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VW-Abgasskandal jetzt auch in der Fahrzeugoberklasse angekommen: Nach dem EA 189 bis 2.0 l Hubraum jetzt Durchbruch für Fahrzeuge mit 3.0 l TDI-Motor

Geschrieben am 12-12-2018

Düsseldorf (ots) - Die im VW-Abgasskandal als Kanzlei der ersten
Stunde zu bezeichnende Kanzlei Rogert & Ulbrich Rechtsanwälte in
Partnerschaft aus Düsseldorf, die bereits die aufsehenerregenden
Entscheidungen aus Krefeld (Az 2 O 72/16) und aus Hildesheim (Az. 3 O
139/16) erstritt, wartet mit einem weiteren bahnbrechenden Urteil
auf. In einem Verfahren vor dem Landgericht Heilbronn gerichtet auf
Schadenersatz und Rückabwicklung eines VW Touareg 3.0 l TDI mit der
internen Motorbezeichnung EA 897 Euro 5 gelang es ihr, die Volkswagen
AG zur Rücknahme des Fahrzeugs gegen Kaufpreisrückerstattung abzgl.
gezogener Nutzungen verurteilen zu lassen (Urteil vom 30.11.2018, Az.
(III) 5 O 117/18).

"Soweit ersichtlich ist das die erste Verurteilung für einen 3.0 l
TDI dieser Art", freut sich Rechtsanwalt Tobias Ulbrich über den
Erfolg für seine Mandantin. Volkswagen streitet nämlich nach wie vor
ab, dass diese Fahrzeuge ebenso - wenn auch anders - manipuliert sind
wie die EA 189 Fahrzeuge. "Das streitgegenständliche Fahrzeug verfügt
nach den Feststellungen des Gerichts ebenfalls über eine unerlaubte
Abschalteinrichtung", erklärt Ulbrich. "Es benötigte hierfür nicht
einmal ein gerichtlich bestelltes Sachverständigengutachten, weil die
Volkswagen AG dem stark begründeten Vortrag nichts entgensetzen
konnte oder wollte", so Ulbrich weiter.

"Da der Touareg-Motor auch in vielen anderen hochpreisigen VW- und
Audi-Modellen verbaut wurde, ist von einer neuen Klagewelle im
Bereich der Oberklassefahrzeuge auszugehen", ordnet Prof. Dr. Rogert,
Ulbrichs Partner, den Erfolg nüchtern ein.

Zudem müsse nun auch der letzte Rechtsschutzversicherer seine
Blockadehaltung bezüglich derartiger Fälle aufgeben, prognostiziert
Rogert weiter.

"Es stehen für die nahe Zukunft weitere Entscheidungen dieser Art
an. Wir gehen davon aus, dass dieses Urteil Schule machen wird. Das
hatte das Hildesheimer Urteil gegen VW ja auch gemacht. Ohne dieses
Urteil hätte es die Musterfeststellungsklage wahrscheinlich niemals
gegeben" erläutert Rogert.



Kontakt:

Dirk Fuhrhop
Rechtsanwalt

Rogert & Ulbrich
Rechtsanwälte in Partnerschaft
Königsallee 2 b (Regus)
D-40212 Düsseldorf

Telefon: (0049) (0)211/731 62 76-19
Fax: (0049) (0)211/25 03-132
Homepage: www.ru-law.de

Original-Content von: Rogert & Ulbrich, übermittelt durch news aktuell


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