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Sensationsurteil Audi AG - Landgericht Ingolstadt verurteilt die Audi AG wegen Verstoßes gegen EU-Recht zu Schadensersatz, gute Aussichten auch bei Audi A7 und A6

Geschrieben am 15-11-2018

Lahr (ots) - In einem von der Dr. Stoll & Sauer
Rechtsanwaltsgesellschaft mbH geführten Verfahren gegen die Audi AG
vor dem Landgericht Ingolstadt, 42 O 1199/17 hat das Gericht die Audi
AG dazu verurteilt, ein manipuliertes Fahrzeug gegen Rückzahlung des
Kaufpreises abzüglich einer Nutzungsentschädigung zurückzunehmen. Dem
Kläger steht gegen die Audi AG ein Schadensersatzanspruch zu, der aus
dem EU-Recht (Typengenehmigungsrecht) folgt. Das Landgericht
Ingolstadt findet deutliche Worte und eröffnet den Weg für alle
Geschädigten, die einen manipulierten Audi erworben haben,
Schadensersatz verlangen zu können.

Das Landgericht Ingolstadt sieht einen Anspruch gegen die Audi AG
aus §§ 823 Abs. 2 BGB iVm. §§ 6 Abs. 1, 27 EG-FGV. Die Audi AG habe
durch die Manipulation des Fahrzeugs und die Veräußerung an den
Kläger ein Fahrzeug in den Verkehr gebracht ohne gültige
EG-Übereinstimmungsbescheinigung. Nach Ansicht des Landgerichts
Ingolstadt handelt es sich bei den Vorschriften zur Typenzulassung um
drittschützende Vorschriften. Das Gericht ist davon überzeugt, dass
die verwendete EG-Übereinstimmungsbescheinigung unrichtig ist,
weshalb die Audi AG schuldhaft gegen § 27 EG-FGV verstoßen habe.
Danach dürfen Fahrzeuge nur dann in den Verkehr gebracht werden, wenn
sie über eine gültige EG-Übereinstimmungsbescheinigung verfügen. Nach
Ansicht des Gerichts war dies nicht der Fall. Das Gericht geht sogar
so weit, dass es nicht nur die Unrichtigkeit, sondern sogar die
Ungültigkeit der EG-Übereinstimmungsbescheinigung sieht. Durch die
Verwendung der illegalen Abschalteinrichtung sei die
EG-Übereinstimmungsbescheinigung ungültig. Das Landgericht begründet
seine Ansicht ausführlich und zutreffend damit, dass die
Typengenehmigung durch falsche Angaben erschlichen worden sei.
Deshalb steht dem Kläger ein Schadensersatzanspruch gegen die Audi AG
zu. Er kann die Rückabwicklung des geschlossenen Kaufvertrages
verlangen. Er erhält seinen Kaufpreis zurück und muss sich eine
Nutzungsentschädigung anrechnen lassen.

Rechtsanwalt Dr. Ralf Stoll, der das Verfahren federführend führt,
teilt mit: "Es handelt sich um ein bahnbrechendes Urteil. Damit
können alle Geschädigten, egal ob es sich um ein 2 l oder ein 3 l
Fahrzeug handelt, die Rückabwicklung bzw. Schadensersatz von der Audi
AG verlangen. Für Klagen gegen die Audi AG ist das Heimatgericht, das
Landgericht Ingolstadt unter anderem zuständig. Im Hinblick auf die
erst kürzlich zurückgerufenen Modelle A6 und A7 ist den Geschädigten
dringend zu raten, eine Klage einzureichen anstatt das Software
Update aufspielen zu lassen. Die Chancen zu gewinnen, sind sehr
hoch."

Bei der Kanzlei Dr. Stoll & Sauer Rechtsanwaltsgesellschaft mbH
handelt es sich mit 5 Fachanwälten für Bank- und Kapitalmarktrecht um
eine der führenden Kanzleien im VW Abgasskandal und im Bank- und
Kapitalmarktrecht. Die Kanzlei führt mehr als 200 Gerichtsverfahren
gegen verschiedene Autobanken wegen des Widerrufs von Autokrediten.
Im Widerrufsrecht bezüglich Darlehensverträgen wurden mehr als 5.000
Verbraucher beraten und vertreten. Daneben führt die Kanzlei mehr als
7.000 Gerichtsverfahren im Abgasskandal bundesweit und konnte bereits
hunderte positive Urteile erstreiten. In dem renommierten JUVE
Handbuch 2017/2018 und 2018/2019 wird die Kanzlei in der Rubrik
Konfliktlösung - Dispute Resolution, gesellschaftsrechtliche
Streitigkeiten besonders empfohlen für den Bereich
Kapitalanlageprozesse (Anleger). Die Rechtsanwälte Dr. Stoll & Sauer
führen in einer Spezialgesellschaft die erste
Musterfeststellungsklage gegen die Volkwagen AG für den
Verbraucherzentrale Bundesverband e.V.



Pressekontakt:
Dr. Stoll & Sauer Rechtsanwaltsgesellschaft mbH
Einsteinallee 1/1
77933 Lahr
Telefon: 07821 / 92 37 68 - 0
Fax: 07821 / 92 37 68 - 889
Mobil für Presseanfragen: 0163/6707425
kanzlei@dr-stoll-kollegen.de
https://www.dr-stoll-kollegen.de/
https://www.vw-schaden.de/

Original-Content von: Dr. Stoll & Sauer Rechtsanwaltsgesellschaft mbH, übermittelt durch news aktuell


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