberverwaltungsgericht (OVG) in Münster
für "Saubere Luft" in Bielefeld, Hagen, Oberhausen und Wuppertal
eingereicht. In allen vier Städten wird der EU-Grenzwert für
Stickstoffdioxid (NO2) von 40 Mikrogramm pro Kubikmeter (µg /m³) im
Jahresmittel fortwährend erheblich überschritten. Ziel der Klagen ist
die Einhaltung des bereits seit 2010 verbindlich geltenden
NO2-Grenzwerts noch im Jahr 2019. Auch über die seit längerem
eingereichten Klagen in Dortmund, Bochum, Düren und Paderborn
entscheidet zukünftig erstinstanzlich das OVG. Aufgrund der
Behandlung der Klagen am OVG erwartet die DUH eine wahrscheinlich
letztinstanzliche Entscheidung noch im kommenden Jahr.

Dazu Jürgen Resch, Bundesgeschäftsführer der DUH: "Der
EU-Grenzwert dient dem Schutz unserer Gesundheit. Er steht nicht zur
Debatte und gilt seit 2010. Doch die Landesregierung verweigert den
Bürgern in Bielefeld, Hagen, Oberhausen und Wuppertal die ihnen
rechtlich zustehende "Saubere Luft". Wir brauchen eine wirkliche
Verkehrswende. Unsere Städte ersticken am motorisierten
Individualverkehr und an giftigen Dieselabgasen. Offensichtlich sind
gegen den Widerstand der Dieselkonzerne nur noch die Gerichte in
Deutschland in der Lage, geltendes Recht und Gesetz durchzusetzen.
Wir brauchen mehr saubere Busse und Straßenbahnen und weniger
schmutzige Diesel-Fahrzeuge in der Stadt."

Das Bundesverwaltungsgericht hatte in seinen Grundsatzurteilen vom
27. Februar 2018 das Jahr 2019 als letztmöglichen Zeitpunkt zur
Einhaltung des EU-weit gültigen Jahresmittelwerts von 40 µg/m³
höchstrichterlich festgelegt. Die "Saubere Luft" in den vier Städten
ist nur durch kurzfristig wirksame Maßnahmen wie Fahrverbote für
schmutzige Diesel-Fahrzeuge möglich, die im realen Betrieb die
Grenzwerte um ein Mehrfaches übersteigen.

In Bielefeld weist die offizielle Messstation "Innenstadt" laut
Umweltbundesamt (UBA) einen NO2-Jahresmittelwert 2017 von 47 µg/m³
aus. Auch eine Messung der DUH 2017 ergab am Haller Weg einen
NO2-Wert von 44 µg/m³. Die beiden einzigen offiziellen Messstationen
in Hagen stellen für 2017 NO2-Werte oberhalb des Grenzwerts fest: 49
µg/m³ (Märkischer Ring 85) und 48 µg/m³ (Graf-von-Galen-Ring).
Ähnlich ist die Situation in Oberhausen. Die beiden offiziellen
Stationen messen laut UBA für 2017 NO2-Jahresmittelwerte von 49 µg/m³
(Mülheimer Straße 117) und 46 µg/m³ (Mülheimer Straße 116). In
Wuppertal liegt an der einzigen offiziellen Messstation "Gathe" der
NO2-Jahresmittelwert bei 49 µg/m³.

Rechtsanwalt Remo Klinger, der die DUH in den Verfahren vertritt,
betont: "Nach einer Gesetzesänderung in 2017 sind nun die
Oberverwaltungsgerichte erstinstanzlich zuständig. Das OVG in Münster
hat dies am 6. Dezember 2018 klargestellt. Damit wird eine Instanz
der Verwaltungsgerichtsbarkeit übersprungen. Wir begrüßen dies
ausdrücklich, denn so ist deutlich schneller mit einer finalen
Entscheidung zu rechnen und Maßnahmen für die saubere Luft können
nicht länger unnötig verzögert werden."

Hintergrund:

Schmutzige Diesel-Pkw tragen wesentlich zu mehr als 800.000
jährlichen Neuerkrankungen an Diabetes und Asthma sowie zu knapp
13.000 vorzeitigen Todesfällen bei, verursacht durch die anhaltende
Belastung der Atemluft mit dem Dieselgift NO2. Das UBA hatte mit
einer neuen Studie über die Gesundheitsfolgen von NO2 verdeutlicht,
dass bereits bei Konzentrationen deutlich unterhalb des Grenzwertes
mit 437.000 Neuerkrankungen an Diabetes Mellitus und 439.000
Asthmaerkrankungen zu rechnen ist.

Durch eine Änderung im Umwelt-Rechtsbehelfsgesetz 2017 ist für die
Klagen für "Saubere Luft", die nach dem 2. Juni 2018 eingereicht
werden, das Oberverwaltungsgericht und nicht das Verwaltungsgericht
zuständig. Durch diese Verweisung wird eine gerichtliche Instanz
übersprungen, sodass Entscheidungen zur Änderung von
Luftreinhalteplänen deutlich schneller fallen werden, voraussichtlich
im Jahr 2019.

Links:

- Mehr über die Arbeit der DUH im Bereich Saubere Luft:
https://www.duh.de/themen/luftqualitaet/recht-auf-saubere-luft/

- Zu den Klageschriften: http://l.duh.de/p181217



Pressekontakt:
Jürgen Resch, Bundesgeschäftsführer DUH
0171 3649170, resch@duh.de

Prof. Dr. Remo Klinger, Rechtsanwalt, Geulen & Klinger Rechtsanwälte
0171 2435458, klinger@geulen.com

DUH-Pressestelle:

Andrea Kuper, Ann-Kathrin Marggraf
030 2400867-20, presse@duh.de

www.duh.de, www.twitter.com/umwelthilfe, www.facebook.com/umwelthilfe

Original-Content von: Deutsche Umwelthilfe e.V., übermittelt durch news aktuell


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