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Kfz-Versicherung: Ehepartner, Kinder, Freunde - wer darf mein Auto fahren?

Geschrieben am 13-12-2018

München (ots) -

- Beliebiger Fahrerkreis verdoppelt Kfz-Versicherungsbeitrag
- Bei Beitragserhöhung auch jetzt noch die Kfz-Versicherung
wechseln
- 300 CHECK24-Experten beraten bei allen Themen rund um die
Kfz-Versicherung

Grundsätzlich dürfen nur Personen einen Pkw nutzen, wenn der
Halter sie als Fahrer im Kfz-Versicherungsvertrag angegeben hat.
Dabei gibt es verschiedene Möglichkeiten: Fahrer können namentlich
benannt oder über die Zugehörigkeit zum Halter angegeben werden, z.
B. als Partner oder volljähriges Kind. Daneben können
Versicherungsnehmer auch anmelden, dass ein größerer Fahrerkreis das
Auto nutzen darf - beispielsweise alle "Personen über 23 Jahre".

Je mehr Personen als Fahrer eines Pkw eingetragen sind, desto
teurer wird in der Regel die Kfz-Versicherung. Dürfen beliebig viele
Fahrer den Pkw nutzen, verteuert sich die Kfz-Versicherung im Schnitt
um 118 Prozent im Vergleich zu einem einzelnen Fahrer.1) Den Partner
als zusätzlichen Fahrer anzumelden, kostet aber meist nicht mehr.

"Besonders wenn Fahranfänger in die Kfz-Versicherung der Eltern
aufgenommen werden, lohnt sich ein Anbietervergleich", sagt Dr.
Tobias Stuber, Geschäftsführer Kfz-Versicherung bei CHECK24. "Die
Aufschläge für junge Fahrer variieren von Versicherung zu
Versicherung deutlich."

Bei Nichtbeachtung drohen Beitragsanpassungen und Vertragsstrafen
- Notfälle ausgenommen

Die gute Nachricht zuerst: Verursacht ein Fahrer einen Unfall, der
nicht in der Kfz-Versicherung eingetragen ist, greift die gesetzlich
vorgeschriebene Haftpflichtversicherung. Trotzdem kann es teuer
werden, weil der Versicherungsnehmer falsche Angaben gemacht hat.

In diesem Fall berechnet der Kfz-Versicherer den Beitrag für das
betreffende Versicherungsjahr neu und fordert den Differenzbetrag
nach. Je nach Versicherer können zusätzlich Vertragsstrafen
beispielsweise in Höhe eines Jahresbeitrags fällig werden. Auch den
unberechtigten Fahrer kann die Versicherung in Regress nehmen - bei
grober Fahrlässigkeit oder Vorsatz auch in voller Schadenshöhe.

Notfälle sind aber ausgenommen: Bekommt der Fahrer auf der
Autobahn Kreislaufprobleme, darf er seinen Beifahrer den Pkw nach
Hause fahren lassen. Fahruntüchtigkeit aufgrund von Alkohol zählt
allerdings nicht als Notfall.

"Manche Assekuranzen versichern einen zusätzlichen Fahrer auch für
einige Tage kostenlos oder gegen eine geringe Gebühr", sagt Dr.
Tobias Stuber. "Soll bei der Fahrt in den Urlaub auch ein Bekannter
ans Steuer, lohnt es sich, bei seiner Kfz-Versicherung nachzufragen."

Tipp: Erhöht der Versicherer den Beitrag, können Verbraucher auch
jetzt noch wechseln

Fahrzeughalter können ihre Kfz-Versicherung auch jetzt noch
kündigen, wenn der bisherige Versicherer den Beitrag erhöht. Einige
Versicherungsunternehmen teilen die Beitragserhöhung erst kurz vor
oder sogar erst nach dem medial umworbenen Wechselstichtag mit. Nach
einer Beitragserhöhung haben Kunden das Recht zur außerordentlichen
Kündigung. Diese muss innerhalb eines Monats nach Erhalt der
Beitragsrechnung schriftlich beim Versicherer eingehen.

Auf dem Smartphone unterstützt die digitale Assistentin Mia Kunden
dabei festzustellen, ob sie das Recht zur außerordentlichen Kündigung
haben. Verbraucher beantworten in einem Chat einige gezielte Fragen
und laden direkt ein Foto der Beitragsrechnung hoch. Nach kurzer Zeit
informiert Mia darüber, ob sie den Vertrag kündigen können. Die
Sonderkündigungsassistentin ist in der CHECK24-App integriert und
sowohl für iOS als auch Android verfügbar.

CHECK24-Experten beraten bei allen Themen rund um die
Kfz-Versicherung

Kunden, die Fragen zu ihrer Versicherung haben, erhalten bei über
300 CHECK24-Versicherungsexperten eine persönliche Beratung per
Telefon oder E-Mail. Die Berater unterstützen auch im Schadensfall
beim Ausfüllen der Formulare und in der Kommunikation mit dem
Versicherer. Die Servicemitarbeiter sind auf ihre jeweilige
Versicherungssparte spezialisiert und an sieben Tagen die Woche
erreichbar.

Über das Vergleichsportal abgeschlossene oder hochgeladene
Verträge sehen und verwalten Kunden jederzeit im digitalen
Versicherungsordner. Mit dem 1-Klick-Kündigungsservice kümmert sich
CHECK24 um die rechtssichere Kündigung des aktuellen Vertrags.

Studien belegen: Günstigste Kfz-Tarife und größtes Sparpotenzial
bei CHECK24

Eine repräsentative Stichprobe der Technischen Hochschule
Rosenheim ergab, dass CHECK24 Verbrauchern in 80 Prozent der Fälle
den günstigsten Kfz-Versicherungstarif bietet.2) Das bestätigt auch
ein aktueller Vergleich des Verbraucherportals Finanztip.3) Das
Finanzmagazin Euro am Sonntag4) und das Deutsche Institut für
Servicequalität (DISQ)5) haben unabhängig voneinander herausgefunden,
dass Verbraucher bei CHECK24 im Schnitt am meisten sparen.

Das gesamte Sparpotenzial durch einen Vergleich von
Kfz-Versicherungen ist enorm: Laut einer Studie von WIK-Consult
sparten Verbraucher durch Vergleichsportale innerhalb eines Jahres
insgesamt 318 Mio. Euro.6)

1)Berechnung anhand eines Musterprofils: http://ots.de/z1xcX4
2)Pressemitteilung Technische Hochschule Rosenheim:
http://ots.de/Yl8dXN
3)Finanztip: So finden Sie eine günstige Autoversicherung,
https://www.finanztip.de/kfz-versicherung/
4)Euro am Sonntag, Ausgabe 38/17, 23.09.2017, Der Preis ist heiß, S.
78-79
5)DISQ: Studie Vergleichsportale Kfz-Versicherungen,
https://disq.de/2017/20170118-Portale-Kfz-Versicherungen.html
6)WIK-Consult: Vergleichsportale in Deutschland,
http://www.wik.org/fileadmin/Studien/2018/2017_CHECK24.pdf

Über die CHECK24 GmbH

CHECK24 ist Deutschlands größtes Vergleichsportal. Der kostenlose
Online-Vergleich zahlreicher Anbieter schafft konsequente Transparenz
und Kunden sparen durch einen Wechsel oft einige hundert Euro.
Privatkunden wählen aus über 300 Kfz-Versicherungstarifen, über 1.000
Strom- und über 850 Gasanbietern, mehr als 30 Banken, über 250
Telekommunikationsanbietern für DSL und Mobilfunk, über 5.000
angeschlossenen Shops für Elektronik, Haushalt und Autoreifen, mehr
als 150 Mietwagenanbietern, über 1.000.000 Unterkünfte, mehr als 700
Fluggesellschaften und über 90 Pauschalreiseveranstaltern. Die
Nutzung der CHECK24-Vergleichsrechner sowie die persönliche
Kundenberatung an sieben Tagen die Woche ist für Verbraucher
kostenlos. Von den Anbietern erhält CHECK24 eine Vergütung. Das
Unternehmen CHECK24 beschäftigt gut 1.000 Mitarbeiter gruppenweit mit
Hauptsitz in München.



Pressekontakt:
Florian Stark, Public Relations Manager,
Tel. +49 89 2000 47 1169, florian.stark@check24.de
Daniel Friedheim, Director Public Relations,
Tel. +49 89 2000 47 1170, daniel.friedheim@check24.de

Original-Content von: CHECK24 GmbH, übermittelt durch news aktuell


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